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Art der Betreuung u. Verhalten des Betreuers legitim?

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Hallo zusammen, auch ich habe Fragen zu dem Thema Betreuung. Meine Schwester wird seit Jahren von einem Berufsbetreuer betreut. Meine ...


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Alt 23.06.2007, 22:08   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.06.2007
Ort: München
Beiträge: 2
Standard Art der Betreuung u. Verhalten des Betreuers legitim?

Hallo zusammen, auch ich habe Fragen zu dem Thema Betreuung.
Meine Schwester wird seit Jahren von einem Berufsbetreuer betreut. Meine Schwester ist Mitglied einer gut funktionierenden Erbengemeinschaft und vermögend. Seit einigen Wochen, auch mit Hilfe von Reha-Maßnahmen, ist Sie auf dem Weg der Besserung, benötigt aber noch Unterstützung und sieht das auch selbst so. Vor einigen Tagen fand eine Anhörung zur Fortführung der Betreuung statt. In dieser Anhörung vor Gericht hat Sie gewünscht, dass ich, ihr Bruder, die Betreuung (Anm. dann ehrenamtlich) übernehmen solle. Dem wurde nicht stattgegeben, vielmehr wurde die Betreuung um drei Jahre verlängert.
Das Verhältnis zwischen dem Berufsbetreuer u. meiner Schwester ist in letzter Zeit deutlich abgekühlt, weil der Betreuer
- Kontounterlagen meiner Schwester nicht wirklich zugänglich macht.
- von meiner Schwester fordert, aus dem Elternhaus, in dem Sie mit unserem Vater lebt, auszuziehen.
- fordert, dass Sie sich ihren Erbteil von der Erbeng. auszahlen läßt, mit dem Gedanken, Sie solle sich eine Eigentumswohnung kaufen, aber...!
- fordert, Sie solle in eine betreute Wohngemeinschaft ziehen, in die Sie aber perdu nicht möchte, weil Sie gerne zu Haus lebt, dem Eltern- und Familienhaus.
Nun meine Fragen:
Darf das Gericht sich über den Willen des Betreuten hinwegsetzen?
Darf das Gericht, obwohl ein Elternteil und mehrere Geschwister leben, einen Berufsbetreuer einsetzen?
Darf der Betreuer meine Schwester zwingen, sich von der ErbenG auszahlen zu lassen, selbst wenn dies zu einer Härte für die ErbenG werden würde? (Zu wenig finanzielle Mittel, sprich nicht liquide)
Darf der Betreuer meine Schwester gegen ihren Willen zwingen, in ein Betreutes Wohnen für Behinderte zu ziehen?
Darf das Gericht mit dem lapidaren Hinweis, wegen der Erbeng. bestünde ein erheblicher Interessenkonflikt, einen Berufbetreuer einsetzen?
Der Berufsbetreuer hat uns gegenüber selbst auf seinen finanziellen Eigenbedarf (Finanzierung der eigenen Immobilie) hingewiesen.
Der Berufsbetreuer hat in der Vergangenheit eine ziemlich teure und unsinnige Rentenversicherung für unsere Schwester abgeschlossen. Das Versicherungsunternehmen hat nach Insistieren von mir selbst die Unsinnigkeit des Vertrages erkannt und aufgelöst.
Besteht hier nicht vielmehr ein Interessenkonflikt wg. der finanziellen Situation des Betreuers und dem Betreuten, der durch diese Betreuung Jahr für Jahr (ca. 2400 €) reicher bzw. ärmer wird?
Wie können wir in dieser Situation Einspruch erheben?
So, das war jetzt viel Text zum lesen, vielleicht findet sich ja jmd. der uns hier weiterhelfen kann.
Ich möchte ausdrücklich daraufhinweisen, dass der Betreuer in den ersten Jahren viel Gutes für unsere Schwester getan hat, und wir ihm hierfür dankbar sind. Ich kann mich aber nicht des Eindruckes verwehren, dass es hier eine (unheilige) Allianz zwischen Gericht und dem Betreuer gibt.
Grüße ps.
ps_muc
psmuc ist offline  
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Alt 26.06.2007, 02:39   #2
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: Art der Betreuung u. Verhalten des Betreuers legitim?

