Dies ist ein Beitrag zum Thema Termin Kontrollbetreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
das Gericht hat eine Überprüfung für eine mögliche Kontrollbetreuung im Hause der Mutter festgesetzt. Diese Betreuung regte ich für ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 14.01.2012
Beiträge: 22
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Hallo,
das Gericht hat eine Überprüfung für eine mögliche Kontrollbetreuung im Hause der Mutter festgesetzt. Diese Betreuung regte ich für die Mutter an, da Bruder und Schwägerin die Vorsorgevollmacht haben und gewisse Missstände vorliegen. Bei diesem Termin möchte ich gerne anwesend sein und telefonierte mit der Betreuungsbehörde. Der Verfahrenspfleger informierte Bruder/Schwägerin. Die weigern sich mit mir den Termin wahrzunehmen. Der Verfahrenspfleger will nun zwei seperate Termine anbieten. Mir ist es jedoch wichtig, dass ich dabei bin, wenn auch Bruder/Schwägerin anwesend sind. Der Bruder ist Vertreter und kann sich sehr gut verkaufen, schreckt auch nicht vor Lügen zurück. kann man da was machen? |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Du kannst ja mal beim Rechtspfleger (!) anrufen und fragen, wie er das sieht. Im Hause der Betroffenen wirst Du - wenn Dir durch die Eigentümer kein Einlass gewährt wird - nicht dabei sein können. Sofern das Gericht (der Rechtspfleger) den Termin im Gerichtsgebäude anberaumt, kannst Du nur dann außen vor gelassen werden, wenn Du nicht zum Termin geladen wirst.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 14.01.2012
Beiträge: 22
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Der Rechtspfleger rief mich an (AB) und meinte, dann müsste man wohl zwei Termine festlegen.
Der Termin ist bei der Mutter in ihrer Wohnung. Von daher nicht Eigentum vom Bruder/Schwägerin. |
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#4 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Dann macht der zuständige Rechtspfleger wohl zwei Termine.
Ich kann nachvollziehen, dass und warum ein Termin in der häuslichen Umgebung der Betroffenen stattfinden soll.
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#5 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 14.01.2012
Beiträge: 22
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Zitat:
Um die zwei Termine geht es. Inwiefern besteht ggf. ein Recht darauf, dass ich mit anwesend sein kann, das ist die Frage. (Erklärung dazu im Anfangstread) |
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#6 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Gar nicht.
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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Du bist der Meinung der Bruder könne sich gut verkaufen...
Vertraue einmal darauf, dass die Menschen die zum Termin kommen meist ein Wenig Lebenserfahrung und Menschenkenntnis mitbringen. Meine Erfahrung zeigt, dass dies meist der Fall ist und gerade Auseinandersetzungen während der Gespräche die angemessene Beurteilung der Situation und des Verhaltens der Beteiligten schwierig machen. Ich würde versuchen den Einzeltermin sinnvoll zu nutzen... Viel Erfolg. |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2014
Beiträge: 20
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Also ich denke auch, die Personen die da kommen, kennen sich sehr gut aus und denen kann man auch nichts vormachen. Vertrau einfach auf die Erfahrung.
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