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große Probleme mit Betreuerin

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Hallöchen, Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben. Meine Mutter erteilte mir im letzten Jahr eine General- und ...


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Alt 03.04.2014, 10:28   #1
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Beiträge: 4
Standard große Probleme mit Betreuerin

Hallöchen,

Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben.

Meine Mutter erteilte mir im letzten Jahr eine General- und Vorsorgevollmacht für alle Bereiche. Ich regte beim Gericht (Wohnort meiner Mutter) eine Betreuung an, die ich allerdings vorerst ruhend stellen lies. Von Seiten des Gerichtes wurde mir versichert das ich mit dieser Vollmacht alle Dinge erledigen könne.

In Folge des Sturzes erlitt sie eine Schädeldachfraktur mit Einblutungen und man teilte mir im KKH eine Demenz mit.

Wir wollten sie in ihrem Umfeld pflegen und beantragten während der Reha die Umbaumaßnahmen. Deren Genehmigung blieb bis Ende Reha aus. Zur Überbrückung kam sie an unseren Wohnort in ein Heim und wir nahmen sie zur Besprechung des Umbaus mit in ihr altes zu Hause.

Das Heim hat, obwohl es nie auf uns zu kam und obwohl wir alles wichtige mitteilten und sie besuchten eine Betreuung angeregt. Meine Mutter wusste das wir die Betreuung auf uns, also ich Betreuerin und mein Mann Vertretung anregten und erstmal ruhen liesen.

Ende Januar erhielten wir ein Anruf aus dem hiesigen Krankenhaus und ich erfuhr erstmalig das meine Mutter bereits seit 3 Tagen stationär behandelt wurde. Auf Nahcfrage in dem Heim wurde ich erstmalig darüber in Kenntnis gesetzt das meine Mutter eine Betreuerin hat.

Also, meine Mutter kam um 6Uhr mit andauernden Krämpfen ins KKH , um 9Uhr wurde die Betreuerin eingesetzt und am selbigen Tag ein Heimvertrag geschlossen.

Gegen den Beschluss legte ich Beschwerde ein. Die zuständige Richterin teilte mir auf dem Gang mit, dass sie die Akte nicht mal gelesen habe.

Die Betreuerin, welche ich am selbigen Tag anrief forderte sofort die Herausgabe aller Kontokarten etc. pp.

Meine Beschwerde verlief erfolglos. Die Vorladung wurde zwar am Tag vor der Verhandlung eingeworfen, in meinen Händen hielt ich sie allerdings am Tag der Verhandlung. Die Richterin nötigte mich regelrecht dazu meine Aussage telefonisch zu tätigen obwohl ich dies ablehnte, da mir ein persönliches Gespräch mit Zeugen lieber gewesen wäre.

Mich rief der AsD an und teilte mir mit das dies der Wunsch meiner Mutter gewesen wäre, was ich verneinte. Da meine Mutter nie jemand fremden an die ganzen Sachen gelassen hätte und sich darauf freute von mir gepflegt zu werden.

Meine Beschwerde wurde von hiesigen LG abgewiesen und als Hauptverhandlung an den Wohnort meiner Mutter verwiesen.

Nach Ablehnung erhielt ich das Protokoll des LG und durfte erfahren das die Betreuerin dem AsD gegenüber mitteilte noch nie mit mir in Kontakt gekommen zu sein, was eine falsche Behauptung ist. Sie teilte weiterhin mit, dass meine Mutter keinerlei Konten hätte.

Das Konto meiner Mutter hatte sie allerdings schon gesperrt. Die Post bereits angehalten.

Das LG weist darauf hin, dass meine Vollmacht nicht einfach außer Kraft gesetzt werden kann.

Ich habe versucht mit der Betreuerin an einen Tisch zu kommen und bat dabei um die Hilfe eines Bekannten. Die Betreuerin lies sich mir gegenüber verleugnen und wollte nur mit meinem Bekannten sprechen, ihm gegenüber teilte sie sogar mit das er mich doch bitte in so weit manipulieren solle das sie machen kann....dies wurde abgelehnt.