Zitat:
Zitat von psmuc

Das Verhältnis zwischen dem Berufsbetreuer u. meiner Schwester ist in letzter Zeit deutlich abgekühlt, weil der Betreuer
- Kontounterlagen meiner Schwester nicht wirklich zugänglich macht.
Dazu ist er verpflichtet. Betreuer könnten sonst gut betrügen, da das Gericht in der Regel nur kontrolliert, ob Ein- und Ausgaben rechnerisch stimmen. Notfalls erst mal bei der Bank einen kostenlosen Ausdruck über die Kontobewegungen besorgen, was meist rückwirkend für mindesten 3 Monate geht. Auch kann bei Gericht beantragt werden, einen Kontrollbetreuer einzusetzen.


Zitat:
Zitat von psmuc
Darf das Gericht sich über den Willen des Betreuten hinwegsetzen?
Ja, wenn der Betreute keinen geeigneten Betreuer vorschlägt.

Zitat:
Zitat von psmuc
Darf das Gericht, obwohl ein Elternteil und mehrere Geschwister leben, einen Berufsbetreuer einsetzen?
Ja

Zitat:
Zitat von psmuc
Darf der Betreuer meine Schwester zwingen, sich von der ErbenG auszahlen zu lassen, selbst wenn dies zu einer Härte für die ErbenG werden würde? (Zu wenig finanzielle Mittel, sprich nicht liquide)
Ja, weil er nicht die Interessen der ErbenG zu vertreten hat, sondern die Interessen der Betreuten gegen die ErbenG, die hier vermutlich die erhebliche Willenschwäche der Betreuten ausnutzen möchte. Alternativ könnte die ErbenG der Schwester anbieten, die nicht ausgezahlte Summe zu einem Zinssatz von 7% im Jahr zu vergüten.

Zitat:
Zitat von psmuc
Darf der Betreuer meine Schwester gegen ihren Willen zwingen, in ein Betreutes Wohnen für Behinderte zu ziehen?
Nein

Zitat:
Zitat von psmuc
Darf das Gericht mit dem lapidaren Hinweis, wegen der Erbeng. bestünde ein erheblicher Interessenkonflikt, einen Berufbetreuer einsetzen?
Ja, denn offensichtlich besteht hier ein erheblicher Interessenkonflikt. Oder ist es lapidar, die eigene Schwester über den Tisch zu ziehen?

Zitat:
Zitat von psmuc
Der Berufsbetreuer hat uns gegenüber selbst auf seinen finanziellen Eigenbedarf (Finanzierung der eigenen Immobilie) hingewiesen.
Der Berufsbetreuer hat in der Vergangenheit eine ziemlich teure und unsinnige Rentenversicherung für unsere Schwester abgeschlossen. Das Versicherungsunternehmen hat nach Insistieren von mir selbst die Unsinnigkeit des Vertrages erkannt und aufgelöst.
Besteht hier nicht vielmehr ein Interessenkonflikt wg. der finanziellen Situation des Betreuers und dem Betreuten, der durch diese Betreuung Jahr für Jahr (ca. 2400 €) reicher bzw. ärmer wird?
Wie können wir in dieser Situation Einspruch erheben?
Generell kann durch den Betreuten, seinen Verfahrensbevollmächtigten oder Angehörige Beschwerde gegen den Betreuer erhoben werden, mit dem Ziel, dass ein anderer Betreuer eingesetzt wird. Auch ist ein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer einem Berufbetreuer vorzuziehen. In dem Fall scheint es aber keinen geeigneten ehreamtlichen Betreuer zu geben.
Roy ist offline  
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Alt 27.06.2007, 21:57   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.06.2007
Ort: München
Beiträge: 2
Standard Re: Art der Betreuung u. Verhalten des Betreuers legitim?

