Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehrenamtliche Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin neu hier und hoffe, diese Frage ist an der richtigen Stelle platziert.
Meine Freundin betreut ihren Bruder ...
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18.05.2014, 14:27 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.05.2014
Beiträge: 4
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Ehrenamtliche Betreuung
Hallo, ich bin neu hier und hoffe, diese Frage ist an der richtigen Stelle platziert.
Meine Freundin betreut ihren Bruder ehrenamtlich und hat auch einen Betreuerausweis mit ihren Aufgabengebieten. Ihr Bruder hat, nachdem sie die EU-Rente beantragt hat, eine hohe Nachzahlung aus einem EU-Land, in dem er mal gearbeitet hat, erhalten. Nun hat meine Freundin aufgrund vorübergehender finanzieller Engpässe sich Geld vom Konto ihres Bruders "Geliehen". Als die jährliche Berichterstattung ans Gericht anstand, hat sie nun das Problem, das das Geld nicht da ist. Sie hat aber bereits angefangen, das Geld in monatlichen Raten von 120,00 € auf sein Konto zurück zu zahlen. bei der Gesamtsumme handelt es sich um ca. 4000€. Dem Bruder ist lt. Ihrer Aussage aber bisher kein Schaden entstanden und es geht ihm finanziell gut. Nun möchte sie beim Amtsgericht selbst angeben, das sie das Geld "geliehen" hat und auch zurück zahlt. Der Bruder wusste auch davon. Was erwartet sie? Und muss sie die Betreuung niederlegen? Soll sie zu. Anwalt gehen? Danke für eure Antworten, hoffe, es sind viele. |
18.05.2014, 17:44 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin Charly
Wo ist denn das Problem? Deine Freundin hat sich von ihrem Bruder Geld geliehen und sie zahlt es wieder zurück. Das hätte sie als Betreuerin nicht unbedingt tun dürfen, ohne das Geriocht in Kenntnis zu setzen und sich das genehmigen zu lassen. Sofern der Betreute in der Lage ist, das alles zu begreifen und sein Einverständnis zu geben, dann wäre das mit einem Darlahensvertrag auch OK gewesen. Nur ohne jeden Vertrag ist vielleicht problematisch. Deine Freundin wird vielleicht die Betreuung nicht abgeben müssen. Du kannst aber davon ausgehen, dass das Gericht ein Auge darauf haben wird, dass sie ihre Schulden auch brav zurückzahlt. Ob der Ärger dicker wird oder nicht, hängt vom Betreuungsgericht ab. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
18.05.2014, 18:13 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.05.2014
Beiträge: 4
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Ehrenamtliche Betreuung
Danke für die Antwort, ja sie hofft auch sehr, dass alles gut wird.
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18.05.2014, 21:09 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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18.05.2014, 21:30 | #5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.05.2014
Beiträge: 4
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Danke, das werde ich ihr sagen, sie ist sehr nervös deswegen, hat auch nicht richtig darüber nachgedacht.
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