Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschluss nötig? im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
um es kurz zu machen:
Ich habe für meinen Betreuten u. a. den Aufgabenkreis "Grundstücksangelegenheiten". Mein Betreuter kann wegen ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.10.2019
Beiträge: 43
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Hallo,
um es kurz zu machen: Ich habe für meinen Betreuten u. a. den Aufgabenkreis "Grundstücksangelegenheiten". Mein Betreuter kann wegen psychischer Einschränkungen keine Verträge unterschreiben. Ist für den Verkauf seines Grundstücks ein gesonderter Beschluss als Genehmigung des Amtsgerichts nötig? Vielen Dank, H. |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
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Moin,
so wie ich das lese, ja. Du musst den notariellen Kaufvertrag gerichtlich genehmigen lassen und dann noch nach Genehmigung die Rechtskfraft abwarten. Ich rege an, vorher beim Rechtspfleger anzufragen, ob er ein Gutachten haben möchte. Der Leuchtturm |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,664
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Ich würde das etwas anders angehen, also ja, für den Verkauf und ähnliches wird eine betreuungsgerichtliche Genehmigung benötigt.
Ich würde da dem Rechtspfleger sagen, dass ein Verkauf notwendig ist und fragen, wie er es im Genehmigungsverfahren gern hätte. |
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