Hallo Roy,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Zitat:
Zitat von psmuc
Darf das Gericht mit dem lapidaren Hinweis, wegen der Erbeng. bestünde ein erheblicher Interessenkonflikt, einen Berufbetreuer einsetzen?
Zitat:
Zitat von Roy
Ja, denn offensichtlich besteht hier ein erheblicher Interessenkonflikt. Oder ist es lapidar, die eigene Schwester über den Tisch zu ziehen?
Diesen Vorwurf kann ich so nicht stehen lassen.
Bei Auflösung der ErbenG wird jeder zu gleichen Teilen bedacht, niemand wird hier über den Tisch gezogen.
Wir sind nur anderer Meinung als der Betreuer.
Wir sind der Meinung, dass unsere Schwester im besonderen Miteigentümerin an der Immobilie werden soll, gleichberechtigt und zu gleichen Teilen, damit Sie im besonderen ein „Dach überm Kopf“ hat. Was nützen ihr Gelder, die letztendlich in die Betreuungsvergütung fließen.
Gelder verschwinden, eine Immobilie nicht.

Ich beobachte die Betreuungszene seit einiger Zeit und ich habe den Eindruck gewonnen, dass im besonderen sich sorgende und kümmernde Familienangehörige per se Eigeninteresse unterstellt wird. Obwohl im BetG auf familiäre Beziehung explizit verwiesen wird, sieht die Praxis anders aus, m. E. ist das ein deutlich familienfeindliche Auslegung durch Behörden und Gerichte.
Die Betreuung ist eine Falle. Das ist mein subjektiver Eindruck als Angehöriger.
Es gibt sicherlich andere positivere Fälle von Betreuung.
Nicht angsprochen fühlen sollen sich alle guten und engagierten Betreuer und andere Beteiligte, die für das Wohl des/r Betreuten handeln zusammen mit den Angehörigen.
psmuc ist offline  
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Alt 08.07.2007, 20:41   #4
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: Art der Betreuung u. Verhalten des Betreuers legitim?

Zitat:
Zitat von psmuc

Diesen Vorwurf kann ich so nicht stehen lassen.
Bei Auflösung der ErbenG wird jeder zu gleichen Teilen bedacht, niemand wird hier über den Tisch gezogen.
Wir sind nur anderer Meinung als der Betreuer.
Wir sind der Meinung, dass unsere Schwester im besonderen Miteigentümerin an der Immobilie werden soll, gleichberechtigt und zu gleichen Teilen, damit Sie im besonderen ein „Dach überm Kopf“ hat. Was nützen ihr Gelder, die letztendlich in die Betreuungsvergütung fließen.
Gelder verschwinden, eine Immobilie nicht.

Die Sache liegt doch ganz einfach. Wenn die Schwester auf die Auszahlung ihres Anteils verzichten soll, dann muss dieser ordentlich mit 7 % verzinst werden. Bei einem angenommenen Anteil von 200.000,-- Euro sind das rund 1150,-- Euro monatlich, die ihr zustehen. Wenn sie nun ein Zimmer bewohnt kann ihr natürlich die Miete von schätzungsfalber maximal 250,-- Euro abgezogen werden. Verbleiben aber immer noch rund 900,-- Euro die ihr monatlich zustehen.
Roy ist offline  
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Alt 26.02.2008, 08:16   #5
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Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 18
Standard

[quote=psmuc;7924]Hallo Roy,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.





Ich beobachte die Betreuungszene seit einiger Zeit und ich habe den Eindruck gewonnen, dass im besonderen sich sorgende und kümmernde Familienangehörige per se Eigeninteresse unterstellt wird. Obwohl im BetG auf familiäre Beziehung explizit verwiesen wird, sieht die Praxis anders aus, m. E. ist das ein deutlich familienfeindliche Auslegung durch Behörden und Gerichte.
Die Betreuung ist eine Falle. Das ist mein subjektiver Eindruck als Angehöriger.