Ich versuche diese Dame seit geraumer Zeit ans Telefon zu bekommen und habe entweder ausflüchte oder den AB dran.

Bereits im Zuge des Verfahrens hat meine Mutter eine Anwältin zur Seite bekommen, die übrigens auch noch falsch angegeben war und erst nach Beschluss richtig gestellt wurde.

Gestern erhielt ich ein Anwaltsschreiben und durfte erfahren das diese Betreuerin erneut einen Anwalt beauftragte und zwar im Namen meiner Mutter gegen mich zu klagen.

Meine Mutter kann die Sachlage nicht richtig stellen, da sie nach 5 Wochen Koma nun erwachte aber nicht ansprechbar ist und es überhaupt nicht gut aussieht. Die Betreuerin hat bereits ohne unsere Kenntnis lebensverlängernde Maßnahmen bejaht und ihr wurde vor 14 Tagen eine suprabopische Sonde gelegt. Mittlerweile wurde sie ohne unser Wissen wieder in das Heim entlassen und es sieht absolut nicht gut aus. ;(

Diese Betreuerin verprasst das Einkommen meiner Mutter an allen Fronten und mir regt sich so langsam aber sicher der Verdacht das dies alles abgemachte Sache war.

Meine Mutter erzählt bereits seit Jahren das ich angeblich im Lotto gewonnen hätte, seit dem Sturz hat sie im Lotto gewonnen. Meine Schwägerin hat dies allerdings dementiert als meine Mutter sie wegen des Gewinns anrief. Im Heim und überall hat sie es trotz allem erzählt. Dort wurde sie ja auch hofiert, was ich persönlich schon ziemlich eigenwillig empfand.

Mir regt sich leider auch so langsam der Verdacht, dass der derzeitige Zustand meiner Mutter so gewollt bzw. gewünscht war.

Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben, da es schon arg schmerzt dies alles so zu sehen.

Vielen lieben Dank im voraus.

Geändert von wissbegierig (03.04.2014 um 10:31 Uhr) Grund: etwas verbessert
wissbegierig ist offline  
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Alt 03.04.2014, 12:28   #2
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
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Beiträge: 533
Standard

übel, übel, gut daß das LG wenigstens deine Betreuungsvollmacht nicht so außen vor läßt. Mir fehlen hier die Worte.
Doro ist offline  
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Alt 03.04.2014, 14:31   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Meine Mutter erteilte mir im letzten Jahr eine General- und Vorsorgevollmacht für alle Bereiche. Ich regte beim Gericht (Wohnort meiner Mutter) eine Betreuung an, die ich allerdings vorerst ruhend stellen lies. Von Seiten des Gerichtes wurde mir versichert das ich mit dieser Vollmacht alle Dinge erledigen könne.
schon hier wird es mysteriös. Entweder gibt es eine Betreuung oder es gibt keine- ruhend gestellte Betreuungen gibt es einfach nicht.
Sobald eine Vollmacht vorliegt kann keine Betreuung eingerichtet werden.

Zitat:
Meine Beschwerde verlief erfolglos.
das wäre absolut unrechtmässig geschehen, ab zum Anwalt.

Zitat:
Meine Mutter wusste das wir die Betreuung auf uns, also ich Betreuerin und mein Mann Vertretung anregten und erstmal ruhen liesen.
wie bereits gesagt: das gibt es nicht!

Zitat:
Diese Betreuerin verprasst das Einkommen meiner Mutter an allen Fronten und mir regt sich so langsam aber sicher der Verdacht das dies alles abgemachte Sache war.
das ist leider eine ziemlich unsinnige Behauptung. Betreuer reichen bei Betreuungsbeginn ein Vermögensverzeichnis bei Gericht ein und müssen ein Jahr später die Vermögensverwaltung bis auf den letzten Cent belegen. Wer das nicht kann oder gar Vermögen "verprassen" würde, wäre in NullkommaNix den Job los.

Geht zum Anwalt , der soll dem zuständigen Betreuungsgericht die Generalvollmacht vorlegen und das dürfte es dann auch gewesen sein.

