Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin neu hier und würde gerne folgendes wissen:
Ich bin 28 Jahre alt und habe oft Schwierigkeiten, manche ...
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15.04.2007, 21:47 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin neu hier und würde gerne folgendes wissen: Ich bin 28 Jahre alt und habe oft Schwierigkeiten, manche Sachen alleine zu regeln. Dazu gehören vor allem die Bereiche "Finanzen" und "Behördenangelegenheiten". Der sozialpsychiatrische Dienst unterstützt meinen Wunsch nach einer gesetzlichen Betreuung, das Problem ist jedoch, dass meine Eltern hierfür zur Kasse gebeten werden sollen, was aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist und was ich auch nicht möchte (ich habe ein angespanntes Verhältnis zu ihnen). Der genannte Dienst hält es ebenfalls für erforderlich, dass meine Eltern aus dieser Sache heraus gehalten werden. Was kann ich denn machen? Danke für Tipps, sternchen |
16.04.2007, 12:50 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo sternchen,
es kommt auf einige wenige Umstände an. Wenn jemand betreut wird und wenig Vermögen hat (ungefähr 2500 Euro oder weniger, die genaue Zahl werde ich mir wohl in 20 Jahren nicht merken), und auch die Eltern nicht viel Geld haben, dann zahlt das normalerweise die Staatskasse. Aber bitte beachten, die gilt bei ehrenamtlichen Betreuungen. Betreuungen durch einen Berufsbetreuer sind teurer, aber auch hier gilt: wo nichts zu holen ist, zahlt der Staat. Ich schreibe das, damit klar wird, dass sich niemand Sorgen machen muss, dass die Betreuung zu teuer wird. So betragen z. B. die Kosten für einen ehrenamtlichen Betreuer pro Jahr 323 Euro. Gruß und viel Erfolg, Andreas |
17.04.2007, 12:11 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Hi, wenn du über 25 bist, dürften deine Eltern meines Wissens nicht zur Bezahlung des Betreuers herangezogen werden.
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18.04.2007, 07:36 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
der Vermögensfreibetrag ist 2600 €. Vermutlich meinte der sozialpsychiatrische Dienst die Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten und ob diese für die Betreuung herangezogen werden können. Keine Ahnung ob dies bei Dir der Fall ist, aber bei der Sozialhilfe wird es ja ähnlich gemacht, es wird geschaut wer für die Leistungen ggf. herangezogen werden kann. Die Elternschaft hört nicht automatisch auf, weil man nicht gut miteinander auskommt. Die Berufsbetreuung ist in der Tat teurer als eine ehrenamtliche Betreuung, aber umfangreiche und komplizierte Angelegenheiten werden zumeist von Berufsbetreuern geführt. Wobei man nie sagen kann, ob sich scheinbar leichte Fälle nicht doch als schwierig entwickeln. Ich habe schon einige Fälle von Ehrenamtlichen übernommen und andersherum abgearbeitete Fälle an sie abgegeben. Am besten rufst Du mal selber beim zuständigen Vormundschaftsgericht an und läßt Dich von einem Rechtspfleger beraten. Viele Grüße |
Lesezeichen |
Stichworte |
kosten, kosten der betreuung, unterhalt, unterhaltspflicht |
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