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Anfechtung einer gesetzlichen Betreuung - großes Problem

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anfechtung einer gesetzlichen Betreuung - großes Problem im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich habe mehrere Fragen bezüglich der gesetzlichen Betreuung. Meine Oma(86), ist am 07.05.2007 aus dem Krankenhaus entlassen worden. ...


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Alt 27.05.2007, 19:07   #1
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Registriert seit: 27.05.2007
Beiträge: 5
Standard Anfechtung einer gesetzlichen Betreuung - großes Problem

Hallo zusammen,

ich habe mehrere Fragen bezüglich der gesetzlichen Betreuung.

Meine Oma(86), ist am 07.05.2007 aus dem Krankenhaus entlassen worden. Mein Onkel, der erst seid gut zwei Jahren nach dem Tod meines Opa`s Kontakt zu meiner Oma hat, hat diese zu sich nach Hause mitgenommen(ich fand das generell gut, ist hatte eine schwere Gürtelrose). Erst nach mehrfachen telefonischen Nachfragen, bestätigte er uns, das sich meine Oma bei Ihm befindet. Ich habe in der Zeit der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum heutigen Tage öfters versucht mit meiner Oma telefonisch zu sprechen, leider erfolglos, da dieser offensichtlich der Kontakt zu uns (Vater/Enkel) verweigert werden soll.

Als ich letzten Freitag versucht habe, mit Ihm einen Besuchstermin für dieses WE zu vereinbaren, sagte er das er ab sofort der gesetzliche Betreuer meiner Großmutter sei und er sich meldet sobald es Ihr besser geht.

Ich habe leider keine Ahnung was ich dagegen unternehmen kann.
Meine Oma ist jetzt ca. 200 Kilometer von mir entfernt. An welches Amt kann ich mich wenden, was kann ich bzw. mein Vater unternehmen?

Der gute Mann hatte 63 Jahre keinen Kontakt zu meiner Oma, da er ein Kind aus einer Kriegsehe ist, mein Vater(59 Jahre) ist direkt bei Ihr aufgewachsen.

Mehrfache Aussagen aus der Zeit vor der Erkrankung meiner Oma, deuten daraufhin, das sie gegen Ihren willen bei Ihm festgehalten wird.

ICH BITTE UM HILFE!!!

Gruß

Michael Weingartner
mike#19 ist offline  
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Alt 28.05.2007, 01:15   #2
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: Anfechtung einer gesetzlichen Betreuung - großes Problem

Zitat:
Zitat von mike#19
Ich habe leider keine Ahnung was ich dagegen unternehmen kann.
Meine Oma ist jetzt ca. 200 Kilometer von mir entfernt. An welches Amt kann ich mich wenden, was kann ich bzw. mein Vater unternehmen?
Hallo,

nahe Verwandte, z.B. auch Onkel/Tante und Neffe/Nichte, sind nach § 69g I FGG berechtigt Beschwerden einzulegen. Zuständig ist das Landgericht. Meines Wissens in dem Bezirk, in dem der Betreute gemeldet ist. Das Amtsgericht müsste Auskunft geben können. In die Betreuungsakte kann dann Einsicht genommen werden.

Grundsätzlich ist zum Wohl der Betreuten nach ihrem Willen zu entscheiden, wer Betreuer wird.

Betroffene sind in Unterbringungs- und Betreuungsverfahren immer selbst verfahrensfähig, können also immer auch selbst Rechtsmittel einlegen (§ 70a FGG bzw. § 66 FGG). Sie können sich in Unterbringungs- bzw. Betreuungsverfahren aber auch vertreten lassen. Nach § 70b Absatz 3 FGG bzw. § 67 Absatz 1 Satz 7 FGG kann zum Beispiel ein Freund als Verfahrensbevollmächtigter eingesetzt werden, der Beschwerden und andere Rechtsmittel einlegen kann. Ferner kann ein Betroffener auch immer einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen, der ggf. über Beratungs- und Prozesskostenhilfe bezahlt werden kann. Beratungs- und Prozesskostenhilfe muss bei Gericht beantragt werden. Der Betroffene kann dem Gericht auch vorschlagen einen bestimmten Anwalt oder Sachkundigen zum Verfahrenspfleger zu bestellen.

Der Betreuer hat zum Wohl des Betreuten nach den Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen des Betreuten zu handeln. Eine Entmündigung gibt es nicht mehr. Das Grundrecht auf Selbstbestimmung kann aber bei nicht-geschäftsfähigen Betreuten im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgebots des Grundgesetzes eingeschränkt werden. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist gewahrt, wenn eine Handlung gegen den Willen des nicht-geschäftsfähigen Betreuten notwendig ist, um eine erhebliche Gefahr abzuwenden, und die Handlung das mildeste der möglichen Mittel darstellt.

