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Wohnungsräumung ohne Genehmigung der Wohnungskündigung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsräumung ohne Genehmigung der Wohnungskündigung? im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, Meine Betreute, für die ich die Wohnungsangelegenheiten habe, hat den Heimvertrag selbst unterschrieben und lebt jetzt im Pflegeheim. ...


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Alt 04.03.2025, 11:41   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
Standard Wohnungsräumung ohne Genehmigung der Wohnungskündigung?

Hallo zusammen,

Meine Betreute, für die ich die Wohnungsangelegenheiten habe, hat den Heimvertrag selbst unterschrieben und lebt jetzt im Pflegeheim. Ich hatte die Genehmigung zur Wohnungskündigung und-räumung vor einigen Monaten beantragt. Ein Bescheid ist nie ergangen. Beim Sozialamt hatte ich die Kostenübernahme der überschneidenden Mietzahlungen und der Wohnungsräumung beantragt.
Jetzt kam die fristlose Kündigung recht kurzfristig, da Mietzahlungen ausgeblieben sind.
Darf ich die Wohnung räumen?

Viele Grüße
Ruby
Ruby ist offline  
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Alt 04.03.2025, 12:55   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,664
Standard

Du musst das beim Betreuungsgericht anzeigen, § 1833 BGB.

Hast Du die Vermögenssorge?

Hast Du denn die Miete vom Sozialamt nicht an den Vermieter weitergeleitet?
Mächschen ist offline  
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Alt 26.03.2025, 14:12   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.01.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 127
Standard

Ich hänge mich mal mit dem umgekehrten Problem dran: Die Betreute hat ihre Wohnung zwar selbst gekündigt, verweigert bisher aber ihr Einverständnis zur Räumung/Entsorgung (kein Vermögen vorhanden, dauerhafte Heimunterbringung, daher Einlagerung nicht möglich).
Das Gericht hält die Wohnungsräumung für nicht genehmigungsfähig.
Natürlich werde ich weiterhin versuchen, die Betreute zu überzeugen, mir eine Einverständniserklärung für die Räumung/Entsorgung unterschreiben zu lassen, aber was mache ich, wenn sie renitent bleibt?
Berufsbetreuerin! ist offline  
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Alt 26.03.2025, 19:31   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,573
Standard

Moin moin
Zitat:
Zitat von Berufsbetreuerin! Beitrag anzeigen
Das Gericht hält die Wohnungsräumung für nicht genehmigungsfähig.
"nicht genehmigungsfähig" bedeutet m.W. dass das Gericht über die Entscheidung der BetreuerInnen nicht zu genehmigen hat.

Es bleibt bei dem Ermessen der BetreuerInnen - und damit gut.

Zitat:
Zitat von Berufsbetreuerin! Beitrag anzeigen
Natürlich werde ich weiterhin versuchen, die Betreute zu überzeugen, mir eine Einverständniserklärung für die Räumung/Entsorgung unterschreiben zu lassen, aber was mache ich, wenn sie renitent bleibt?
Dann handelst Du gegen den Willen der Betreuten, verschonst sie vor unnötigen Schulden und schreibst eine Aktennotiz dazu an das Gericht. Fertig.



Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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