so sieht es tatsächlich aus. Die Abgehörigen sind erst mal die "Bösen" und wollen nur ans Erbe. Das man sich Sorgen und Gedanken macht, daran glaubt keiner. In dem Moment wo man Erbe ist oder wird, ist man offensichtlich mehr auf das eigene Wohl als auf das des Angehörigen bedacht. Ob nun die Amtsgerichte daran einen großen Anteil an "Schuld" tragen, weiß ich nicht. Für diese Ämter sind die zu Betreuenden wohl einfach nur Fälle, die verteilt werden. Für die Betreuer sollten sie aber Menschen sein, die eine Vergangenheit mit Familie und Kindern haben. Was ich zur Zeit selbst erlebe und was ich hier immer wieder lese ist jedoch das krasse Gegenteil.
Der zu Betreuende ist ein Kostenfaktor mit dem der eigene Lebensunterhalt, zumindest bei Berufsbetreuern, finanziert wird. Die Familienangehörigen sind Störfaktoren, die diesen Verdienst evtl. durch ihre Aufmüpfigkeit, gefährden könnten und deswegen schnellstens auf irgendeinem Wege zum Schweigen gebracht werden müssen. Das man einen Angehörigen tatsächlich liebt, sich Sorgen um ihn macht wird grundsätzlich angezweifelt.
Thomi ist offline  
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Alt 26.02.2008, 10:25   #6
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Registriert seit: 23.02.2008
Beiträge: 8
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Dieser Thread ist schon einige Monate alt, trotzdem möchte auch hier meine Meinung kundtun. Die Betreute und Vater leben im Haus der Erbengemeinschaft, so habe ich es verstanden. Und alle sind damit zu frieden. Besonders die Betreute. Warum werden jetzt Rechnungen aufgemacht bezügl. Zinszahlen etc. Ob die Erbengemeinschaft dafür Miete bekommt, ging aus dem Thread nicht hervor. Wahrscheinlich aber nicht. Es wäre für mich ein grotesker Gedanke, von meinem verbliebenen Elternteil Miete für meinen Erbanteil zu verlangen. Es ist das Elternhaus, es hat für jeden einen ideellen Wert. So langsam bekomme ich auch den Eindruck, dass es hier nur ums Geld geht. Eine ziemlich gefühllose materielle Gesellschaft.
Frau Ratlos ist offline  
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Alt 28.02.2008, 08:45   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
Standard ohne

Hallo Thomi,

bei Betreuungen gibt es so viele verschiedene und konkurrierende Intressenlagen, dass immer wieder der Betreute der Leidtragende ist.

Beispiele:

Berufsbetreuer -> viele Betreuungen, wenig Bezahlung, wenig Zeit. Auf die individellen Probleme der Betreuten kann kaum eingegangen werden

ehrenamtliche Betreuer -> oft stark motiviert, teilweise völlig unerfahren mit Behörden, manchmal überfordert. Sollen eigentlich lt. Gericht nur "einfache" Betreuungen führen, stimmt nicht immer.

Familienangehörige -> Hieb und Stich, sobald es ums Geld geht. Manche schrecken vor keiner Schweinerei zurück. Erst wollen die Kinder die Betreuung nicht. Wenn dann aber Kind A die Betreuung übernimmt, trauen die anderen Kinder dem A nicht. Wenn ein Berufsbetreuer die Betreuung übernimmt wird lamentiert, weil die Kinder nicht mehr auf die Kontoauszüge sehen können. Oft ein Trauerspiel.

Rechtspfleger -> Sind auch nur Menschen und wollen natürlich am liebsten "glatte" Fälle, sprich Betreuungen ohne große Probleme. Können sich manchmal nicht in die Probleme vor Ort hinein versetzen.

Heime -> Möchten natürlich, dass "die Bude voll wird". Regen daher gerne Betreuungen an, z. B. bei Kurzzeitpatieten. Finanzielles Interesse.

Krankenhäuser -> regen gerne Betreuungen an. Dann sind sie rechtlich auf der sicheren Seite und haben einen Ansprechpartner.

Wer mag, kann das gerne ergänzen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 28.02.2008, 10:04   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 18
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo Thomi,

bei Betreuungen gibt es so viele verschiedene und konkurrierende Intressenlagen, dass immer wieder der Betreute der Leidtragende ist.

Beispiele:

Berufsbetreuer -> viele Betreuungen, wenig Bezahlung, wenig Zeit. Auf die individellen Probleme der Betreuten kann kaum eingegangen werden

ehrenamtliche Betreuer -> oft stark motiviert, teilweise völlig unerfahren mit Behörden, manchmal überfordert. Sollen eigentlich lt. Gericht nur "einfache" Betreuungen führen, stimmt nicht immer.

