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Rechtskraft?????

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtskraft????? im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Das sind zwei verschiedene Dinge: Beschlüsse und Genehmigungen Betreuungen enden mit Beschluss, da muss kein Rechtskraftvermerk abgewartet werden- der nie ...


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Alt 06.08.2011, 07:25   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Das sind zwei verschiedene Dinge:
Beschlüsse und Genehmigungen

Betreuungen enden mit Beschluss, da muss kein Rechtskraftvermerk abgewartet werden- der nie käme. (derweil die Pauschale explodiert)

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.08.2011, 10:03   #12
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
Standard

[QUOTE=thomzim;53300]Du meinst wahrscheinlich einen Rechtshinweis, oder?

Hallo thomzim, versehen mit dem Hinweis auf Eintreten der Rechtskraft.
Sorry, dass meine Antwort so lange auf sich warten ließ, wegen eines Anbeiterwechsels ist bei mir sowohl Telefon, Fax als auch Internet zusammengebrochen.
Gruß NaDa
NaDa ist offline  
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Alt 13.08.2011, 10:05   #13
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
Standard

Hallo Michaela, war nur etwas irritiert, da es so vermerkt war.
Danke, NaDa
NaDa ist offline  
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Alt 08.01.2017, 16:55   #14
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Ich hänge mich mal hier rein zum Thema.

Habe meinen ersten Beschluss "mit Rechtskraftvermerk" bekommen, bisher noch nie. Da fällt mir dann aber auch auf, dass ich das Konto gekündigt habe mit dem Beschluss der noch nicht rechtskräftig war.
Ist dazu nun eine Nachricht an den RPf notwendig?

Und noch zur Rechtskraft:
- Festsetzungsbeschluss Vergütung. Rechnung an die Erben mit Beschluss oder erst die Rechtskraft abwarten?
ufzeer ist offline  
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Alt 08.01.2017, 17:08   #15
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
- Festsetzungsbeschluss Vergütung. Rechnung an die Erben mit Beschluss oder erst die Rechtskraft abwarten?
Vielleicht ist es bei euch anders, aber hier gibt es nie Vergütungsbeschlüsse mit Rechtskraftvermerk.

Also einfach Beschluss an den Erben mit der Bitte um Ausgleich, wenn nichts anderes im Beschluss steht.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 09.01.2017, 09:10   #16
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Habe meinen ersten Beschluss "mit Rechtskraftvermerk" bekommen, bisher noch nie. Da fällt mir dann aber auch auf, dass ich das Konto gekündigt habe mit dem Beschluss der noch nicht rechtskräftig war.
Ist dazu nun eine Nachricht an den RPf notwendig?


Eigentlich eher an die Regressabteilung der Bank. Diese hätte nämlich die Kündigung des Kontos ohne Rechtskraft nicht akzeptieren dürfen.
Eine Nachricht ans Gericht, dass und wann gekündigt ist und gleich darauf hinweisen, dass versehentlich vor Rechtskraft gekündigt wurde, der rechtskräftige Beschluss aber mit gleicher Post an die Bank geht - und gut.
Späne fallen, wo man hobelt.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 10.01.2017, 11:37   #17
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Vielen Dank für eure Einschätzung!
ufzeer ist offline  
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Alt 12.01.2017, 15:03   #18
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 91
Standard Rechtskrafteintritt

Hallo, Torsten,
in eiliegen Sachen, wie Wohnungskündigung oder Umbuchung von gesperrten Sparbüchern, besteht die Möglichkeit, dass der Betreute einen Rechtsmittelverzicht erklärt. Ich bereite den Schriftsatz vor, lassen den Betreuten unterschreiben und lege das beim AG vor. Wenn der Rpfl Zweifel hat, hört er den Betreuten (zumindest bei unseren AG) kurzfristig persönlich an. Diese Verfahrensweise hat sich bewährt.
OMADORO ist offline  
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