Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute will nicht mehr Essen im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Meine Betreute lebt in einem Pflegeheim ist 87 Jahre, Dement, Blind und nimmt seit einiger Zeit kaum Nahrung zu ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.10.2024
Ort: Bremen
Beiträge: 29
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Hallo,
Meine Betreute lebt in einem Pflegeheim ist 87 Jahre, Dement, Blind und nimmt seit einiger Zeit kaum Nahrung zu sich und baut denentsprechend ab. Sie bekommt sei einem Monat Hochkalorische Trinknahrung, die sie jetzt auch kaum noch zu sich nimmt. Die Einrichtung hat mir in einem Telefonat mitgeteilt das sie das dann so weiterlaufen lassen wenn die Betreute keine Nahrung mehr zu sich nehmen will, was bedeutet das sie ja dann sterben wird. Sie bieten ihr weiterhin natürlich Nahrung an. Der Behandelnde Arzt hat die Betreute letzte Woche gesehen und wird sie morgen noch aufsuchen. Patientenverfügung ist nicht vorhanden Mutmaßlicher wille konnte nicht ermittelt werden. Wie gehe ich jetzt weiter vor, das Gericht anschreiben und Antrag stellen. Auf was eigentlich. Zwangsernährung wäre ja irgendwie blödsinnig denke ich. Vom Hausarzt Ärztliche Stellungnahme zur medizinischen Situation anfordern. Kann ich das einfach so laufen lassen und das Gericht jetzt mit Stellungnahme vom Arzt und Pflegeheim so mitteilen. Ich will rechtlich auf der sicheren seite sein. Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar. |
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#2 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 222
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Zuerst mit dem behandelnden Arzt sprechen, über den Zustand informieren lassen und den Sinn von weiteren Behandlungsmaßnahmen.
Bei fortgeschrittener Demenz kann die Weigerung Nahrung aufzunehmen bedeuten, dass der Sterbeprozess am Beginnen ist. Zu den rechtlichen Fragen: § 1829 BGB. |
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#3 | |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,664
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Zitat:
Wenn Du mit dem Arzt überein kommst, also die Betroffene "verhungern" lassen, würde ich das den Angehörigen (etwas warm) und dem Betreuungsgericht mitteilen. Kann aber auch sein, dass die Betroffene ein Magen- oder Speiseröhrengeschwür hat, aber das besprich besser mit dem Arzt. |
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#4 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.10.2024
Ort: Bremen
Beiträge: 29
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Danke für die Antworten,
werde mit dem Arzt Sprechen seine Meinung einholen und dann das Betreuungsgericht informieren. |
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