Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtskraft????? im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Das sind zwei verschiedene Dinge:
Beschlüsse und Genehmigungen
Betreuungen enden mit Beschluss, da muss kein Rechtskraftvermerk abgewartet werden- der nie ...
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06.08.2011, 07:25 | #11 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das sind zwei verschiedene Dinge:
Beschlüsse und Genehmigungen Betreuungen enden mit Beschluss, da muss kein Rechtskraftvermerk abgewartet werden- der nie käme. (derweil die Pauschale explodiert) Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
13.08.2011, 10:03 | #12 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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[QUOTE=thomzim;53300]Du meinst wahrscheinlich einen Rechtshinweis, oder?
Hallo thomzim, versehen mit dem Hinweis auf Eintreten der Rechtskraft. Sorry, dass meine Antwort so lange auf sich warten ließ, wegen eines Anbeiterwechsels ist bei mir sowohl Telefon, Fax als auch Internet zusammengebrochen. Gruß NaDa |
13.08.2011, 10:05 | #13 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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Hallo Michaela, war nur etwas irritiert, da es so vermerkt war.
Danke, NaDa |
08.01.2017, 16:55 | #14 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Ich hänge mich mal hier rein zum Thema.
Habe meinen ersten Beschluss "mit Rechtskraftvermerk" bekommen, bisher noch nie. Da fällt mir dann aber auch auf, dass ich das Konto gekündigt habe mit dem Beschluss der noch nicht rechtskräftig war. Ist dazu nun eine Nachricht an den RPf notwendig? Und noch zur Rechtskraft: - Festsetzungsbeschluss Vergütung. Rechnung an die Erben mit Beschluss oder erst die Rechtskraft abwarten? |
08.01.2017, 17:08 | #15 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Also einfach Beschluss an den Erben mit der Bitte um Ausgleich, wenn nichts anderes im Beschluss steht.
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09.01.2017, 09:10 | #16 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Habe meinen ersten Beschluss "mit Rechtskraftvermerk" bekommen, bisher noch nie. Da fällt mir dann aber auch auf, dass ich das Konto gekündigt habe mit dem Beschluss der noch nicht rechtskräftig war.
Ist dazu nun eine Nachricht an den RPf notwendig? Eigentlich eher an die Regressabteilung der Bank. Diese hätte nämlich die Kündigung des Kontos ohne Rechtskraft nicht akzeptieren dürfen. Eine Nachricht ans Gericht, dass und wann gekündigt ist und gleich darauf hinweisen, dass versehentlich vor Rechtskraft gekündigt wurde, der rechtskräftige Beschluss aber mit gleicher Post an die Bank geht - und gut. Späne fallen, wo man hobelt.
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10.01.2017, 11:37 | #17 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Vielen Dank für eure Einschätzung!
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12.01.2017, 15:03 | #18 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 91
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Rechtskrafteintritt
Hallo, Torsten,
in eiliegen Sachen, wie Wohnungskündigung oder Umbuchung von gesperrten Sparbüchern, besteht die Möglichkeit, dass der Betreute einen Rechtsmittelverzicht erklärt. Ich bereite den Schriftsatz vor, lassen den Betreuten unterschreiben und lege das beim AG vor. Wenn der Rpfl Zweifel hat, hört er den Betreuten (zumindest bei unseren AG) kurzfristig persönlich an. Diese Verfahrensweise hat sich bewährt. |
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