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Rechtskraft?????

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtskraft????? im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin! Ich habe gerade den Beschluss zur Wohnungskündigung / Auflösung der Wohnung erhalten...Beschwerdefrist sind 2 Wochen! a) kann ich jetzt ...


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Alt 04.08.2011, 14:17   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
Standard Rechtskraft?????

Moin!

Ich habe gerade den Beschluss zur Wohnungskündigung / Auflösung der Wohnung erhalten...Beschwerdefrist sind 2 Wochen!

a) kann ich jetzt schon kündigen oder muss ich noch darauf warten, dass das Teil rechtskräftig wird????

b) falls ich warten muss, bekomme ich dann noch extra einen rechtskräftigen Beschluss zugesandt oder ist der jetzige automatisch irgendwann rechtskräftig?

Danke!!!!

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 04.08.2011, 15:30   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von Superthor! Beitrag anzeigen
a) kann ich jetzt schon kündigen oder muss ich noch darauf warten, dass das Teil rechtskräftig wird????
Hallo,

also da der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist kannst du ihn natürlich auch noch nicht verwenden.

Zitat:
b) falls ich warten muss, bekomme ich dann noch extra einen rechtskräftigen Beschluss zugesandt oder ist der jetzige automatisch irgendwann rechtskräftig?
Bei dem hiesigen Gericht bekomme ich einen neuen Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk darauf zugesandt. Im Zweifelsfall solltest du mal auf der Geschäftsstelle anrufen.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 04.08.2011, 15:56   #3
Gehört zum Inventar
 
Benutzerbild von thomzim
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,345
Standard

Moin,
ich beantrage immer "einen mit Rechtskraft versehenen Beschluss zur Genehmigung .............." und erhalte automatisch nach Beschwerdefristablauf einen "neuen" (alter Beschluss noch einmal) Beschluss mit Stempel "Dieser Beschluss ist rechtskräftig" mit Siegel auf Stempel und mit Unterschrift der Urkundsbeamtin des AG`s auf Stempel.
Kündigen kann man immer,sollte man aber nicht!!!
Gruß,
thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 04.08.2011, 19:28   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
Standard

Hallo Thorsten,

so wie agw es schildert läuft es hier an den Gerichten auch.

Gruß
Andreas
Bodhi ist offline  
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Alt 04.08.2011, 20:20   #5
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
Standard

Hallo, auch bei uns wird der Beschluss mit Rechtskraftvermerk nochmals zugesendet. Allerdings hatte ich letzte Woche auch Bedenken, da bei einer Beendigung der Betreuung ein 14tägigeer Rechtskraftvermerk angegeben war. Endet die Betreuung nun mit Zusenden des Beschlusses, oder wenn die Rechtskraft eintritt? Der hiesige Justizbevollmächtigte sagte mir, mit Zugehen des Beschlusses, ich habe dennoch meine Zweifel.

LG NaDA

Geändert von NaDa (04.08.2011 um 20:23 Uhr)
NaDa ist offline  
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Alt 04.08.2011, 20:35   #6
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard Fristen

Neben der Beschwerde zum Landgericht mit der 2-Wochenfrist gibt es jetzt auch die theoretische Möglichkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH.

Die Frist für die Rechtsbeschwerde beträgt 1 Monat. Da die Rechtsbeschwerde nur direkt beim BGH gestellt werden kann (und auch nur durch am BGH zugelassene Anwälte) dauert die Zusendung des Beschlusses mit Rechtskraftvermerk mehr als 1 Monat . Möglicherweise wartet man beim Gericht eine gewisse Frist ab, in der der BGH die Akten bei Beschwerdeeinlegung anfordern würde.

fwu
fwu ist offline  
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Alt 04.08.2011, 20:46   #7
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
Standard

Hallo fwu, komme nochmals auf meine Frage zurück, siehst auch Du das Ende der Betreuung mit dem Zugang des Rechtskraftvermerks?
LG NaDa
NaDa ist offline  
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Alt 05.08.2011, 08:41   #8
Gehört zum Inventar
 
Benutzerbild von thomzim
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,345
Standard

Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
Neben der Beschwerde zum Landgericht mit der 2-Wochenfrist gibt es jetzt auch die theoretische Möglichkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH.
Ja, aber nur wenn sie zugelassen ist.
Gruß,
thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 05.08.2011, 09:01   #9
Gehört zum Inventar
 
Benutzerbild von thomzim
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,345
Standard

Zitat:
Zitat von NaDa Beitrag anzeigen
Allerdings hatte ich letzte Woche auch Bedenken, da bei einer Beendigung der Betreuung ein 14tägigeer Rechtskraftvermerk angegeben war. Endet die Betreuung nun mit Zusenden des Beschlusses, oder wenn die Rechtskraft eintritt? Der hiesige Justizbevollmächtigte sagte mir, mit Zugehen des Beschlusses, ich habe dennoch meine Zweifel.
LG NaDA
Du meinst wahrscheinlich einen Rechtshinweis, oder?

Der Justizbevollmächtigte "sagte" richtig.
Gruß,
thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 06.08.2011, 00:33   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Bin mir ziemlich sicher:

Nach Ablauf der Frist, wenn ein Rechtsmittel zugelassen wurden.

m.
mary ist offline  
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