Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsräumung ohne Genehmigung der Wohnungskündigung? im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Meine Betreute, für die ich die Wohnungsangelegenheiten habe, hat den Heimvertrag selbst unterschrieben und lebt jetzt im Pflegeheim. ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
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Hallo zusammen,
Meine Betreute, für die ich die Wohnungsangelegenheiten habe, hat den Heimvertrag selbst unterschrieben und lebt jetzt im Pflegeheim. Ich hatte die Genehmigung zur Wohnungskündigung und-räumung vor einigen Monaten beantragt. Ein Bescheid ist nie ergangen. Beim Sozialamt hatte ich die Kostenübernahme der überschneidenden Mietzahlungen und der Wohnungsräumung beantragt. Jetzt kam die fristlose Kündigung recht kurzfristig, da Mietzahlungen ausgeblieben sind. Darf ich die Wohnung räumen? Viele Grüße Ruby |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.01.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 127
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Ich hänge mich mal mit dem umgekehrten Problem dran: Die Betreute hat ihre Wohnung zwar selbst gekündigt, verweigert bisher aber ihr Einverständnis zur Räumung/Entsorgung (kein Vermögen vorhanden, dauerhafte Heimunterbringung, daher Einlagerung nicht möglich).
Das Gericht hält die Wohnungsräumung für nicht genehmigungsfähig. Natürlich werde ich weiterhin versuchen, die Betreute zu überzeugen, mir eine Einverständniserklärung für die Räumung/Entsorgung unterschreiben zu lassen, aber was mache ich, wenn sie renitent bleibt? |
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#4 | ||
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,573
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Moin moin
Zitat:
Es bleibt bei dem Ermessen der BetreuerInnen - und damit gut. Zitat:
Mit freundlichen Grüßen Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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