Grundsätzlich ist zu erwägen eine Vorsorgevollmacht einzurichten. Ggf. können auch z.B. mehrere Kinder kontrollbevollmächtigt werden oder als Bevollmächtigte (in bestimmten Bereichen) gemeinsam handeln.


* Broschüre des Bundesjustizministeriums zum Betreuungsrecht (PDF 618 kb)
* Weitere Informationen des Bundesjustizministeriums zum Betreuungsrecht mit Vollmachtsentwürfen
Roy ist offline  
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Alt 28.05.2007, 11:37   #3
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Registriert seit: 27.05.2007
Beiträge: 5
Standard Re: Anfechtung einer gesetzlichen Betreuung - großes Problem

Zitat:
Zitat von Roy

nahe Verwandte, z.B. auch Onkel/Tante und Neffe/Nichte, sind nach § 69g I FGG berechtigt Beschwerden einzulegen. Zuständig ist das Landgericht. Meines Wissens in dem Bezirk, in dem der Betreute gemeldet ist. Das Amtsgericht müsste Auskunft geben können. In die Betreuungsakte kann dann Einsicht genommen werden.

Grundsätzlich ist zum Wohl der Betreuten nach ihrem Willen zu entscheiden, wer Betreuer wird.

* Broschüre des Bundesjustizministeriums zum Betreuungsrecht (PDF 618 kb)
* Weitere Informationen des Bundesjustizministeriums zum Betreuungsrecht mit Vollmachtsentwürfen
Erstmal Dankeschön,

meine Oma ist Einwohneramt mäßig in München gemeldet, mein Onkel lebt im Landkreis Cham, an welches amt soll ich mich wenden??

Danke
mike#19 ist offline  
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Alt 29.05.2007, 10:24   #4
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Beiträge: 5
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ich habe am amtsgericht cham und münchen nachgefragt, dort ist keine betreuung beantragt bzw. bewilligt.

wie kann ich selbst eine gesetzliche betreuung beantragen, wer kann mir helfen??
mike#19 ist offline  
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Alt 29.05.2007, 12:15   #5
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Hallo,

komisch, dass da nichts bekannt ist. Soweit ich weiß ist der Wohnort der Betreuten mageblich, hier also München. Sonst rufe doch einfach mal das Vormundschaftsgericht an und erkundige Dich wer da zuständig ist.

Du kannst Dir ein Formular downloaden, einmal den Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Betreuers und einmal das ärztliche Zeugnis, welches von dem Arzt ausgefüllt werden sollte, wo Deine Oma in Behandlung war. Beides ist bei der Betreuungsbehörde einzureichen, oder gib es einfach direkt bei Gericht ab. Schau mal hier http://www.dodegge.de/ Da findest Du alle Formulare.

Ich denke eine Vorsorgevollmacht ist aufgrund des abgebrochenen Kontakts momentan schwierig, aber auch dieses Formular wäre auf der Seite zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Tina L. ist offline  
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Alt 30.05.2007, 17:10   #6
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Beiträge: 5
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Danke für den Link Tina...

Hat mir schon mal weitergeholfen. Leider kann ich solch eine Betreuung nicht anregen, da ich ja leider nicht weiß bei welchem Arzt sich meine Oma zur Zeit in Behandlung befindet. Kann ich die Betreuung auch ohne ärztliches Attest beantragen???

Das ist ein wirklich komplizierter Fall. In meiner Informationsnot hab ich jetzt sogar den örtlichen Pfarrer eingeschaltet, da ich ja leider nicht nach dem rechten sehen kann....

Kennt sich hier auch jemand mit dem Umgangsrecht aus???

Vielen Dank, ich hoffe auf weitere Antworten, werde heut abend zu meinem Vater fahren und die ganze Situation weiterbesprechen.

Danke

Mike
mike#19 ist offline  
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Alt 31.05.2007, 07:38   #7
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Hallo Mike,

die Bestellung Betreuers kann dauern und ist sehr zeitaufwändig, 3 Monate sind da durchaus üblich.. Mit einem ärztlichen Attest würde es lediglich schneller gehen. Zusammen mit dem Antrag kann das Gericht recht schnell die Betroffenen anhören und zu einer Entscheidung kommen. Du kannst den Antrag aber auch ohne Attest stellen. Deine Oma und die Betreuungsbehörde werden über die Einleitung des Verfahrens informiert und angehört. Dann werden Ärztinnen oder Ärzte benannt, die mit der Begutachtung beauftragt werden. Am Ende des Verfahrens entscheidet das Gericht, ob und in welchem Umfang ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt wird. Die Bestellung erfolgt immer nur für die Aufgabengebiete, für die sie auch erforderlich ist. Auch die Dauer einer Betreuung wird durch das Gericht in Absprache mit den Ärzten festgelegt.