Gruss Michaela

PS:
Zitat:
Mir fehlen hier die Worte.
mir auch, man muss sich nicht immer gleich ungeprüft auf jeden vermeintlichen Skandal stürzen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.04.2014, 19:09   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
Standard Große Probleme mit Betreuerin

Hallo wissbegierig,

mein Tipp an Dich: mache ein NEUES Verfahren auf. Formuliere Dein Begehr präzise damit, dass Dir eine Vorsorgevollmacht vorliegt (ich hoffe, diese enthält alles was wichtig ist ) und dass das Amtsgericht Abtl. Vormundschaft diese Vorsorgevollmacht anerkennt und somit keine gerichtliche Betreuung stattfindet.

Lege die Vorsorgevollmacht auch im Pflegeheim/Krankenhaus vor ( am besten mit Eingangsstempel) und bestehe auf dieselbige !

Mache es bei Gericht "eilig", denn jeder Tag ist wichtig.

Die jetzige Betreuuerin macht momentan "nur" ihren Job ! Sie hat diesen Auftrag v0m Gericht und tut eben das, was sie tun muß.

Dass dies vielleicht auch unter "verschwenden/verprassen" und manchmal sogar mit gerichtlicher Zustimmung um Bereicherung führt, ist leider Realität. Aber das ist momentan nicht das Hauptanliegen.

Also, neuen Antrag formulieren, ohne Schuldzuweisungen/Gemecker/ eben ganz ganz sachlich und für das Gericht "appetitlich angerichtet" darlegen (man muß des den Richter/innen leicht machen, zu entscheiden - ohne die Akte großartig "auswendig zu lernen"... ) und selbst ganz sachlich auftreten, ohne Emotion ....

Viel Glück wünscht dir

Ruediger99
Ruediger99 ist offline  
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Alt 04.04.2014, 19:24   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
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Beiträge: 4,917
Standard

Zitat:
mein Tipp an Dich: mache ein NEUES Verfahren auf.
Der Tip dürfte sinnlos sein, da bislang über die Beschwerde noch gar nicht abschließend entschieden worden ist, wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe. Von daher würde eine neue Beschwerde derzeit überhaupt keinen Sinn machen und auch gar nicht zur Entscheidung angenommen werden.

wissbegierig wird ja wohl die Vollmacht bereits beim LG eingeicht haben!

Aber mir geht es auch wie Michaela, das ich es merkwürdig finde das ein Vollmachtnehmer noch eine Betreuung beantragt. Entweder war die Vollmacht wohl nicht ausreichend umfassend oder es gab andere Gründe die der Threadstarter nicht mitteilt.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 06.04.2014, 10:53   #6
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 4
Standard

Hallo,

Vielen Dank erst einmal für Eure Antworten.

Nun denn. Die General- und Vorsorgevollmacht enthält alle Bereiche. Die haben wir damals von der Betreuungsstelle erhalten.

Wir haben das Betreuungsverfahren "ruhend" gestellt, da uns von Seiten des Gerichtes mitgeteilt wurde das mit der Vollmacht keine rechtliche Betreuung notwendig ist.

Die Vollmacht haben wir im Beschwerdeverfahren vorgelegt, wurde kopiert und zu den Akten genommen, und nicht weiter beachtet. Da meine Mutter angeblich bei einer Anhörung mitteilte das sie im Heim bleiben wolle und ich ihre Angelegenheiten nicht weiter erledigen solle. Wohl bemerkt, dass diese angebliche Aussage unter bereits diagnostizierter Demenz statt fand.
wissbegierig ist offline  
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Alt 06.04.2014, 17:46   #7
fwu
Routinier
 
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Standard

Hallo wissbegierig;

wenn ich das richtig verstehe, erklärte Deine Mutter wohl bei der erforderlichen richterlichen Anhörung , daß Du " ihre Angelegenheiten nicht weiter erledigen solle ".

