Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Frage an Heinz oder Achim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage an Heinz oder Achim im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Heinz und Achim, nachdem mir Jörg schon etliche Male empfohlen hat Sie bezüglich des Betreuers meines Sohnes zu kontaktieren, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 10.04.2007, 08:33   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.05.2006
Beiträge: 89
Standard Frage an Heinz oder Achim

Hallo Heinz und Achim,
nachdem mir Jörg schon etliche Male empfohlen hat Sie bezüglich des Betreuers meines Sohnes zu kontaktieren, tue ich das jetzt doch mal. Ich habe folgendes Problem: meinem Sohn wurde eine gesetzli. Betreuung verordnet über folgende Bereiche: persönl.Angelegenheiten, insbesondere Sorge für Pflege u. Gesundheit, einschl. der Zustimmung zu ärztl. Maßnahmen u.Behandlungen. Aufenthaltsbestimmung einschl.der Entscheidung über eine Unterbringung od.ähnliches. Vermögensrechtl. Angelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Post u. Fernmeldeverkehr. Die Betreuung läuft seit Februar 2006 und in dieser Zeit hat sich der Betreuer vielleicht vier Mal gemeldet bzw. meinen Sohn besucht. In einer sehr kritischen Zeit war er vier Wochen im Urlaub und hatte keine Vertretung. Geld überweist er nicht, obwohl er es verspricht (Gott sei Dank habe ich auch noch Zugriff aufs Konto). Mein Sohn hat nun eine sechs monatige Therapie hinter sich und ist nun in einem weiteren Therapiezentrum (für 16 Wochen) um hier ins Berufsleben eingegliedert zu werden und eine Wohnung zu suchen. Er soll aber alles selbstständig machen, was ihm sehr schwer fällt. Der Betreuer hat sich seit Mitte Februar nicht mehr gemeldet. Im Büro ist er sehr schwer zu erreichen, über Handy gar nicht. Mich boykottiert er völlig, da er jegliche Einmischung meinerseits unterbinden will. Das einzige was der Betreuer regelmäßig macht ist, dass er die Kontoauszüge anfordert, da er die braucht. Ich lass die regelmäßig am Automaten raus.
Meinem Sohn ist es eigentlich egal, da er sehr schwer aus sich herausgeht und froh ist, nicht auch noch viel mit dem Betreuer reden zu müssen. Ich finde die Situation unmöglich und habe mir unter einer Betreuung etwas anderes vorgestellt. Vor allem Hilfe!!!! Soll ich alles laufen lassen oder was soll ich tun ???
Viele Grüße von Charlotte :?:
charlotte54 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2007, 15:16   #2
Technischer Administrator
 
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 343
Standard

Hallo Charlotte,

das ist natürlich eine zweischneidige Sache. Auf der einen Seite bekommt ein Berufsbetreuer nur noch sehr wenig Zeiten bezahlt und muss viele Betreute "abarbeiten" um überhaupt selbst über die Runden zu kommen. Auf der anderen Seite sehe ich hier aber eine sehr umfassende Betreuung, die das Gericht ja nicht umsonst eingerichtet hat. Hier würde ich meinen, dass es schon viel mehr Hilfe von Seiten des gesetzlichen Betreuers bedarf.

Bitte verwechselt nicht den gesetzlichen Betreuer mit einem Betreuer z.B. aus dem BeWo, das wird nämlich leicht vermischt. Ich kann von meiner Seite nur sagen (ich bin ja "nur" ehrenamtlicher Betreuer), dass ich bei der Wohnungssuche und den entsprechenden rechtlichen Schritten (Anträge, Unterschrift des Mietvertrages, etc.) immer dabei war und recht viel Zeit investiert habe.

Besonders, wenn, wie in eurem Fall, der Betreuer die Bereiche Wohnungsangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmung hat, sollte er sich schon auch darum kümmern.

