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Superthor! 04.08.2011 14:17

Rechtskraft?????
 
Moin!

Ich habe gerade den Beschluss zur Wohnungskündigung / Auflösung der Wohnung erhalten...Beschwerdefrist sind 2 Wochen!

a) kann ich jetzt schon kündigen oder muss ich noch darauf warten, dass das Teil rechtskräftig wird????

b) falls ich warten muss, bekomme ich dann noch extra einen rechtskräftigen Beschluss zugesandt oder ist der jetzige automatisch irgendwann rechtskräftig?

Danke!!!!

Thorsten

agw 04.08.2011 15:30

Zitat:

Zitat von Superthor! (Beitrag 53262)
a) kann ich jetzt schon kündigen oder muss ich noch darauf warten, dass das Teil rechtskräftig wird????

Hallo,

also da der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist kannst du ihn natürlich auch noch nicht verwenden.

Zitat:

b) falls ich warten muss, bekomme ich dann noch extra einen rechtskräftigen Beschluss zugesandt oder ist der jetzige automatisch irgendwann rechtskräftig?
Bei dem hiesigen Gericht bekomme ich einen neuen Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk darauf zugesandt. Im Zweifelsfall solltest du mal auf der Geschäftsstelle anrufen.

Gruß,
Andreas

thomzim 04.08.2011 15:56

Moin,
ich beantrage immer "einen mit Rechtskraft versehenen Beschluss zur Genehmigung .............." und erhalte automatisch nach Beschwerdefristablauf einen "neuen" (alter Beschluss noch einmal) Beschluss mit Stempel "Dieser Beschluss ist rechtskräftig" mit Siegel auf Stempel und mit Unterschrift der Urkundsbeamtin des AG`s auf Stempel.:LOL:
Kündigen kann man immer:LOL:,sollte man aber nicht!!!:winke:
Gruß,
thomzim

Bodhi 04.08.2011 19:28

Hallo Thorsten,

so wie agw es schildert läuft es hier an den Gerichten auch.

Gruß
Andreas

NaDa 04.08.2011 20:20

Hallo, auch bei uns wird der Beschluss mit Rechtskraftvermerk nochmals zugesendet. Allerdings hatte ich letzte Woche auch Bedenken, da bei einer Beendigung der Betreuung ein 14tägigeer Rechtskraftvermerk angegeben war. Endet die Betreuung nun mit Zusenden des Beschlusses, oder wenn die Rechtskraft eintritt? Der hiesige Justizbevollmächtigte sagte mir, mit Zugehen des Beschlusses, ich habe dennoch meine Zweifel.

LG NaDA

fwu 04.08.2011 20:35

Fristen
 
Neben der Beschwerde zum Landgericht mit der 2-Wochenfrist gibt es jetzt auch die theoretische Möglichkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH.

Die Frist für die Rechtsbeschwerde beträgt 1 Monat. Da die Rechtsbeschwerde nur direkt beim BGH gestellt werden kann (und auch nur durch am BGH zugelassene Anwälte) dauert die Zusendung des Beschlusses mit Rechtskraftvermerk mehr als 1 Monat . Möglicherweise wartet man beim Gericht eine gewisse Frist ab, in der der BGH die Akten bei Beschwerdeeinlegung anfordern würde.

fwu

NaDa 04.08.2011 20:46

Hallo fwu, komme nochmals auf meine Frage zurück, siehst auch Du das Ende der Betreuung mit dem Zugang des Rechtskraftvermerks?
LG NaDa

thomzim 05.08.2011 08:41

Zitat:

Zitat von fwu (Beitrag 53274)
Neben der Beschwerde zum Landgericht mit der 2-Wochenfrist gibt es jetzt auch die theoretische Möglichkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH.

Ja, aber nur wenn sie zugelassen ist.
Gruß,:winke:
thomzim

thomzim 05.08.2011 09:01

Zitat:

Zitat von NaDa (Beitrag 53270)
Allerdings hatte ich letzte Woche auch Bedenken, da bei einer Beendigung der Betreuung ein 14tägigeer Rechtskraftvermerk angegeben war. Endet die Betreuung nun mit Zusenden des Beschlusses, oder wenn die Rechtskraft eintritt? Der hiesige Justizbevollmächtigte sagte mir, mit Zugehen des Beschlusses, ich habe dennoch meine Zweifel.
LG NaDA

Du meinst wahrscheinlich einen Rechtshinweis, oder?

Der Justizbevollmächtigte "sagte" richtig.
Gruß,:winke:
thomzim

mary 06.08.2011 00:33

Bin mir ziemlich sicher:

Nach Ablauf der Frist, wenn ein Rechtsmittel zugelassen wurden.

m.


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