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HATTE ICH DAS RECHT DAZU ?

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Hallo erstmal ! Bin ganz neu hier ! Habe eine ganz wichtige frage: stehe unter Betreuung ( AUFGABENKREIS UA :VERTRETUNG ...


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Alt 12.05.2007, 17:51   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.05.2007
Beiträge: 1
Standard HATTE ICH DAS RECHT DAZU ?

Hallo erstmal ! Bin ganz neu hier !
Habe eine ganz wichtige frage: stehe unter Betreuung ( AUFGABENKREIS UA :VERTRETUNG BEI BEHÖRDEN UND ÄMTER UND EINWILLIGUNGSVORBEHALT FÜR VERMÖGEN)

Habe jetzt aber alle Angelegenheiten mit Behörden und Ämtern seit über einem jahr selber in die hand genommen und zusätzlich auch die meines Mannes(er ist geschäftlich die ganze Woche nicht zuhause)
Mein betreuer weiss das nicht da ich fast keinen Kontakt mit ihm habe!

HÄTTE ICH DIES TUN DÜRFEN ODER IST ALLES UNWIRKSAM ???
regina ist offline  
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Alt 12.05.2007, 18:34   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Regina,

mit dem Einwilligungsvorbehalt ist die Sache doch etwas heikel, da deine Erklärungen gegenüber den Behörden sog. schwebend unwirksam sind. Soll heißen, alles was du bislang arrangiert hast wird mit der Zustimmung des Betreuers erst wirksam, es sei denn, die Behörden u. dgl. wussten von der Betreuung und dem Einwilligungsvorbehalt.

Du solltest also noch mal genau gucken, wem du von der Betreuung erzählt hast. Wissen die anderen davon nicht, könnte es schwierig werden. Auf jeden Fall würde ich den Betreuer mal kontaktieren und ihm sagen, was du geregelt hast. Sodann würde ich den Betreuer bitten, den Behörden sein nachträgliches Einverständnis mitzuteilen.

Sollte er es nicht tun, da er sich ja doch kaum um dich kümmert, würde ich das Gericht anschreiben und ihm schildern, was du alles über die Zeit eigenständig geregelt hast. Ich würde das Gericht bitten, die Betreuung oder zumindest den Einwilligungsvorbehalt aufzuheben, wenn das, was du arragiert hast, in Ordnung ging.

viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 14.05.2007, 01:42   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Bei uns ist kein Einwilligungsvorbehalt. Betreute kann alleine Whg. anmieten usw.
Jetziges Problem: hat Whg. angemietet, Betreuerin wusste davon. Vermieter wusste nicht, dass Betreuung besteht. Erst von der Polizei. Betreute ist schwerbehindert, wusste Vermieter auch nicht.

Ist man verpflichtet, wenn man wieder o.K. ist, aus der Psychiatrie entlassen, dem Vermieter zu erzählen, dass man psychisch krank ist, eine Betreuung und Behinderung hat? Vermieter hat Betreute 2 x gesehen, da war sie völlig in Ordnung.

Nun meint Vermieter, man hätte ihm was verschwiegen, so nach dem Motto "was haben wir uns da wohl eingefangen, alle wussten was, keiner sagte was". Wie wäre hier die Rechtslage? Betreute war hoch psychotisch, hat die Wände im Hauseingang angemalt und in der Whg. rumgeschrien.
Andere Mieter hätten vorsorglich ihre Whg. gekündigt. Vermieter wird auch kündigen und Räumungsklage einreichen. Schutz einer Schwerbehinderten vor Interessen des Vermieters?

Kann man Angehörige verantwortlich machen, die bei Besichtigung zugegen waren. Inwieweit hat denn der Mieter da eine Aufklärungspflicht? in Richtung Schwerbehinderung und Betreuung. Der Einkommensnachweis wurde eingereicht, aus dem ging Versorgungsamt, bestimmte §§ und der mtl. Betrag hervor. Der Vermieter hätte ja nachfragen können. Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 17.05.2007, 22:46   #4
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: HATTE ICH DAS RECHT DAZU ?

Zitat:
Zitat von regina
Hallo erstmal ! Bin ganz neu hier !
Habe eine ganz wichtige frage: stehe unter Betreuung ( AUFGABENKREIS UA :VERTRETUNG BEI BEHÖRDEN UND ÄMTER UND EINWILLIGUNGSVORBEHALT FÜR VERMÖGEN)

Habe jetzt aber alle Angelegenheiten mit Behörden und Ämtern seit über einem jahr selber in die hand genommen und zusätzlich auch die meines Mannes(er ist geschäftlich die ganze Woche nicht zuhause)
Mein betreuer weiss das nicht da ich fast keinen Kontakt mit ihm habe!

