Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtskraft????? im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin!
Ich habe gerade den Beschluss zur Wohnungskündigung / Auflösung der Wohnung erhalten...Beschwerdefrist sind 2 Wochen!
a) kann ich jetzt ...
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04.08.2011, 14:17 | #1 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Rechtskraft?????
Moin!
Ich habe gerade den Beschluss zur Wohnungskündigung / Auflösung der Wohnung erhalten...Beschwerdefrist sind 2 Wochen! a) kann ich jetzt schon kündigen oder muss ich noch darauf warten, dass das Teil rechtskräftig wird???? b) falls ich warten muss, bekomme ich dann noch extra einen rechtskräftigen Beschluss zugesandt oder ist der jetzige automatisch irgendwann rechtskräftig? Danke!!!! Thorsten
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04.08.2011, 15:30 | #2 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
also da der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist kannst du ihn natürlich auch noch nicht verwenden. Zitat:
Gruß, Andreas
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04.08.2011, 15:56 | #3 |
Gehört zum Inventar
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Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,345
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Moin,
ich beantrage immer "einen mit Rechtskraft versehenen Beschluss zur Genehmigung .............." und erhalte automatisch nach Beschwerdefristablauf einen "neuen" (alter Beschluss noch einmal) Beschluss mit Stempel "Dieser Beschluss ist rechtskräftig" mit Siegel auf Stempel und mit Unterschrift der Urkundsbeamtin des AG`s auf Stempel. Kündigen kann man immer,sollte man aber nicht!!! Gruß, thomzim |
04.08.2011, 19:28 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
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Hallo Thorsten,
so wie agw es schildert läuft es hier an den Gerichten auch. Gruß Andreas |
04.08.2011, 20:20 | #5 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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Hallo, auch bei uns wird der Beschluss mit Rechtskraftvermerk nochmals zugesendet. Allerdings hatte ich letzte Woche auch Bedenken, da bei einer Beendigung der Betreuung ein 14tägigeer Rechtskraftvermerk angegeben war. Endet die Betreuung nun mit Zusenden des Beschlusses, oder wenn die Rechtskraft eintritt? Der hiesige Justizbevollmächtigte sagte mir, mit Zugehen des Beschlusses, ich habe dennoch meine Zweifel.
LG NaDA Geändert von NaDa (04.08.2011 um 20:23 Uhr) |
04.08.2011, 20:35 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Fristen
Neben der Beschwerde zum Landgericht mit der 2-Wochenfrist gibt es jetzt auch die theoretische Möglichkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH.
Die Frist für die Rechtsbeschwerde beträgt 1 Monat. Da die Rechtsbeschwerde nur direkt beim BGH gestellt werden kann (und auch nur durch am BGH zugelassene Anwälte) dauert die Zusendung des Beschlusses mit Rechtskraftvermerk mehr als 1 Monat . Möglicherweise wartet man beim Gericht eine gewisse Frist ab, in der der BGH die Akten bei Beschwerdeeinlegung anfordern würde. fwu |
04.08.2011, 20:46 | #7 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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Hallo fwu, komme nochmals auf meine Frage zurück, siehst auch Du das Ende der Betreuung mit dem Zugang des Rechtskraftvermerks?
LG NaDa |
05.08.2011, 08:41 | #8 |
Gehört zum Inventar
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05.08.2011, 09:01 | #9 | |
Gehört zum Inventar
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Zitat:
Der Justizbevollmächtigte "sagte" richtig. Gruß, thomzim |
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06.08.2011, 00:33 | #10 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Bin mir ziemlich sicher:
Nach Ablauf der Frist, wenn ein Rechtsmittel zugelassen wurden. m. |
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