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Was beachten bei Haushalthilfe bei Pflegestufe 1

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Bin Rentner 68 mit linksseitiger Spastik, dadurch Halbseitenlähmung mit Gehbehinderung in Pflegestufe 1 Ich kann zwar noch einiges alleine erledigen, ...


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Alt 09.07.2014, 20:14   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.04.2014
Beiträge: 6
Ausrufezeichen Was beachten bei Haushalthilfe bei Pflegestufe 1

Bin Rentner 68 mit linksseitiger Spastik, dadurch Halbseitenlähmung mit Gehbehinderung in Pflegestufe 1
Ich kann zwar noch einiges alleine erledigen, aber keinen eigenen Haushalt mehr führen.
Kochen, waschen, einkaufen etc. macht die meisten Probleme.
Dadurch habe ich mich entschlossen eine private Haushalthilfe für tägliche Hilfe zu suchen.
Ich wohne bei meinem Bruder, er kann sich nicht ständig um mich kümmern.
Ich bekomme von der Pflegekasse der BKK 235€
Die tägliche Haushalthilfe würde mehr als 500/M betragen.
Rente ist ca. 1100
Was soll ich beachten, wenn die Haushalthilfe keine Ausbildung in der Pflege hat und nur für Haushalt zuständig ist?
Kann ich von einer fremden Haushalthilfe auch Körperpflege verlangen?
indiaberty ist offline  
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Alt 09.07.2014, 21:21   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten abend indiaberty,

mit deinen Fragen bist du hier leider nicht gut aufgehoben. Wir sind ein Forum für rechtliche Betreuung und haben mit Pflegeaspekten auch nur insofern zu tun.

Bitte versuche es hier:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk • Foren-Übersicht
da iwrd dir sicher geholfen werden können.

Viel Erfolg, Gruss.
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.07.2014, 12:58   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.07.2014
Beiträge: 20
Standard

Also ich denke auch, dass du dich da besser an die Personen wenden solltest, die sich mit diesem Recht auskennen. Ich wünsche dir das Allerbeste und viel Erfolg.
Neumann ist offline  
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Stichworte
haushaltshilfe, pflegegeld, pflegestufe 1

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