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Vorsorgevollmacht

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Hallo, als neues Mitglied habe ich eine dringende Frage. Meine Mutter hat mir vor 1,5 Jahren eine Vorsorgevollmacht gegeben. Wir ...


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Alt 16.06.2014, 19:04   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 16.06.2014
Beiträge: 2
Standard Vorsorgevollmacht

Hallo,

als neues Mitglied habe ich eine dringende Frage.

Meine Mutter hat mir vor 1,5 Jahren eine Vorsorgevollmacht gegeben. Wir haben das Formular vom Betreuungsverein verwendet.
Es war ihr wichtig, das auch ich, neben meinen Schwestern eine solche Vollmacht besitze, da meine beiden Schwestern häufig verreist oder weiter weg wohnen. Eine Schwester erledigt auch schon seit längerem das Finanzielle.
Das Formular der beiden Schwestern war offensichtlich jedoch nicht richtig ausgefüllt und war auch nicht notariell beglaubigt.

Mittlerweile ist meine Mutter im Altersheim und vor ca. 1 Jahr wurde Demenz und parkinson festgestellt. Phasen mit Klarheit wechseln sich ab mit Verwirrtheit, Schwierigkeiten mit Tagen teilweise Wahnvorstellungen....ect.

Meine Schwestern möchten unbedingt das Haus verkaufen und haben festgestellt, das die vorhandene Vollmacht nicht ausreicht.

Durch Zufall habe ich erfahren, das ein Notar meine Mutter besucht hat und sie, so beschreibt sie es, in Anwesenheit meiner Schwestern jede Menge an Papieren unterzeichnet hat, weiß jedoch nicht was sie unterschrieben hat.

Da sie eigentlich wollte, das ich mit anwesend bin, meine Schwestern mich jedoch nicht informiert haben, befürchte ich das da etwas "faul" ist, vor allem weil sich meine Mutter nicht mehr richtig auskennt und alles unterschreiben würde.

Ich habe den Notar kontaktiert mit der Bitte um Auskunft und meine Originalvollmacht vorgelegt. Dieser verweigert mir jedoch die Auskunft und meine Mutter weiß nicht mehr was sie unterschrieben hat......

Kann mir der Notar die Auskunft verweigern? Ist es möglich, das trotz offensichtlicher Geschäftsunfähigkeit die Unterschriften meiner Mutter gelten?

Wie könnte ich vorgehen??

Mit Dank im voraus.......
avena ist offline  
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Alt 16.06.2014, 20:06   #2
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.10.2013
Ort: Großraum Darmstadt
Beiträge: 25
Standard

Hallo Avena,

In Deiner Anfrage steht, dass sich bei Deiner Mutter Phasen der Verwirrtheit mit Klarheit abwechseln. Auch wenn ein ärztliches Attest bestätigt, dass Deine Mutter geschäftsunfähig ist, kann der Notar behaupten, eine klare Phase erwischt zu haben.
Es scheint, dass Du keinen guten Kontakt zu Deinen Schwestern hast, denn sonst würden sie Dich über den Vogang informieren.
Ich an Deiner Stelle würde einen Termin bei einem Betreuungsverein vereinbaren, denn sie stehen auch bei Problemen für Inhaber einer Vorsorgevollmacht mit Rat und Tat zur Seite. Dort erhälst Du Unterstützung z.B. bei der Formulierung von Anfragen oder Anträgen.

Hoffentlich konnte ich Dir etwas helfen.

Bebo
bebo ist offline  
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Alt 16.06.2014, 20:26   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 16.06.2014
Beiträge: 2
Standard

Hallo Bepo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.....Den Kontakt zum Betreuungsverein werde ich aufnehmen....

Ja, Du hast recht, das der Kontakt zu meinen Schwestern nicht mehr sehr gut ist. Meine Mutter wollte ja, das ich mit anwesend bin und ich bin halt wie immer nicht informiert worden....

Schöne Gruße und Danke
avena ist offline  
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Alt 18.07.2014, 14:49   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.07.2014
Beiträge: 20
Standard

Aber, deine beiden Schwestern haben eben auch die Vollmacht und wenn die dieses schon länger haben, dann kann es Probleme geben. Zumal ja eine davon auch die Bankvollmacht hat. Ich würde mich auf jeden Fall absichern.
Neumann ist offline  
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Alt 18.07.2014, 20:44   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Hallo Avena

Wie ist denn Deine Vollmacht angefertigt worden, ist sie notariell beglaubigt worden?
Wenn nicht, dann wundert es mich nicht, wenn der Notar sich nicht für Dich interessiert. Die sind da gerne mal eigen.
Ferner würdest Du auch so ein Problem bekommen, wenn Du das Haus Deiner Mutter verkaufen wolltest. Hierfür müßte die Vollmacht schon mindestens notariell beglaubigt sein, sonst geht es nicht.

Ich weiß nicht, was Dir der Betreuungsverein rät, aber wenn alle Stricke reißen sollten, dann kannst Du eine Betreuung für die Mutter beantragen und dass, was Du geschrieben hast (in höflicher Form) als Begründung angeben. Die ärztliche Bescheinigung über Unzurechnungsfähigkeit der Mutter mit dazu und:
Hoffe nicht darauf, dass Du zur Betreuerin eingesetzt wirst!!!
allein der Umstand, dass Du mit Deinen Schwestern zerstritten bist, macht Euch alle als Betreuerinnen ungeeignet. Wenn es einen Betreuer geben sollte, dann wird jemand ausserhalb der Familie eingesetzt. Ziemlich wahrscheinlich ein Profi.

Eoin Notar hat das Recht, die Geschäftsfähigkeit einer Person zu attestieren. Dass er das tun darf bedeutet noch lange nicht, dass er es auch tatsächlich kann. Aber ein Notar ist ein Notar und damit ein Halbgott in schwarz. Um seine Testierung umzuwerfen bedarf es schon Handfester Belege. Ärztliche Gutachten (vom Halbgott in weiß) sind da am ehesten geeignet.

Die beste Variante ist allerdings, dass Du Dich mit Deinen Schwestern zusammensetzt und die Sache gemeinsam regelt. Sonst wird es nur nervig und teuer.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.07.2014, 14:19   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Lies die Antwort

von Imre, da ist mal wieder alles drin, was ich auch geschrieben hätte(Allerdings sicherlich schöner durchformuliert, als ich das je könnte).
Vielleicht nur noch eins: Versuch den - in der Antwort von Imre - "angedrohten" Einsatz eines Profis als Entlastung wahrzunehmen.

herzlichst
blindfisch
der blindfisch ist offline  
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Stichworte
demenz, geschäftsunfähigkeit, vorsorgevollmacht


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