Ich denke, Heinz kann vielleicht noch mehr zur rechtlichen Grundlage sagen, ich kann eure Unzufriedenheit verstehen, wobei man das aus der Distanz natürlich immer schlecht sagen kann. Es könnte ja auch z.B. sein, dass der gesetzliche Betreuer aus pädagogischen Gründen deinen Sohn alleine nach einer Wohnung suchen lässt.

Ich habe mit einem meiner Betreuten auch mal so etwas gemacht, wobei ich das immer begleitet habe und es nicht um so etwas wichtiges ging, wie eine Wohnungssuche.

Generell habt ihr ja die Möglichkeit, beim Amtsgericht die Betreuung und auch den Betreuer zu hinterfragen, indem ihr einfach mal den Kontakt mit dem zuständigen Vorstandsrichter sucht. Die Betreuung wird ja so oder so regelmäßig von Seiten des Gerichtes überprüft.

Liebe Grüße

Achim
Achim ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2007, 17:40   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Charlotte,

nun, auch wenn berufliche Betreuungen pauschaliert werden, besteht eine Verpflichtung, die Betreuung zusammen mit dem Betreuten zu führen. Nur verwalten, gilt nicht, vor allem nicht, wenn dringender Handlungsbedarf besteht.

Doch auch ich lass mitunter den Betreuten sich abstrampeln, um fest zu stellen, ob die Fähigkeiten zum eigenständigen Leben gegeben sind. Gleichwohl begleite ich ihn durch Regie im Hintergrund (Telefonate mit Vermieter und ARGE), um die rechtliche Entwicklung (Starthilfe, Kaution, u.dgl. ) abzusichern.

Dein Sohn scheint mir doch recht eigenständig zu sein, auch wenn es ihm schwer fällt. Ich darf annehmen, dass er trotz seiner Erkrankung (psychisch oder infolge Sucht?) geschäftsfähig ist, oder wurde auch der Einwilligungsvorbehalt angeordnet. So stellt sich mir dann die Frage, wenn du dich schon um die Belange deines Sohnes kümmerst, weshalb hast du nicht die Betreuung?

Wäre es denkbar, dass du dich von deinem Sohn privat bevollmächtigen lässt, diese Vollmacht seitens seines Arztes als wirksam bestätigen lässt und dem Gericht vorlegst, dass dein Sohn die berufliche Betreuung nicht mehr wünscht.

Meine Erfahrung lehrt mich, dass es recht schwierig ist, eine gesetzliche Betreuung wieder los zu werden. Doch wenn es der Wunsch deines Sohnes ist und euer Wunsch ärztlich bestätigt bzw. unterstützt wird, könnte es klappen.

Zumindest könnte dem Richter die Form der bisherigen Betreuung vor Augen geführt werden. Andererseits ist der Aufgabenbereich doch recht umfangreich, so dass eine ´professionelle´ Betreuung wohl für nötig erachtet wurde. Jedoch ist eine ehrenamtliche für die Landeskasse billiger. Und schließlich ist dem Wunsch der Betreuten maßgebliche Bedeutung bei zu messen.

Sollte dein Antrag auf Aufhebung der Betreuung wegen privater Bevollmächtigung oder Betreuungswechsel auf dich nicht nachgekommen werden, hast du die Möglichkeit, es durch eine Beschwerde bei der Kammer (3 Richter) überprüfen zu lassen.

Viel Erfolg
Heinz
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2007, 10:14   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.05.2006
Beiträge: 89
Standard

