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Schwester nutzt betreute Schwester aus

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Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, bitte verschieben Sie gern meine Frage, da wo sie hingehört. Ich habe ...


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Alt 15.02.2014, 09:07   #1
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Standard Schwester nutzt betreute Schwester aus

Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, bitte verschieben Sie gern meine Frage, da wo sie hingehört.

Ich habe folgendes Problem: Meine Schwägerin (66) ist Betreuerin für mein leicht geistig behinderte Schwägerin (61). Wir leben hier alle in einem (eigenen)Mehrfamilienhaus. Mein Mann und ich haben die starke Vermutung, dass meine betreuende Schwägerin ( sie hat diesen Status seit ca 2 Jahren) diese Funktion ausnutzt, sprich Gelder der Betreuten für sich selber ausgibt und deren Konten räumt. Nun möchte ich fragen: Wird sie da von irgendwoher kontrolliert, muss sie irgendwann irgendwo Rechenschaft ablegen, sodass das ganze rauskommt? Ich habe nämlich den Eindruck, dass dem nicht so ist. Müssten wir dann unseren Verdacht irgendwo melden oder bringt das nichts.
Details werde ich gerne weitergeben, wenn benötigt..
Viele Grüße und danke
juliane1205 ist offline  
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Alt 15.02.2014, 09:09   #2
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Da sie die Schwester ist, ist sie zur jährlichen Rechnungslegung verpflichtet. Da schaut dann jährlich das Gericht, ob alles koscher ist.
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Fara ist offline  
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Alt 15.02.2014, 11:05   #3
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Vielen Dank, das ist interessant, wir haben wohl sowas gehört, wissen aber nicht ob sie das schon mal machen musste, dürfte wahrscheinlich anstehen....dann werden wir ja sehen.....
Was steht ihr denn als betreuende Person zu? Wo kann ich das denn nachlesen?
Und was passiert, wenn herauskommt, dass sie Gelder genommen hat, die ihr nicht zustehen? Muss sie die zurückzahlen?
Gibt es irgendwo einen link über Rechte und Pflichten eines betreuenden Angehörigen?
Danke nochmals

Geändert von juliane1205 (15.02.2014 um 11:07 Uhr)
juliane1205 ist offline  
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Alt 15.02.2014, 14:46   #4
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Zitat:
dürfte wahrscheinlich anstehen....dann werden wir ja sehen.....
Rechnungslegungen werden jährlich, nach Beginn der Betreung abgegeben.

Zitat:
Was steht ihr denn als betreuende Person zu
In welcher Hinsicht?

Zitat:
Und was passiert, wenn herauskommt, dass sie Gelder genommen hat, die ihr nicht zustehen? Muss sie die zurückzahlen?
Wenn das gericht feststellt dass die Jahresabrechnung nicht korrekt ist wird sie vom Gericht aufgefordert den Schaden zu beheben.

Zitat:
Gibt es irgendwo einen link über Rechte und Pflichten eines betreuenden Angehörigen?
Für betreuende Angehörige gilt im Grossen und Ganzen natürlich daselbe Betreuungsrecht wie z.B. für Berufsbetreuer. Gut nachlesen kann man alle Grundzüge hier z.B.:
Betreuungsrecht-Lexikon
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.02.2014, 17:05   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Juliane

Zitat:
Zitat von juliane1205 Beitrag anzeigen
...
Was steht ihr denn als betreuende Person zu? Wo kann ich das denn nachlesen?
Ich gehe mal davon aus, dass die Schwester die Betreuung ehrenamtlich macht. Dann steht ihr eine Aufwandspauschale zu, die sie beim Betreuungsgericht beantragen muss. Das waren bis zum 31.7.2013 insgesamt 362,00 € pro Jahr, seit dem sind 399,00 € pro Jahr.

