Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung selbst bezahlen? / Schongrenze überschritten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und ich versuche schon seit längerem im Internet und durch sonstige Recherche die richtige ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.04.2014
Beiträge: 8
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und ich versuche schon seit längerem im Internet und durch sonstige Recherche die richtige Antwort auf die Frage zu finden, ob meine Eltern, die in Kürze eine Betreuung durch eine Vereinsbetreuerin erhalten werden, die Betreuervergütung selbst bezahlen müssen oder ob in ihrem Fall die Staatskasse zahlt. Wenn ich es soweit richtig verstanden habe, muß eine betreute Person die Betreuervergütung selbst bezahlen, sofern ihr Vermögen 2600 € übersteigt. Wie die zukünftige Betreuerin meiner Eltern mir sagte, gilt dieser Betrag auch bei meinen Eltern jeweils pro Person, auch wenn sie für beide als Betreuerin bestellt wird (meine Eltern wohnen noch in ihrer gemeinsamen Mietwohnung). Nun möchte ich gern wissen, was bei der Berechnung des Vermögens alles mit eingerechnet wird und ob meine Eltern über der Schongrenze liegen oder nicht. Speziell wüßte ich gern, ob der Bausparvertrag meines Vaters wohl mit in die Berechnung einfließen wird. Der Vertrag ruht seit 10 Monaten. Falls dieses Bausparguthaben mit eingerechnet wird, ist die Schongrenze um etwa 500 Euro überschritten. Kann mir jemand dazu Auskunft geben? Wäre für Eure Informationen und Tipps sehr dankbar. Viele Grüße ![]() Anja |
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#2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Das Bausparguthaben ist einzusetzendes Vermögen, ja.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.04.2014
Beiträge: 8
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Dennoch habe ich noch gewisse Zweifel. Ich habe heute noch nachgelesen, dass ein für die spätere Bestattung des Betreuten gedachtes Sparguthaben nicht für die Bezahlung eines Betreuers verwendet werden muß, sondern als Schonvermögen gilt, da es verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht sei, für die eigene Bestattung Vorsorge zu treffen. Tatsächlich war das Bausparguthaben meines Vaters einmal für die Finanzierung seiner späteren Bestattung gedacht. Eine Sterbegeldversicherung oder sonstige Geldanlagen hat mein Vater nicht, von daher sollte die Argumentation, dass der Bausparvertrag für die Deckung späterer Bestattungskosten bestimmt war, doch eigentlich nicht angezweifelt werden, oder? Freue mich auf nochmalige Antwort(en). |
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#4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
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Hallo Anja,
eine ausdrückliche Sterbegeldversicherung ist ausgenommen, sprich wird nicht angerührt. Ein Bausparvertrag wird aber nicht als Sterbegeldversicherung gesehen. Soweit ich weiß gibt es aber die Möglichkeit bestimmte Verträge im Vorab zu versperren aus demselbigen Grund - eben Bestattungskosten - indem entsprechende Verträge gemacht werden, ich bin noch neu auf dem Gebiet, aber dazu würde ich die Betreuerin fragen, sie scheint ja schon bestellt zu sein. Ich meine es können im Vorab Bestattungsverträge mit entsprechenden Bestattern gemacht und die entsprechenden Beträge dort hinterlegt werden. Bestattungsvertrag ? Betreuungsrecht-Lexikon wobei das wohl nicht ganz unumstritten ist. LG Betty |
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#5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.04.2014
Beiträge: 8
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![]() Hallo Betty, herzlichen Dank für deinen Kommentar und die Tipps. Genau diesen Artikel hatte ich mir auch schon durchgelesen. Dadurch bin ich ja schon mal etwas schlauer geworden. Aber du hast Recht, so ganz eindeutig bzw. unumstritten ist die Sache mit den Bestattungsverträgen wohl nicht, daher bleiben doch noch Fragen offen. Wahrscheinlich bleibt mir jetzt auch keine andere Wahl mehr, als die Betreuerin zu fragen und zu hoffen, dass da doch noch was zu machen ist in Sachen Umschichtung des Bausparguthabens in einen Bestattungsvertrag o. ä.. Heute kam der schriftliche Bescheid, dass die Betreuung richterlich angeordnet ist und damit kann ich ja nun leider nicht mehr selber für meine Eltern aktiv werden, was zugegebenermaßen nicht nur meinen Eltern sondern auch mir selber noch ziemlich Bauchschmerzen bereitet. Aber ich hatte keine andere Wahl mehr, als eine Betreuung zu beantragen. Ich hoffe nur, dass die Betreuerin kooperativ ist, wie sie es im Vorfeld versprochen hat. Dir vielen Dank noch mal für deine hilfreichen Tipps! LG, Anja
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Stichworte |
bausparvertrag, betreuung, schongrenze, vergütung, vermögen |
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