Das wäre dann ein Widerruf der erteilten Vollmacht. Der Widerruf kann natürlich auch gegenüber dem Gericht erklärt werden. Im Betreuungsverfahren haben wir eine "Prozeßfähigkeit" des Betroffenen. Das heißt auch die Erklärungen eines dementen Menschen müssen zur Kenntnis genommen werden. Die Frage ist im Beschwerdeverfahren möglicherweise die, ob die Betroffene ernsthaft wollte, ob die Vollmacht aufgehoben wird . Die Forumlierung, wonach Du die Angelegenheiten nicht weiter erledigen sollst, beinhaltet natürlich auch die Erklärung, daß Du nicht als Betreuerin tätig werden sollst.

fwu
fwu ist offline  
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Alt 07.04.2014, 11:54   #8
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
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Ort: Münsterland
Beiträge: 533
Standard hallo wissbegierig

wart ihr denn noch nicht beim Anwalt, diese Generalvollmacht muß schnellstens angewandt werden und zwar in aktiv, es sei denn ihr wollt, daß es so weitergeht wie bisher. Die Damen hat Demenz und was sie heute sagt ist morgen schon nicht mehr wahr, laut ihrer Vorstellungskraft.

Gruß Doro
Doro ist offline  
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Alt 09.04.2014, 15:57   #9
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Ich bin natürlich dafür, dass die Wünsche und Bedürfnisse von Demenz Kranken berücksichtigt werden. Dies steht außer Frage.

Es macht mich nur äußerst stutzig. Was hier abgegangen ist. Meine Mutter hat immer mit Freude darüber gesprochen, dass wir uns um sie kümmern wollen und sie in ihrem zuhause pflegen werden. Dies tat sie gegenüber dem Arzt im KKH, meiner Tante, meinem Cousin und familiären Freunden, dies tat sie in der Reha, gegenüber der Baufirma beim Kostenvoranschlag (wo wir sie extra aus dem Pflegeheim holten) und sie tat es gegenüber meinem Vater von dem sie seit über 10 Jahren geschieden ist.

Chronologisch betrachtet, äußerte sie zwischen der Baufirma und meinem Vater den Wunsch nicht von mir gepflegt und betreut zu werden.


Nach dem Sturz, als wir uns um diverse Dinge (Rechnungen, Versicherungen etc) kümmern mussten haben wir erst die Betreuung auf uns angeregt. In diesem Gespräch teilten wir mit, dass wir auch eine General- und Vorsorgevollmacht besitzen und legten diese vor. Sie wurde als rechtskräftig anerkannt und man teilte uns mit, keinerlei Probleme damit zu bekommen.

Sie lag danach bei diversen Stellen, wie Krankenhaus, Reha, Pflegeheim, Versicherungen, Vermieter und dem hiesigen Gericht im Beschwerdeverfahren vor.


Im Zuge des Beschwerdeverfahrens haben wir nun folgende Kenntnis über den Ablauf erhalten.

Während der Kurzzeitpflege und trotz Vorlage der Vollmacht, Hinterlegung Telefonnummer, diverser Besuche etc.pp. regte das Pflegeheim am hiesigen Gericht (ca.80km vom Wohnort entfernt) per Eilantrag die Betreuung an. Laut Pflegeheim würde sich keiner kümmern, sie hätte nicht mal ne Krankenkarte, welche sich sehr wohl in ihrem Besitz befindet.

Meine Mutter wurde vor Ablauf der Kurzzeitpflege befragt.

Wir mussten die Kurzzeitpflege auf eine Verhinderungspflege (wegen Bauarbeiten) verlängern und haben nicht einmal etwas davon erfahren. In einem Pflegeblatt, welches ich mitbekam und kopierte, bin ich als Betreuerin und Angehörige eingetragen gewesen.

Meine Mutter wurde 4 Wochen nach dem wir sie über einen Tag bei uns hatten per Notfall im örtlichen KKH um 06.00 Uhr aufgenommen.
Die Betreuerin wurde um 09.00 Uhr (Zeitstempel vom Fax) als solche eingesetzt und schloss sofort einen Dauervertrag mit dem Pflegeheim ab.

Drei Tage später wurden wir über ihren Aufenthalt informiert, im Zuge dessen auch über die Betreuung. Die Betreuerin forderte sofort die Herausgabe der Vollmacht.