Danke Heinz und Achim für eure Antworten! Es wurde mir damals von vielen Seiten abgeraten, die Betreuung für meinen Sohn zu übernehmen, da ich emotional zu sehr eingebunden bin. Ich habe mir auch viel versprochen, dass dies eine dritte unparteiische Person übernimmt. Die Betreuung wurde von der Sozialarbeiterin auf der Entgiftungsstation beantragt, da mein Sohn zu dieser Zeit überhaupt nicht kommunikativ war und sich um nichts gekümmert hat. Ich finde eine Betreuung im Prinzip nicht schlecht, da ich mir - falls er doch wieder abstürzen würde (was ich absolut nicht hoffe) - Hilfe erhoffe und ein Betreuer viel mehr Möglichkeiten hat als wir Eltern. Ich habe es oft genug erlebt wie machtlos ich war, da mein Sohn ja volljährig ist. Geschäftsfähig ist er. Das Problem ist eben, dass er es so laufen lassen will - aber das ist typisch für ihn, es ist der bequemste Weg. Vielleicht rede ich doch mal mit dem Notar, der die Betreuung verfügt hat. Wenn der Betreuer natürlich erfährt, dass ich da erwäge Schritte einzuleiten, wird das das Verhältnis sicher nicht verbessern. Alles in allem eine schwierige Situation.
Gruss Charlotte :?
charlotte54 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2007, 16:00   #5
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Charlotte,

ich teile deine Erfahrung, dass den Angehörigen nicht die Aufmerksamkeit und Respekt geschenkt wird, wie Berufsbetreuern. Dies liegt sicherlich in der oft zu starken Bindung bzw. geringen Distanz. Wer gesteht schon gerne ein, ein suchtkrankes Kind zu haben. Da schwingt immer auch ein wenig die Frage nach der Verantwortlichkeit mit, ob von anderen oder man fragt sich das selbst.

Gleichwohl gibt es keine engagiertere Betreuung als durch ehrenamtliche oder Angehörige. BerufsbetreuerInnen können sich nicht in dem Maße für die Betreuten einsetzen, als wären es Angehörige.

Einen Mittelweg versuchte ich dir aufzuzeigen durch eine dritte Person, die die Betreuung mit dir zusammen ehrenamtlich führt oder aber, da du dich um die Belange deines Sohnes kümmerst, er dir privat eine Vollmacht ausstellt, sie dir helfen könnte, dass die gesetzliche Betreuung aufgehoben wird.

Zudem empfehle ich dir, dich einer Selbsthilfegruppe von Angehörigen von Suchtkranken anzuschließen oder aber therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die notwendige Distanz zu deinem Sohn aufzubauen. So dass du weiterhin dich um die Belange deines Sohnes kümmern kannst, ohne Gewissensbisse zu haben oder emotional auf Zahnfleisch zu gehen.

Die Hilfe durch andere Betroffene Angehörige oder aber Therapeuten hat immer einen Hauch von Schwäche oder Eingeständnis. Das wird für dich das erste sein zu überwinden und in positive nahezu trotzige Kompetenz umzuformen.

Wie gesagt und meine Erfahrungen es mich gelehrt haben, besser als eine Mutter, kann niemand um den Sohn und gegen seine Sucht kämpfen. Das setzt jedoch voraus, dass der Suchtkranke auch will. Ohne seinen Wunsch kannst du nichts ausrichten und erst recht nicht ein Betreuer. Er/sie wird schauen, wo eine Klinik oder Wohnheim in Frage kommt oder es einfach laufen lassen und du musst mit ansehen, wie wertvolle Zeit ungenutzt verstreicht.

Wie gesagt, entweder du übernimmst die Regie für das Leben deines Sohnes und kämpfst oder aber du lässt es bleiben. In beiden Fällen kann es sein, dass die Sucht stärker ist als du und dein Sohn. Doch im ersten Fall habt ihr noch eine geringe Chance. Wenn dein Sohn resigniert und du auch, habt ihr beide schon verloren.

Besprich dich mit anderen, die auch ihre Kinder verloren haben an die Sucht oder deren Kinder schon durch die Sucht dahingerafft wurden. Und hole dir Hilfe, dass du emotional und psychisch stabil bleibst.

Besten Gruß
Heinz
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2007, 04:14   #6
Forumsikone
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
Standard

Hallo Charlotte,

ich finde es mutig von Dir,
daß Du Dich doch noch an Achim und Heinz gewandt hast!!

Einen lieben Gruß
Jörg
__________________
Jörg ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
angehörige, betreueraufgaben, betreuerpflichten, vollmacht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:56 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39