Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigung Löschung Lasten Grundbuc im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine Betreute hat die Hypotheken (ca. 200 000 EUR) auf ihre noch selbst bewohnte Eigentumswohnung zurückgezahlt. Für alle noch im ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 98
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Eine Betreute hat die Hypotheken (ca. 200 000 EUR) auf ihre noch selbst bewohnte Eigentumswohnung zurückgezahlt. Für alle noch im Grundbuch eingetragenen Lasten liegen mir Löschungsbewilligungen und notariell beglaubigte Löschungsanträge vor. Jetzt habe ich die Genehmigung der Löschungsanträge beim Betreuungsgericht beantragt. Dort bittet man mich um Darlegung, warum eine Löschung erfolgen soll, da damit Kosten verbunden wären.
Ich bin ein bisschen erstaunt, dass ich die Löschung begründen muss. Für mich lief das unter. " Das ist mein Job, damit alles seine Richtigkeit hat". Aber dem ist wohl nicht so. Die Notarkosten für die Lösungsanträge waren 31,65 EUR für die Beglaubigung. Mehr musste ich ( bisher ?) nicht bezahlen, weil ich die Löschungsanträge selbst geschrieben habe und der Notar sie nur beglaubigte. Dann kommen noch die Kosten der Grundbuchbereinigung - Wieviel wird das sein 400 EUR? 800 EUR? Das Geld dazu ist vorhanden, allerdinsg sind die Barmittel schon eher knapp, da die Rente gering ist. Ein Grundsicherungsantrag läuft noch. Eigentlich gibt es akut keinen Grund zur Bereinigung. Allerdings ist die Frau in dr Häuslichkeit schwer pflegebedürftig, ein Umzug ins Heim könnte notwendig werden. Dann müsste auch die Eigentumswohnung verwertet werden, das ginge dann mit einem bereinigten Grundbuch besser. Im Falle des Versterbens der Betreuten wäre es natürlich auch einfacher, wenn die Angaben im Grundbuch bereinigt sind. Reicht das als Gründe aus, oder soll ich meinen Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung lieber zurückziehen? |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,573
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Moin moin
Blöde Rückfrage: Gab es irgendwoher eine Aufforderung die Einträge löschen zu lassen? Dann hättest Du eine Begründung. Sonst kannst Du sie doch einfach stehen lassen. Sie stören nicht im geringsten, weil sie auf 0,00 € valutieren. Eher im Gegenteil: Falls es z.B. die Absicherung von Grundschulden bei einer Bank waren, kann im Bedarfsfall ein neuer Kredit darüber abgesichert werden. Dann muss keine Grundschuld kostenpflichtig neu eingetragen werden. Wenn die Immobilie verkauft wird, werden diese Einträge sowieso gelöscht, ohne dass es zusätzliche Kosten verursacht. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 98
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Nein eine Auffordeurung gab es nicht. Dann kann ich es einfach lasse und den Antrag auf Genehmigung zurücknehmen? Ich muss mir ja auch nicht unnötige Arbeit machen und unnötige Kosten verursachen. Ich hatte so etwas bisher tatsächlich noch nie. Aber nicht dass nachher irgendjemand kommt und meint ich hätte mich darum kümmern müssen. Könnte den irgendjemand mich dazu auffordern? Das Sozialamt?
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,573
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Moin moin
Den Antrag kannst Du einfach so zurücknehmen. Ich wüßte nicht, wer dich zu der Löschung auffordern könnte. Und wenn, dann würde ich das nur bei Übernahme der Kosten erledigen. Das löst das Problem schon meistens... Ich würde allerdings mal nachfragen, wie hoch die Grundschulden bzw. Hypotheken noch valutieren. Wenn schon klar ist, dass sie auf 0,00 € stehen, dann sollte man die Bestätigung schön als Beleg aufheben. Nicht dass die bösen Gläubiger hinterher noch meinen, das Geld doppelt einstreichen zu können... Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,219
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Zitat:
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 98
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Natürlich ist die Grundschulden bei 0, sonst gäbe es keine Löschungsbewilligungen. Aber ich bin jetzt etwas schlauer (glaube ich). Eine Hypothek, die komplett zurückgezahlt aber nicht gelöscht ist, wird automatisch zur Eigentümergrundschuld. Diese hat wohl den Vorteil, dass man relativ einfach mit geringeren Kosten wieder einen Kredit aufnehmen kann - das Haus als Sicherung ist ja schon hinterlegt - z.B. wenn es dann darum geht Heimkosten zu finanzieren. Deshalb ist es wohl in der Regel vorteilhaft das Grundbuch nicht zu bereinigen. Das wusste ich vorher noch nicht. Wieder etwas gelernt. Ziehe jetzt den Antrag auf Genehigung zurück. Vielleicht fordert mich das Gericht auf den "Schaden" für die unnötige notarielle Beglaubigung des Antrages zu ersetzen, das wären 31 EUR, Nagut.
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