Familienangehörige -> Hieb und Stich, sobald es ums Geld geht. Manche schrecken vor keiner Schweinerei zurück. Erst wollen die Kinder die Betreuung nicht. Wenn dann aber Kind A die Betreuung übernimmt, trauen die anderen Kinder dem A nicht. Wenn ein Berufsbetreuer die Betreuung übernimmt wird lamentiert, weil die Kinder nicht mehr auf die Kontoauszüge sehen können. Oft ein Trauerspiel.

Rechtspfleger -> Sind auch nur Menschen und wollen natürlich am liebsten "glatte" Fälle, sprich Betreuungen ohne große Probleme. Können sich manchmal nicht in die Probleme vor Ort hinein versetzen.

Heime -> Möchten natürlich, dass "die Bude voll wird". Regen daher gerne Betreuungen an, z. B. bei Kurzzeitpatieten. Finanzielles Interesse.

Krankenhäuser -> regen gerne Betreuungen an. Dann sind sie rechtlich auf der sicheren Seite und haben einen Ansprechpartner.

Wer mag, kann das gerne ergänzen.

Gruss

Andreas

hallo Andreas,

all das ist richtig und auch nachvollziehbar. Jede Institution hat ihre Daseinsberechtigung und möchte vedienen. Aber doch bitte nicht um jeden Preis. Bei all dem "Betreuen" und den Paragraphen wird für meinen Geschmack einfach der Mensch vergessen und über seinen Kopf hinweg zu seinem Nachteil entschieden. In manchen Fällen bestimmt zu Recht aber eben nicht in allen. Betreuer, die sich um ihr "Fälle" kümmern und wirklich auch mal Anteilnahme zeigen, sind und waren mit meinen Beiträgen auch nicht gemeint. Es ist aber doch sehr schwer ruhig zu bleiben und die Dinge mit Abstand zu sehen, wenn ganz offensichtlich jemandem geschadet wird und die Person selbst es weder bemerkt noch man mit ihr darüber reden kann bzw. darf.
Sicher gibt es genug Fälle in denen die Angehörigen mehr Angst um das Erbe als um den Menschen haben aber das darf man eben nicht verallgemeinern, wie es hier leider oft passiert.
Was mich jedoch wirklich in Rage gebracht hat, war und ist die Unverschämtheit mit der in dem Fall meiner Mutter Kosten verursacht werden, die nicht nötig wären, die letzendlich ihr finanziell schaden, nicht mir.
Das meine Mutter eine Betreuung in Finanzfragen braucht, steht ausser Frage, dass für diese Betreuung gezahlt werden muß, dagegen hab ich absolut keinen Einwand.
Aber sehr wohl dagegen, dass mit den ganz offensichtlich einsam getroffenen Entscheidungen Ihrer Betreuerin/Rechtsanwältin das Geld meiner Mutter weder geschützt noch (im besten Fall) vermehrt wird.
Was ich überhaupt nicht versteh ist..... wenn ich den Beruf des Betreuers wähle, der ja doch wohl einen sozialen Hintergund hat, sollte dann nicht der Mensch den ich betreue das Wichtigste für mich sein oder ist das einfach nur eine Möglichkeit mir mein täglich Brot zu verdienen?
Es ist verständlich das Betreuer manchmal überfordert sind. Sie werden mit Menschen konfrontiert von denen sie wenig bis garnichts wissen. Der zu betreuende Bereich ist aus dem Zusammenhang gerissen, hat keinen erkennbaren Hintergrund weil die dazu gehörende Geschichte nicht wirklich hinterfragt wird.
Ich persönlich wäre dankbar gewesen wenn ich ein einziges Mal von der Betreuerin meiner Mutter angesprochen worden wäre oder sie sich von mir hätte ansprechen lassen, um ihr die Problematik die meine Mutter hat, zu erklären.
Es ist bedauerlich das Angehörige in den meisten Fällen nur als Störaktor angesehen werden und ihnen Eigennutz unterstellt wird.
Thomi ist offline  
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angehörige, betreuung, betrug, erbe, erbengemeinschaft


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