Dies ist ein Beitrag zum Thema Folgen der Betreuung für noch Frau im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Weiß jemand wie es rechtlich aussieht wenn.
Der "Noch" Ehemann eine Betreuung für sich beantragt. Das Paar in Trennung ...
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25.05.2007, 05:52 | #1 |
Gesperrt
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Beiträge: 1
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Folgen der Betreuung für noch Frau
Hallo,
Weiß jemand wie es rechtlich aussieht wenn. Der "Noch" Ehemann eine Betreuung für sich beantragt. Das Paar in Trennung lebt. Welche Nachteile können sich da dann für die in Trennung lebende Frau ergeben!? Hoffe es kann mir jemand helfen! Schönen Gruß Harti |
26.05.2007, 09:49 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Guten Morgen!
An welche Nachteile als Noch-Ehefrau haben Sie dabei gedacht? Mir fallen keine ein. Mit freundlichen Grüssen Stracciatellamaus |
26.05.2007, 12:51 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
verstehe die Frage auch nicht ganz. Geht es evtl. darum ob die Betreuung von der Frau bezahlt werden muss? Mit freundlichen Grüßen |
26.05.2007, 16:39 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo allseits,
die Situation des Paares wurde nicht geschildert. Sie gibt reichlich Raum für Spekulationen. Der mögliche Eigenanteil an der Betreuung ist da nur ein Aspekt. Da das Paar in Scheidung lebt und der Mann eine Betreuung erhält, wird wohl auch die Scheidung vertretungsweise geregelt werden. Und je nach familiärem und vermögensrechtlichem Sachverhalt gibt es reichlich Gestaltungsmöglichkeiten, die für die Nochehefrau problematisch werden können. Um auf eventuelle Nachteile hinzuweisen, müsste die Situation schon geschildert werden. Doch letztlich braucht die Frau zur Scheidung einen Anwalt. Was liegt da näher, als durch ihn die Angelegenheit mit dem Betreuer ihres Noch-Mannes klären zu lassen. Allein dass ihr Mann einen Betreuer hat und dieser die Vermögensangelegenheiten des Betreuten wahrnimmt, ist an sich noch kein Nachteil für die Frau. Es könnte sich jedoch dadurch verkomplizieren, wenn Vermögen vorhanden ist, so dass evtl. das Gericht vom Betreuer des Nochmannes mit zu entscheiden hat, Beispiel Hausverkauf. Mit welchen Schwierigkeiten zu rechnen ist, wurde hier bereits dargelegt. Auf jeden Fall sollte die Scheidung nicht vom ein und demselben Anwalt oder Sozietät durchgeführt werden. Das ist zwar unter Umständen möglich, würde jedoch, so vermute ich, in diesem Fall zu weiteren Komplikationen führen. Heinz |
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Stichworte |
scheidung, trennung |
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