Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangsweise Vorführung angeordnet im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Sitze ziemlich in der Klemme und mein psychischer Zustand verschlechtert sich zusehends.
Vielleicht an dieser Stelle ein paar Infos: ...
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 12
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Hallo!
Sitze ziemlich in der Klemme und mein psychischer Zustand verschlechtert sich zusehends. Vielleicht an dieser Stelle ein paar Infos: vor 2 Jahren wurde durch die Betreuungsbehörde vorgeschlagen, erneut (hatte schonmal eine)eine gesetzl. Betreuung einzurichten. Aufgabenkreis Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt (war damit auch einverstanden und willigte durch Unterschrift ein). Im Laufe der Zeit kamen die Aufgabenkreise Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht dazu. Im Januar diesen Jahres beantragte dann meine Betreuerin den Aufgabenkreis "Post- und Fernmeldeverkehr". Bei der Untersuchung durch den Gutachter wehrte ich mich noch dagegen dass die Betreuung erweitert wird und beschwerte mich über meine Betreuerin, dass ich mit ihr nicht zusammenarbeiten kann und sie offenbar von "meiner Diagnose" keine Ahnung hat (emotional inst. Persönlichkeitsstörung v. Borderline Typ, rez. Depressionen, Alk-Abhängigkeit, Posttraumatische Belastungsstörung). Der Sachverständige tat so, als ob er sich dafür einsetzt dass ich einen neuen Betreuer bekäme (Antrag auf Betreuerwechsel stellte ich im Juli 2013, wurde durch das LG bereits abgewiesen). Nun kam im April ein Schreiben vom Amtsgericht mit einem Termin zur Anhörung wegen der Betreuungserweiterung. Diesen nahm ich nicht wahr; stattdessen schrieb ich meiner Betreuerin eine SMS, dass ich mit der Erweiterung einverstanden bin. Dann war nochmal ein Termin in meiner Wohnung angesetzt worden, zu dem ich auch nicht anwesend war, weil es mir inzwischen so schlecht ging, dass mir alles egal war. Am 26.05. kam vom Gericht der Beschluss, dass die Betreuung um o. g. Aufgabenkreis erweitert wird und in einem zweiten Schreiben nochmals die Ladung zu einem Anhörungstermin. Dieser wäre letzten Donnerstag, 05.06. gewesen. In dem Schreiben steht ganz unten: "Wichtiger Hinweis: Von Ihrer persönlichen Anhörung kann gem. §§ 293 I, II 2, 278 FamFG nicht abgesehen werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie mit der Entscheidung einverstanden sind. Dies ist Ihre letzte Chance freiwillig zu einem Anhörungstermin zu erscheinen. Ansonsten wird gem. § 278 V FamFG Ihre zwangsweise Vorführung angeordnet. In diesem Fall wird Ihnen der nächste Anhörungstermin nicht mehr bekannt gegeben. Sie werden dann z. B. von der Polizei ohne Vorwarnung vorgeführt." Versteht mich denn keiner? Ich bin fertig. Ich kann nicht mehr. Das setzt mich alles noch mehr unter Druck! Außerdem wohne ich seit über einem Jahr gar nicht mehr in meiner Wohnung (hab sie zwar noch) sondern im Haus bei meinen Eltern, weil ich sonst überhaupt nicht mehr klarkomme. Bin auch noch Mutter von 3 Kindern (17, 16 und 13 Jahre) die ich seit 12 Jahren allein erziehe. Vor einem Jahr wurde bei meinem Vater Knochenmarkskrebs festgestellt und meine Mutter (73 Jahre) ist auch nicht bei bester Gesundheit. Nun endlich meine Frage: Dürfen die (also Polizei) mich auch aus dem Haus meiner Eltern rausholen? Ich meine, es ist zu erwarten, dass es mir durch so eine Zwangs-Vorführung noch schlechter geht... Dürfen die Gewalt anwenden? (wurde schon 2x mit Handschellen in die Geschlossene gebracht! damals wegen akuter Suizid-Gefahr) Das macht mich noch wahnsinnig. Meiner Betreuerin habe ich geschrieben, dass ich nichts mehr mit ihr zu tun haben möchte und vor 3 Wochen sagte sie mir selbst, dass sie nicht weiß, was sie mit mir noch machen soll! Habe aufgegeben. Kämpfe diesen Kampf nun schon seit 19 Jahren! Irgendwann geht's nicht mehr. Hm. Hoffe, nicht allzu wirr geschrieben zu haben. Lg Papagena ![]() |
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Moin Papagena
Es ist schon tatsächlich so, dass Du bei der Einrichtung oder der Erweiterung der Betreuung vom Gericht angehört werden mußt. Dabei ist es egal, ob Du Dich vorher schon einverstanden erklärt hast oder nicht. Der Richter muss Dich einfach sehen, weil es ihm so vorgeschrieben ist. Wenn Du die Termine nicht wahrnimmst und er keine andere Möglichkeit sieht, dann kann er Dich auch von der Polizei abholen und vorführen lassen. Bei dem, was Du an Diagnosen aufgeführt hast, kann ich gut nachvollziehen, dass Du fertig bist und Dich unter Druck gesetzt fühlst. Zu dem Krankheitsbild gehört auch dazu, alles zu tun, dass die Situation sich nicht verbessern kann und dass Du Dich selber (aber auch andere wie z.B. den Richter) unter Druck zu setzt. Zu Deiner Frage: Wenn der Richter anordnet, Dich polizeilich vorführen zu lassen, dann darf die Polizei Dich überall abholen. Auch darf sie im Fall der Verweigerung Gewalt anwenden. Wenn Du das vermeiden willst, dann solltest Du Dich so schnell wie möglich bei dem Richter melden. Und wenn die Polizei bei Dir vor der Tür stehen sollte, dann geh freiwillig mit. Je mehr Du Dich wehrst und verweigerst, desto unangenehmer wird es für Dich - und das muss nicht sein. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 | |
