Dies ist ein Beitrag zum Thema Immobilienverkauf droht zu platzen - Notartermin 28.04.25 im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
eine Klientin von mir ( laut Sachverständigengutachten geschäftsfähig ) hat bis gestern dem Verkauf ihrer selbstbewohnten Immobilie ausdrücklich ...
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#1 |
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Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 330
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Hallo Zusammen,
eine Klientin von mir ( laut Sachverständigengutachten geschäftsfähig ) hat bis gestern dem Verkauf ihrer selbstbewohnten Immobilie ausdrücklich zugestimmt. Den Notarvertrag wollte sie selbst unterschreiben. Gestern hat sie mir mitgeteilt das sie den, am 29.04.2025 anberaumten Notartermin, aufgrund von Überforderung nicht wahrnehmen kann/wird. Zudem fühle sie sich von mir hinsichtlich des Verkaufs ( läuft seit 2023 und sie wurde durchgehend auf dem Laufenden gehalten ) unter Druck gesetzt und wünscht einen sofortigen Betreuerwechsel. Die Immobilie ist stark sanierungsbedürftig, Rücklagen für eine Instandsetzung sind nicht vorhanden, derzeit befindet sie sich im Bezug von Bürgergeld. Aufgrund der geringen laufenden Kosten hat das Jobcenter die Leistungen bis Juli bewilligt. Elektrische Leitungen sind marode und fallen teilweise aus, es wurden Mängel am Gasgerät festgestellt. Sachverständigengutachten € 385.000,-- / einziger Interessent und Käufer zahlt € 389.000,--. Einen Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung gemäß § 1833 ABs. 3 Satz 4 habe ich soeben gestellt. Die zuständige Rechtspflegerin ist telefonisch nicht zu erreichen. Nun meine Frage: der Notarvertrag kann sowieso erst nach Unterschrift vom Gericht genehmigt werden. Sollte ich nun stellvertretend für meine Klientin den Termin wahrnehmen auch wenn diese eine weitere Zusammenarbeit mit mir ablehnt und mir gegenüber geäußert hat nicht mehr verkaufen zu wollen ? Ihr gestriges Verhalten spiegelte deutlich die im Gutachten festgestellte selbstunsichere Persönlichkeitsstörung. Im Rahmen dessen eine Überforderung sowie eine Regression mit Rückzug, Vermeidungsverhalten und Hilflosigkeit. Für jede Rückmeldung im Voraus allerbesten Dank. Rose |
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#2 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 275
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Zitat:
Soll heißen, du hast eine freie Willensäußerung bzw. Ablehnung. Wie die zustande kommt, sei erst einmal dahingestellt. Bis die Rücksprache mit der Rechtspflegerin, wie du dich verhalten solltest, erfolgt ist, würde ich auf keinen Fall wider ihrem erklärten Willen den Notartermin wahrnehmen und unterschreiben. Dann muss der eben ersteinmal verschoben werden, das bekommt man ja vielleicht auch elegant in Richtung Verkäufer kommuniziert, damit der nicht abspringt. Ich denke, leider sehr viel mehr als unsere drei Grundhandwerkzeuge, Reden, Reden und Reden wird da wohl ersteinmal nicht helfen. |
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#3 |
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Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 330
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Hallo Tschak,
vielen Dank für Deine Einschätzung der Situation. Ich hoffe am Montag die Rechtspflegerin zu erreichen. Ferner wird der Immobilienmakler, zu welchem meine Klientin über die Zeit einen guten Draht entwickelt hat, am Montag abschließend nachfragen. Sollte Sie den Verkauf erneut ablehnen wird der Notartermin verschoben. Geredet haben wir in den vergangenen Jahren nach meiner Einschätzung ausreichend. Seitens meiner Klientin gab es vorher nicht den Wunsch die Immobilie zu behalten daher wurde diese Alternative auch nicht besprochen. Das das Jobcenter die notwendigen Sanierungen übernimmt halte ich für ausgeschlossen, dafür sind diese zu umfangreich. ( Austausch Heizungsanlage, Neuverlegung der elektrischen Leitungen etc. ). Aber wenn sie mit Heizlüfter und elektrischer Notversorgung leben möchte ist das selbstverständlich ihre Entscheidung. Nachdem sie sich zwei Jahre lang auf eine "schöne kleine eigene Wohnung" gefreut hat die sie mit dem Verkaufserlös finanzieren wollte. Ich bin immer noch überrascht. Ich wünsche ein schönes Wochenende und werde berichten. |
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