HÄTTE ICH DIES TUN DÜRFEN ODER IST ALLES UNWIRKSAM ???
Nein. Ein unter Einwilligungsvorbehalt stehender Betreuter ist rechtlich einem beschränkt Geschäftfähigem gleichgestellt, also jemand unter 18 Jahren. Für die Erledigung bestimmter Geschäfte bedarf es daher der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Betreuers). Solange der nicht zugestimmt hat, sind die Geschäfte schwebend unwirksam.

Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, so bedarf der Betreute dennoch nicht der Einwilligung seines Betreuers, wenn die Willenserklärung dem Betreuten lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt (§ 1903 BGB). Also nur da, wo der Betreute "Mist baut" sind seine Handlungen nicht wirksam.

Der Einwilligungsvorbehalt ist übrigens aufzuheben, wenn die Voraussetzungen wegfallen (§ 1908d). Ist der Betreute wieder unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine (nachträgliche) Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
Roy ist offline  
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Alt 18.05.2007, 20:32   #5
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

Hallo regina

ich ärgere mich immer wieder wen ich lese das sie manche Betreuer echt nicht um ihre Betreuten kümmert. ich hoffe das sind nur Einzelfälle. trotzdem unmöglich sowas. Schliesslich kriegen sie ja auch Geld dafür:O)))

Hat sich dein betreuer den mittlerweiole mal gemeldet? Oder hast du ihn mal angerufen was los ist? Nee nee..ich habe ja mit meiner shcon öfters Stress aber sowas hab ich nie erlebt!!!!!!
lg MOMO
__________________
Momo ist offline  
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Alt 19.05.2007, 12:25   #6
Stracciatellamaus
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Beiträge: n/a
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Hallo Regina!
Wende Dich doch mal ans Vormundschaftsgericht und stelle dort klar, dass Du Deine Angelegenheiten wieder selber regeln kannst und das Du keiner Betreuung mehr bedarfst, im Übrigen sich Dein Betreuer nicht um Dich kümmert.
Dein Fall wird dann geprüft und die Betreuung möglicherweise sogar aufgehoben. Sollte das Gericht nicht der Überzeugung sein, dass Du Deine Angelegenheiten wieder selber regeln kannst, dann solltest Du auf jeden Fall ein besseres Verhältnis zu Deinem Betreuer aufbauen oder Du strebst einen Betreuerwechsel an. Sicherlich sind Dir auch andere Betreuer bekannt, mit denen Du vielleicht besser zurecht kommen würdest? Im Falle eines Betreuerwechsels, kannst Du gegenüber dem Gericht Deine Wünsche äussern.
Wenn Du persönlich zum Gericht gehen solltest, dann trage dort ruhig und sachlich Dein Problem vor!

Mit freundlichen Grüssen
Stracciatellamaus
 
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Alt 25.07.2007, 03:44   #7
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von candys
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 293
Standard Re: HATTE ICH DAS RECHT DAZU ?

Zitat:
Nein. Ein unter Einwilligungsvorbehalt stehender Betreuter ist rechtlich einem beschränkt Geschäftfähigem gleichgestellt, also jemand unter 18 Jahren. Für die Erledigung bestimmter Geschäfte bedarf es daher der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Betreuers). Solange der nicht zugestimmt hat, sind die Geschäfte schwebend unwirksam.

Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, so bedarf der Betreute dennoch nicht der Einwilligung seines Betreuers, wenn die Willenserklärung dem Betreuten lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt (§ 1903 BGB). Also nur da, wo der Betreute "Mist baut" sind seine Handlungen nicht wirksam.

Der Einwilligungsvorbehalt ist übrigens aufzuheben, wenn die Voraussetzungen wegfallen (§ 1908d). Ist der Betreute wieder unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine (nachträgliche) Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

ich habe jetzt dazu auch mal eine frage und zwar ich habe einen unter betreuung stehenden Bruder mit einwilligungsvorbehalt.
darf er sich bei Ebay OHNE das Wissen seines betreuers Sachen zb. Handys Ersteigern?
Der betreuer weis devinitiv nichts da von da mein Bruder das Geld für die arktikel meiner mutter gibt und sie es für ihn überweist, da er ja keinerlei zugriff auf sein Konto hat.
Wen ner es nicht darf sind dann all seine käufe bei ebay ungültig und sollte ich Ebay darüber informieren das er unter gestzl. Betreuung steht ?
Jetzt sagt mir bitte nicht ic hsoll dem Betreuer das sagen. Das werde ich nicht da ich pers. differenzen mit dem Betreuer habe.
Ich könnte ihn aber schriftlich darüber informieren.
lg
claudia[/quote]
__________________
candys ist offline  
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Alt 25.07.2007, 10:59   #8
Heinz
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Beiträge: n/a
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Hallo Claudia,

Gesetz und Realität sind oft nicht deckungsgleich. Also dein Bruder bekommt vom Betreuer Geld zugeteilt. Damit darf er zunächst machen, was er will, also sich eine CD im Geschäft kaufen und auch bei eBay. Wenn das Geld gegeben oder überwiesen wurde, ist der Vertrag erst einmal vollzogen. Dein Bruder hat die Ware und der Verkäufer, ob nun im Geschäft oder per Internet hat sein Geld.