Zitat:
Zitat von juliane1205 Beitrag anzeigen
...Und was passiert, wenn herauskommt, dass sie Gelder genommen hat, die ihr nicht zustehen? Muss sie die zurückzahlen?
Natürlich muss sie die Gelder zurückzahlen, die sie unerlaubterweise der Betreuten weggenommen hat. Wenn sie das Geld schon verbraten hat und aus ihr nichts mehr herauszuholen ist, dann ist es natürlich ärgerlich für die Betreute. Da muss sich aber der nächste Betreuer drum kümmern.
Der muss allerdings auch nachweisen, dass die Schwester das Geld gezogen hat. Auszahlungsbelege, die die Betreute in gutem Glauben unterschrieben hat, beweisen da nicht allzuviel. Es sei denn, die Betreute kann gar nicht mehr losziehen, um das Geld auszugeben und es ist nichts da, was sie hätte einkaufen können.
Wenn die Schwester sagt, die Betreute hätte ihr das Geld geschenkt, dann steht sie trotzdem in der Pflicht, sofern die Betreute innerhalb von 10 Jahren Sozialhilfe beziehen müßte.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.02.2014, 23:46   #6
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Vielen Dank für die Antworten.
>>>Rechnungslegungen werden jährlich, nach Beginn der Betreung abgegeben.<<<<
Es gab da wohl einen entsprechenden Brief vom Gericht, das ist 2-3 Monate her , es kann gut sein, dass die Betreuung noch keine 2 Jahre dauert. Ich bin jetzt gespannt, wie das ausgeht.
Da meine betreute Schwägerin allerdings vom Erbe meiner kürzlich verstorbenen Schwiegermutter nur Niesbrauch ererbt hat und meine andere Schwägerin den größten Anteil ( wurde schon vor vielen Jahren verteilt) mache ich mir schon ein bisschen Sorgen, wie es um die Zukunft der betreuten Schwägerin langfristig bestellt sein wird, da z.B. der Niesbrauch auch die Wohnungen der anderen Schwägerin betrifft, die diese unentgeltlich bewohnt.

Noch eine dumme Frage: Woher weiß denn die Betreuungsbehörde von den Konten der betreuten Personen?
Wir haben eben berechtigten Anlass zu glauben, dass ein Konto geplündert wurde ( ein Bankmitarbeiter hat es uns unter dem Siegel der Verschwiegenheit gesagt, das dort plötzlich starke Kontobewegungen im mehrstelligen Bereich seien und die betreuende Schwägerin hat u.a. z.B. auch uns plötzlich Schulden zurückbezahlt (was uns eben erst stutzig gemacht hatte).
juliane1205 ist offline  
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Alt 17.02.2014, 00:46   #7
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Zitat:
Noch eine dumme Frage: Woher weiß denn die Betreuungsbehörde von den Konten der betreuten Personen?
Dumme Fragen gibt es nicht, es gibt nur dumme Antworten.
Die Betreuungsbehörde weis von Konten gar nichts aber das Betreungsgericht und jeder Betreuer muss zu Beginn ein sog. Vermögensverzeichnis abgeben. Dort müssen alle Konten des Betreuten mit dem jeweiligen Kontostand aufgeführt werden. Diese Angaben versichert man als richtig.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.02.2014, 10:53   #8
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Und wenn das Konto gar nicht angegeben worden war???
juliane1205 ist offline  
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Alt 17.02.2014, 11:14   #9
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... hat das vielleicht zwei Gründe:

1) Die Betreuerin hat Murks gemacht und das Gericht sollte darüber informiert sein, damit es im Rahmen seiner Aufsichtspflicht handeln kann.

2) Die Betreuerin hat eine Kontovollmacht und dieses Konto unterliegt damit nicht der Betreuung, sondern die Betreute muss entsprechend selbst die Bevollmächtigte kontrollieren.
Kann sie dies nicht, kann eine Kontrollbetreuung beantragt werden.
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Alt 17.02.2014, 12:11   #10
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Wahrscheinlich hat sie eine Kontovollmacht, werde dies aber nachprüfen.

Was denken Sie alle darüber? Ich weiß nicht so recht was ich machen soll. Sollen wir uns einmischen, oder sollen wir das ganze einfach laufen lassen? Ich denke langfristig kann es sich auf meine behinderte Schwägerin schon negativ auswirken, wenn dann mal nix mehr da ist von ihrem Vermögen. Ebenso sollte sie ja, so war es von den Eltern gedacht, Einnahmen von den Wohnungen haben, die sie auch nicht bekommt, da Schwester ja keine Miete bezahlt. So beschränken sich ihre Einnahmen auf eine kleine Behindertenrente, eine kleine Rente aus einer Lebensversicherung,die die Eltern abgeschlossen hatten und einer Miete aus eine kleinen Wohnung die mein Mann geerbt hat, sie aber den Niesbrauch hat, alles in allem ca 1400-1500€ max. Wenn man bedenkt, dass das auch noch versteuert werden muss und Wohnungen auch Unkosten verursachen, ist das nicht so viel.

Grüße

Geändert von juliane1205 (17.02.2014 um 12:14 Uhr)
juliane1205 ist offline  
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