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Ehrenamtliche Betreuung

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Hallo, ich bin neu hier und hoffe, diese Frage ist an der richtigen Stelle platziert. Meine Freundin betreut ihren Bruder ...


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Alt 18.05.2014, 14:27   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.05.2014
Beiträge: 4
Standard Ehrenamtliche Betreuung

Hallo, ich bin neu hier und hoffe, diese Frage ist an der richtigen Stelle platziert.
Meine Freundin betreut ihren Bruder ehrenamtlich und hat auch einen Betreuerausweis mit ihren Aufgabengebieten. Ihr Bruder hat, nachdem sie die EU-Rente beantragt hat, eine hohe Nachzahlung aus einem EU-Land, in dem er mal gearbeitet hat, erhalten. Nun hat meine Freundin aufgrund vorübergehender finanzieller Engpässe sich Geld vom Konto ihres Bruders "Geliehen". Als die jährliche Berichterstattung ans Gericht anstand, hat sie nun das Problem, das das Geld nicht da ist. Sie hat aber bereits angefangen, das Geld in monatlichen Raten von 120,00 € auf sein Konto zurück zu zahlen. bei der Gesamtsumme handelt es sich um ca. 4000€. Dem Bruder ist lt. Ihrer Aussage aber bisher kein Schaden entstanden und es geht ihm finanziell gut. Nun möchte sie beim Amtsgericht selbst angeben, das sie das Geld "geliehen" hat und auch zurück zahlt. Der Bruder wusste auch davon. Was erwartet sie? Und muss sie die Betreuung niederlegen? Soll sie zu. Anwalt gehen?
Danke für eure Antworten, hoffe, es sind viele.
Charly22 ist offline  
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Alt 18.05.2014, 17:44   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin Charly

Wo ist denn das Problem? Deine Freundin hat sich von ihrem Bruder Geld geliehen und sie zahlt es wieder zurück.
Das hätte sie als Betreuerin nicht unbedingt tun dürfen, ohne das Geriocht in Kenntnis zu setzen und sich das genehmigen zu lassen.
Sofern der Betreute in der Lage ist, das alles zu begreifen und sein Einverständnis zu geben, dann wäre das mit einem Darlahensvertrag auch OK gewesen. Nur ohne jeden Vertrag ist vielleicht problematisch.

Deine Freundin wird vielleicht die Betreuung nicht abgeben müssen. Du kannst aber davon ausgehen, dass das Gericht ein Auge darauf haben wird, dass sie ihre Schulden auch brav zurückzahlt.

Ob der Ärger dicker wird oder nicht, hängt vom Betreuungsgericht ab.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.05.2014, 18:13   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.05.2014
Beiträge: 4
Standard Ehrenamtliche Betreuung

Danke für die Antwort, ja sie hofft auch sehr, dass alles gut wird.
Charly22 ist offline  
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Alt 18.05.2014, 21:09   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nun möchte sie beim Amtsgericht selbst angeben, das sie das Geld "geliehen" hat und auch zurück zahlt. Der Bruder wusste auch davon.
Am besten wäre, wenn der Bruder schriftlich gegenüber dem Gericht bestätigen mit dem ganzen Verleihen und den Rückzahlungsmodalitäten einverstanden zu sein.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.05.2014, 21:30   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.05.2014
Beiträge: 4
Standard

Danke, das werde ich ihr sagen, sie ist sehr nervös deswegen, hat auch nicht richtig darüber nachgedacht.
Charly22 ist offline  
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