Bzgl. des Umgangsrechts ist es schon ziemlich schwierig, im Zweifelfalls müßtest Du das per Gericht durchsetzen. Ich bin das nicht die Fachfrau, aber so lange der Umgang der Oma nicht schadet, wird es wohl kaum einen Grund geben Dir diesen zu verbieten. Umgekehrt, Bsp. bei Scheidungen, wenn die Oma die Enkel nicht mehr sehen darf, ist es jedenfalls so... Aber da können die anderen hier sicher besser Auskunft geben.

Ich finde es toll wie Du Dich einsetzt und mit welchen Ideen Du versuchst herauszufinden wie es Deiner Oma geht. Konnte der Pfarrer denn schon etwas dazu sagen? Könntest ihr euch nicht einfach mal selber dorthin fahren und schauen was eigentlich los ist? Ihre Wohnung hat sie aber noch?

Mit freundlichen Grüßen
Tina L. ist offline  
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Alt 24.06.2007, 19:40   #8
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Beiträge: 5
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Hallo Tina bzw. Forumsunser,

mittlerweile ist viel Zeit vergangen und meine Oma wieder zuhause in München. Heute konnte ich Sie das erste mal seid mitte April sehen.

Nun tauchen einige Fragen auf.

Mein "Onkel" hat während seiner Betreuung/Vorsorgevollmacht, ca. 5500 Euro von Ihrem Konto "entwendet" und das in ca. 6 Wochen, ich habe heute die Kontoauszüge gesehen.

Besteht für meine Oma irgendwie die Möglichkeit das Geld zurückzubekommen. Nach Ihren eigenen Aussagen, wollte Sie dass die Frau meines "Onkel" ca. 1500 € für Sie abhebt.

Ich bin rechtlich nicht fit in diesem Thema, dachte aber das der Betreuer einen nachweis über die Verwendung des Geldes führen muß.

Wie kann ich meiner Oma helfen?

Gruß

Mike
mike#19 ist offline  
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Alt 24.06.2007, 22:03   #9
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Beiträge: 6
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Hi mike

der Betreuer ist prinzipiell verpflichtet eine Rechnungslegung herzustellen, d.h. er muss nachweisen, wofür das Geld verwendet wurde, welches er selbst vom Konto abgehoben hat. Auch müssen Rechnungen, die direkt abgebucht wurden nachgewiesen werden.
Dazu muss ihn das zuständige Amtsgericht auffordern. Dies tut es sicher, wenn von Deiner Seite aus die hier geschilderten Umstände (möglicherweise Geld verschwunden, etc.pp) geschildert werden. Als Nachweis reicht in der Regel eine eigenhändig unterschrieben Quittung Deiner Großmutter oder eine Quittung über einen Einkauf o. ä. Dann kann natürlich bei Bedarf auch nachgeprüft werden ob der Einkauf tatsächlich stattgefunden hat und ob er Deiner Großmutter zugute kam oder nicht....
Also im Zweifelsfall an das zuständige Amtsgericht wenden.

MFG Andreas
chaos-pilot ist offline  
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Alt 25.06.2007, 16:29   #10
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Hallo Mike,

das ist wirklich ziemlich viel Geld.. ich würde mich im Zweifesfall an das Amtsgericht wenden und dies dort vortragen. Ich kann mich den Worten von Andreas nur anschließen. Ich habe leider viele schlechte Erfahrungen bzgl. Angehörigen und deren Kontoverwaltungen machen müssen und deshalb schon einige Prozesse geführt. Bisher habe ich alle gewonnen und werde mittlerweile automatisch mißtrauisch, wenn ich hohe Abhebungen bei Betreuungsübernhame feststelle.

Momentan habe ich wieder so eine Sache, bei der der Sohn innerhalb von 2 1/2 Monaten sage und schreibe 12.000 € (ihre gesamten Ersparnisse)) in bar abgeholt hat, dazu alle möglichen Handyrechnungen ect. von dem Konto der Mutter erfolgten. Nun wird ein Gericht klären müssen, ob dies rechtens war, er hatte Kontovollmacht und behauptet, dass ihn das dazu berechtigt hätte das Geld für sich zu verwenden. Seine Mutter, meine Betreute, leidet unter Demenz. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen habe ich einen Strafantrag gestellt. Übrigens beschwerte er sich noch, dass ich bei Betreuungsübernhame alles zurückbuchen ließ, was offensichtlich nicht zu ihr gehörte. Er möchte das gerne von mir ersetzt haben.. also manchmal fällt es mir wirklich schwer nicht aus der Haut zu fahren. :x

Hast Du denn mittlerweile die Betreuung beantragt?

Mit freundlichen Grüßen
Tina L. ist offline  
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angehörige, betrug, einrichtung der betreuung

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