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Attest Wohnungskündigun

Dies ist ein Beitrag zum Thema Attest Wohnungskündigun im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bekomme gerade ein Schreiben der Rechtspflege aufgrund meines Antrags zur Wohnraumkündigung. Demnachnach soll ein ärztliches Attest erforderlich sein, ...


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Alt 03.09.2025, 11:36   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,145
Standard Attest Wohnungskündigun

Hallo,
ich bekomme gerade ein Schreiben der Rechtspflege aufgrund meines Antrags zur Wohnraumkündigung. Demnachnach soll ein ärztliches Attest erforderlich sein, dass ich besorgen soll.


Das hatte ich in dieser Form noch nie. Rechtsgrundlagen sind nicht genannt. Es ist auch keine Bereiztschaft zur Kostenübernahme signalisiert.
Tomas11 ist offline  
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Alt 03.09.2025, 11:46   #2
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,489
Standard

Die Rechtsgrundlage ist § 281 FamFG. Das Attest muss aber vom Gericht bezahlt werden. Siehe unter:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Arztzeugnis
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 03.09.2025, 13:38   #3
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,489
Standard

Zur Ergänzung: das Genehmigungsverfahren nach § 1833 BGB steht ja in § 299 FamFG. Da ist ein SV-Gutachten nicht vorgesehen. Der Rechtspfleger (ist keine Richterzuständigkeit, siehe § 15 RpflG), kann aber ein Arztzeugnis verlangen. Aber dann auch bezahlen, so das OLG Schleswig.

Zum praktischen Vorgehen: gibts einen Hausarzt? Wenn ja, kann man ihm das Schreiben des Gerichtes weiterleiten mit dem Hinweis, die Rechnung ans Gericht zu stellen. Wenn nein, Rückmeldung ans Gericht, dass kein Arzt bekannt ist und das Gericht den Auftrag direkt an einen solchen geben sollte.

Zur Gebührenhöhe: Landgericht Kassel (wäre nach aktuellem Stand nach Tabelle M2 zu § 9 JVEG 98 €/Std): https://openjur.de/u/428284.html

Und Landgericht Darmstadt: https://openjur.de/u/2187454.html (wohl vom Ergebnis ähnlich)
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (03.09.2025 um 13:48 Uhr)
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