Am selbigen Tag legten wir bei Gericht Beschwerde ein.

Nachfolgend kamen mehrere Telefonate mit der Betreuerin zustande, persönliche Gespräche lehnte sie vehement ab.

Der Soziale Dienst zeigte im Beschwerdeverfahren an, dass meine Mutter ihm diese Aussage gegenüber tätigte. Desweiteren teilte der AsD mit, das die Betreuerin Angab nicht mit uns im Kontakt gestanden zu haben....eine falsche Aussage. Die Richterin besuchte erstmalig meine Mutter und sprach mit den Ärzten. Obwohl wir zu diesem Zeitpunkt bereits mit Stations-, Ober- und Chefarzt so wie dem Pflegepersonal sprachen, einmal sogar im Beisein meines Cousin, wurde vermerkt das wir angeblich nie da waren.

Wir haben zur Vermittlung, um an einen Tisch zu kommen, einen dritten mit ins Boot geholt. Die Vermittlungspartei, hat dies allerdings niedergelegt, da die Betreuerin offen mitteilte das sie gedacht hätte diese Partei würde mich dazu bewegen in ihrem Interesse zu agieren.

Das Landgericht wies meine Beschwerde zurück, da es zu einer Hauptverhandlung in der eigentlichen Stadt komme. Das LG teilte weiterhin mit, dass die Betreuerin nicht die Befugnis besitzt die Vollmacht einzuziehen und/oder zu widerrufen.

Die Betreuerin forderte trotz Beschluss wiederholt die Herausgabe des Schreibens. Mittlerweile hat sie einen Anwalt beauftragt, dies durchzusetzen.

Meine Mutter ist seit ihrer Aufnahme im KKH nicht ansprechbar. Das meiner Mutter eine Sonde gelegt wurde, dass haben wir beim Besuch sehen dürfen.

Wie ich auf mehrfache Nachfrage im Krankenhaus erfahren durfte, wurde meine Mutter in ein spezielles Pflegeheim entlassen. Man teilte mir auf Nachfrage mit, dass man sich schwer mit der Entscheidung tat, ob es sinnvoll währe sie an Lebenserhaltene Geräte anzuschließen. Letztlich hat man es doch getan.

Inzwischen haben wir Kenntnis über diverse unbezahlte Rechnungen und wir können diese nicht bedienen, da sich die Betreuerin Zugang zum Konto verschaffte.


Sorry das ich das jetzt noch einmal so aufführe. Leider war der erste Post begrenzt und bei meiner Antwort fehlte mir etwas Zeit.

Mich würde unter anderen auch interessieren, in wie weit ich das Recht besitze Unterlagen (Pflegeberichte, Arztberichte) einzusehen und/oder in Kopie zu verlangen.

Ich besitze ein sehr ungutes Gefühl und auf der Grundlage dessen, was ich im Zeitraum vor und während des Aufenthaltes sehen musste, einen Verdacht. Gerne möchte ich diesem nach gehen, um auch für mich selbst etwas Ruhe zu erhalten.
wissbegierig ist offline  
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Alt 09.04.2014, 19:33   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Moin wissbegierig

Deine Story klingt nach wie vor gruselig. Aber das Verfahren (ich vermute es geht um die Zuständigkeit Betreuung vs. Vollmacht) wird in der "eigentlichen" Stadt geführt, und das mußt Du abwarten.
Wenn die Betreuung aufgehoben wird, kannst Du prüfen, was die Betreuerin so alles an Fehlern gemacht und damit an Schaden verursacht hat und dafür vor den Kadi ziehen.
Wenn die Betreuung nicht aufgehoben wird, wirst Du das - sofern Du Erbe sein solltest und darüber an die genauen Informationen kommst - erst dann tun, wenn Deine Mutter nicht mehr lebt.

Bis zu dem einen oder anderen Zeitpunkt mußt Du abwarten und am besten einen guten Anwalt an der Seite haben, der Dich vor Gericht vertritt.
Geduld kann auch nicht schaden.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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