Das geht soweit gut, bis das Geld nicht mehr fließt oder die Ware schadhaft ist. Also umgetauscht werden soll oder nachgebessert oder der Betreuer das Geld zu überweisen hat.

Jetzt hat der Betreuer die Betreuung zusammen mit deinem Bruder zu führen, so steht es zumindest im Gesetz. Das heißt, wenn dein Bruder Wünsche hat und es sich leisten kann, dann hat der Betreuer nicht zu entscheiden, ob das sinnvoll ist oder er sich solches kaufen würde oder nicht. Er hat lediglich zu entscheiden, ob der Kauf dem Wohl des Betreuten sprich deinem Bruder entspricht oder nicht. Also würde er einem Kauf eines Messer nicht zustimmen, wenn er befürchten muss, dass dein Bruder sich oder andere mit dem Messer verletzen würde. Aber ob die CD oder das Handy sinnvoll ist oder nicht, hat der Betreuer nicht zu entscheiden.

Wenn jetzt eine Vertragsstörung auftritt, also fehlerhafte Ware oder Irrtum über Qualität oder Preis oder dergleichen, dann kann der Betreuer den Vertrag mit dem Hinweis, dass seine Zustimmung nicht vorlag, rückwirkend kaput machen. Andererseits hat aber der Verkäufer evtl. einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn er darauf vertrauen durfte, dass dein Bruder geschäftsfähig ist.

Also, solange die Käufe bei eBay problemlos über die Bühne gehen, und nicht mehr gekauft wird, als dein Bruder auch bezahlen kann, ist das Problem eher theoretisch.
Hast du aber die Befürchtung, er würde auch gerne bei Versteigerung zocken und seine Möglichkeiten überschätzen, dann würde ich dem Betreuer einen Tipp geben. Notfalls würde dann bei eBay gesperrt so wie ein Spielsüchtiger.

Gruß Heinz
 
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Alt 25.07.2007, 18:09   #9
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von candys
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 293
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Hallo heinz ,
das ist es ja mein Bruder ( ich habe zugang zu seinem Account) kauft sich oft dinge die dann erst wochen Später bezahlt werden, weil er noch andere Sachen zu Bezahlen hat.Genauso kauft er sich Windeln für erwachsene obwohl er gar nicht inkontinent ist. Oder Baby Schlafsäcke für Erwachsene.
deswegen mache ich mir sorgen der Betreuer kümmert sich auch nicht darum das die Wohnung aufgeräumt oder es gespült ist oder achtet drauf das mein Bruder sich regelmässig wäscht.
ich bin der Meinung der Betreuer kümmert sich nicht richtig um ihn. Er bekommt wöchentlich ein Taschengeld auf sein Sparkonto überwiesen und gut ist.
aber solange mein Bruder sich so wohlfühlt bitte mir geht es nur um Ebay.
__________________
candys ist offline  
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Alt 18.08.2007, 23:05   #10
Roy
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Beiträge: 198
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Zitat:
Zitat von candys
das ist es ja mein Bruder ( ich habe zugang zu seinem Account) kauft sich oft dinge die dann erst wochen Später bezahlt werden, weil er noch andere Sachen zu Bezahlen hat.Genauso kauft er sich Windeln für erwachsene obwohl er gar nicht inkontinent ist. Oder Baby Schlafsäcke für Erwachsene.
Die Geschäfte sind unwirksam, da ein Einwilligungsvorbehalt besteht und die Geschäfte sicher zum Nachteil des Betreuten sind. Es kann also verlangt werden, den Kaufpreis erstattet zu bekommen.


Zitat:
Zitat von candys
deswegen mache ich mir sorgen der Betreuer kümmert sich auch nicht darum das die Wohnung aufgeräumt oder es gespült ist oder achtet drauf das mein Bruder sich regelmässig wäscht.
Das ist nicht die Aufgabe des Betreuers. Vielmehr sollte der Betreuer beim Arzt oder Sozialamt eine Haushaltshilfe und ggf. eine häusliche Krankenpflege für den Betreuten verordnen lassen, bzw. beantragen, wenn das dem Willen des Betreuten entspricht.
Roy ist offline  
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aufgabenkreis, einwilligungsvorbehalt, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge

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