Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Heute moechte ich mich nun endlich vorstellen. Bin aus Unterfranken, 60 Jahre alt und habe seit dem 5.2.2014 die Betreuung ...
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.02.2014
Beiträge: 18
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Heute moechte ich mich nun endlich vorstellen. Bin aus Unterfranken, 60 Jahre alt und habe seit dem 5.2.2014 die Betreuung von einem 84jaehrigen Herrn, den ich und mein Mann vor 4 Jahren ueber Bekannte kennengelernt habe. Ich habe ihn gleich gemocht, denn er erinnerte mich so an meine Vater und ich bin gut ausgekommen mit ihm. Wir besuchten ihn bestimmt 4 x im Monat. Er ist alleinstehend. Er hat 3 Kinder, aber keiner kuemmert sich seit Jahren - warum auch immer??? - um ihn.
Seit dem 1.1.2014 habe ich die Pflege 2 x woechentlich bei ihm uebernommen auf Minijobbasis. Wir kommen aber fast jeden Tag trotzdem hin und schauen nach ihm. Dafuer bekomme ich 350 Euro. Dabei hole ich das Holz, mache Feuer und Fruehstueck, bade ihn, neu ankleiden, rasieren, Betten machen, Waesche waschen und zusammenlegen und Mittagessen vorbereiten und icht vergessen, Medizin geben... Aber das Wichtigste, so denke ich wenigstens, ich kann zuhoeren, und zwar Sachen aus seinem Leben. Und ich kann zuhoeren und habe nehme mir auch Zeit, auch wenn ich es schon 100 x gehoert habe... Ich wurde schon gefragt, warum ich das mache.... Antwort: Ich werde vielleicht auch mal so alt und wer weiss, vielleicht habe ich dann auch NUR noch den Drang, aus meinem Leben zu erzaehlen und es weiterzugeben... Bis dahin wusste ich noch nicht, dass ich Betreuerin von ihm sein soll. Als ich an einem Tag, als ich ihn pflegte, gerade da war, kam auch die Richterin, eine Anwaeltin und noch 2 andere Leute. Ich wurde dazugeholt, weil der aeltere Herr das gerne wollte. Die Richterin fragte, ob ich die Betreung von ihm uebernehmen wuerde. Ich antwortete, dass ich nicht 100%ig darauf antworten koennte, denn ich weiss ja nicht, was auf mich zukommt.. Der aeltere Herr hatte die Richterin damals gefragt, denn er wolle nur mich als Betreuerin. Ich weiss aber, dass dieser Herr auf keinen Fall diese Betreuung moechte. Deshalb haben wir eine Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfuegung gemacht, worin ALL seine Wuensche stgehen, falls er nicht mehr klar denken odgl. kann. Ich habe dies auch bei der zentralen Bundesnotarkammer registrieren lassen. Habe aber auch in seinem Auftrag Beschwerde ggegen den Beschluss vom 4.2.2014 eingelegt. Er moechte nicht, dass ihm ``Dritte``, naemlich das Gericht, ueber die Schulter schaut. Ich kann eigentlich mit ihm ueber alles reden. Aber wenn jemand an sein, ueber jahrelang erarbeitetes Geld gehen will, dann aber... Da will ich im auch nicht rein reden. Er macht seine Geldgeschaefte schon immer alleine, keiner hat die Bankvollmacht, was auch gut ist. Er hatte jahrzehntelang sein eigenes Elektrogeschaeft und war Elektromeister und hatte viele Lehrlinge ausgebildet. Er geht im Dorf alleine einkaufen, und zwar sein Brot und seine Wurst und Eier und das andere kaufe ich zusammen mit ihm ein. Er ist halt bald 85 Jahre. Die Knochen tun weh und man kann nicht mehr so wie vor 2o Jahren - das geht wohl den Menschen so wie den Leuten - hat keinem zum reden... Aber wer in Gottes Namen will bzw. wer hat das beantragt, dass er eine Betreuung braucht (tja, eigentlich heisst das ja, entmuendigt wird? Ich und er versteht das alles nicht. Es geht mir so viel im Kopf herum... Werden sehen, was dabei raus kommt... Naja, jetzt hat sich eine ehrenamtliche Betreuerin mal ALLES VON DER Seele geschrieben und ich hoffe, man nimmt mir das nicht uebel |
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#2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Nur kurz, da ich viel zu tun habe:
Durch Betreuung wird man nicht mehr entmündigt. Das Recht hat sich vor 22 Jahren geändert. Ein Betreuer ist ein Helfender für den Betreuten. Derjenige, der die Betreuung angeregt hat, weiß / wusste wahrscheinlich nichts von der Vorsorgevollmacht. Warum auch? Es geht niemanden etwas an. Aber er wird wohl Handlungsbedarf gesehen haben, also, dass der alte Herr leider nicht mehr alles allein machen kann. Wenn und insoweit eine Vorsorgevollmacht besteht, wird eine Betreuung nicht eingerichtet. Das heißt, dass Du allenfalls eine Betreuung mit dem Wirkungskreis Vermögenssorge hast, denn alles andere scheint ja durch die Vollmacht abgedeckt. (Und da diese registriert ist, gehe ich davon aus, dass sie dem Gericht bekannt ist. Ansonsten wäre das schleunigst nachzuholen.) Und wenn der alte Mann noch geistig fit ist und Vollmachten erteilen kann, kann er das auch jetzt noch tun. Anschließend Mitteilung ans Gericht. Aufhebung der Betreuung wegen bestehender Vollmacht. Ende.
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#3 | |
Einsteiger
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Beiträge: 18
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