Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigung Annahme Vorschuss mit Verzinsung im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen Zusammen,
bei einem Klienten habe ich eine Briefmarkensammlung vorgefunden. Da dringend liquide Mittel benötigt werden habe ich die ...
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#1 |
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Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 330
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Guten Morgen Zusammen,
bei einem Klienten habe ich eine Briefmarkensammlung vorgefunden. Da dringend liquide Mittel benötigt werden habe ich die Briefmarken einem Auktionshaus zur Veräußerung übergeben. (Kosten der Sichtung, Bewertung+Abwicklung der Auktion 11,9% vom Verkaufserlös). Nach der ersten Sichtung kann ein Vorschuss in Höhe von € 10.000,-- geleistet werden, Verzinsung 0,75% pro Monat. Für die Annahme des Vorschuss bzw. dessen Verzinsung habe ich die betreuungsgerichtliche Genehmigung gem. § 1854 BGB angefragt. Ich erhalte keine Rückmeldung vom Gericht, der Rechtspfleger ist telefonisch nicht zu erreichen. Es ist doch korrekt das ich ohne die Genehmigung den Vorschuss, aufgrund der Verzinsung, nicht annehmen darf oder ? Es drängt da Heimkosten nicht vollständig beglichen werden können. Rose |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,664
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Ich weiß jetzt nicht, was da schon gelaufen ist, aber Du solltest im Zweifelsfall HzL beantragen.
Besuche doch den Rechtspfleger mal 😉 |
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