Einsteiger
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 12
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Hallo Imre,
Warum muss mich der Richter denn unbedingt sehen? Ich meine irgendwo im Internet gelesen zu haben, wenn durch so eine Anhörung sich der Gesundheitszustand verschlechtert, so dass eine Unterbringung in die geschlossene Psychiatrie droht, kann das Gericht auch von einer Anhörung absehen, zumal sich ja nichts wesentliches seit der letzten Anhörung (im August 2013) geändert hat. Und zum Thema: Zitat:
Außerdem: bei der Borderline-Störung handelt es sich u. a. um eine Dysfunktion der "Gefühls-Regulation" d. h. Emotionen wie z. B. Wut, Ärger, Trauer, Angst aber auch Liebe werden ca. 10 x heftiger empfunden als bei "gesunden". Und glaube mir eines: das ist oft mehr als anstrengend! Sicher glaube ich auch, dass manches Verhalten so aussieht, als würde man versuchen, jemand anderen unter Druck zu setzen, aber das geschieht dann eher unbewusst, aus einer Art "Not" heraus. Ein Hilfeschrei? Ich wünschte mir, es wäre alles vorbei und ich müßte nicht mehr mit all den Ängsten, Unsicherheiten und dem Druck leben. Lg Papagena ![]() |
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#4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 9,031
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Moin Papagena
So ein Richter muss sich auch an Gesetze halten, und da steht nun mal drin, dass er Dich anhören muss. Du hast zwar recht, dass dies nicht sofort geschehen muss, sofern die Anhörung der Gesundheit schadet, aber dann eben später. Nur: Ums Anhören geht kein Weg drumherum. Wenn Du die Anhörung hinauszögern willst, dann mußt Du Dir von Deinem Arzt bescheinigen lassen, dass die Anhörung im Moment Deiner Gesundheit schaden würde. Aber: - Du mußt den Arzt anschieben und - die Anhörung wird vielleicht aufgeschoben, nicht aufgehoben. MfG Imre
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#5 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 12
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Hallo!
Danke für die Antwort. Werde dann mal morgen früh meinen Hausarzt aufsuchen. Vielleicht hilft's ja. Ich bin momentan echt nicht in der Lage das durchzustehen. Heute kam auch von der Post ein Brief mit dem Hinweis, dass meine Briefe usw. alles an meine Betreuerin weitergeleitet wird. Fühle mich so abartig, bloßgestellt. Habe ich denn gar kein Recht mehr auf Privatsphäre? Soll das die Lösung sein? Ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Habe mir heute eine Klinik angeschaut... das ging voll daneben. Sorry, dass ich nur jammere. Aber ich seh halt gar keinen Hoffnungsschimmer irgendwie... Schönen Abend Papagena ![]() |
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#6 |
Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2014
Beiträge: 20
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Also ein Richter muss sich an seine anweisungen halten. Ganz klar, denn ansonsten würde er gegen seim Amt verstoßen. So geht das auf gar keinen Fall.
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#7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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Wechsel der Blickrichtung?
Schau doch einmal, wieviel Energie Du zur Zeit aufwendest um einen unvermeidlichen Termin zu vermeiden... Die Regelung, dass der Richter DICH anhören muss, dient ja eigentlich DIR und - nach allen Anhörungen die ich bisher miterleben durfte - verursacht Sie auch nur vorher diese "Beklemmung". Sieh doch die Chance die darin steckt und versuche diese zu nutzen, damit Du auch Dein Gefühl, welches Du im Tread gut rüber bringst, dem Menschen näher bringst, welcher nachher entscheiden soll. Dieser ringt meist selber sehr um die richtige Entscheidung.... Ich glaube, so wie Du schreibst schaffst Du das auch... Herzlichst der blindfisch |
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#8 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 12
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Also. Die Anhörung hat letzten Donnerstag (17.07.) stattgefunden. Meine Therapeutin hat mich freundlicherweise begleitet.
Ich kann mich kaum daran erinnern, was alles gesprochen wurde, nur daran, dass der Richter 2 oder 3 x fragte, ob es mir nicht gut geht, und er sei froh, dass ich jetzt freiwillig gekommen bin. Na ja. Jetzt ist es vorbei. Gottseidank! Viele liebe Grüße Papagena PS: Danke an alle Leser und Antworter ![]() |
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Stichworte |
anhörung, anhörungstermin, gericht, zwangsweise vorführung |
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