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Darf das Heim die Unterbringungskosten vom Taschengeld einziehen

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Hallo, meine Mutter ist seit Januar und mein Vater seit April in einem Heim. Die Kosten werden von Ihrer Rente ...


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Alt 15.08.2014, 12:54   #1
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Registriert seit: 11.08.2014
Beiträge: 3
Standard Darf das Heim die Unterbringungskosten vom Taschengeld einziehen

Hallo,

meine Mutter ist seit Januar und mein Vater seit April in einem Heim. Die Kosten werden von Ihrer Rente bzw. vom Amt gedeckt. Allerdings erst seit Mai. Nun hat das Heim die einzusetzende Rente meiner Mutter in Höhe von jeweils € 154,16 für die Monate Februar, März und April vom Taschengeldkonto meiner Mutter entnommen. Nun meine Frage, ist dieses Verhalten rechtens. Hat das Heim diesbezüglich Zugriff auf das Konto.
mrbecks ist offline  
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Alt 15.08.2014, 16:05   #2
EFB
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Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Das Konto befindet sich im Heim? Dann ist es kein eigenes Konto Deiner Mutter, sondern Geld, das das Heim treuhänderisch für Deine Mutter verwahrt.

Ansonsten habe ich bei Deinem Beitrag mehr Fragen, als ich Dir Antworten geben könnte:

1. Warum zahlt das Amt erst seit Mai?

2. sind denn für die Vormonate noch Heimkosten offen?

3. Wie sind denn die Rentenbeiträge auf das Heimkonto gekommen?

Gruß
efb
EFB ist offline  
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Alt 15.08.2014, 18:40   #3
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nun hat das Heim die einzusetzende Rente meiner Mutter in Höhe von jeweils € 154,16 für die Monate Februar, März und April vom Taschengeldkonto meiner Mutter entnommen.
fast grundsätzlich setzt der zu zahlende Heimbeitrag sich aus meheren Faktoren zusammen:
der Rente, die wird vom Amt insofern angerechnet als dass der Sozialhilfeträger lediglich die Differenz,
also Heimkosten - Rente- Pflegekassebeitrag = Zahlung vom Amt, trägt.
Der Barbetrag in Höhe von 103.- irgendwas, wird freigelassen bzw. steht dem Heimbewohner zur Verfügung.
Wenn die Rente an das Heim übergeleitet war und beim Kostenträger miteinberechnet wurde, dann hat das Heim auch den Anspruch darauf.

Vom Barbetragskonto darf nichts abgezogen werden, aber die Frage lässt sich auch nicht wirklich beantworten da, wie von EFB treffsicher angemerkt, wichtige Infos fehlen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.08.2014, 17:10   #4
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Registriert seit: 11.08.2014
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Das Konto befindet sich im Heim? Dann ist es kein eigenes Konto Deiner Mutter, sondern Geld, das das Heim treuhänderisch für Deine Mutter verwahrt.

Ansonsten habe ich bei Deinem Beitrag mehr Fragen, als ich Dir Antworten geben könnte:

1. Warum zahlt das Amt erst seit Mai?

2. sind denn für die Vormonate noch Heimkosten offen?

3. Wie sind denn die Rentenbeiträge auf das Heimkonto gekommen?

Gruß
efb
zur besseren Lesbarkeit durch admin geändert
15.08.2014 11:54
Hallo EFB,
Zu 1: Das Amt zahlt nicht erst ab Mai. Ab Mai geht die Rente meiner Mutter direkt an das Heim. Vorher wurde damit ein Kredit bei einer Bank getilgt.
Zu 2: Es sind keine Vormonate offen.
Zu 3: Das Heim hat im Auftrag meiner Mutter beim Rentenamt beantragt, die Rente auf das Heim umzuleiten.

Und Deine Antwort, dass das Taschengeldkonto treuhänderisch vom Heim verwaltet wird und kein eigenes Konto meiner Mutter ist kann ich nicht nach vollziehen. Selbst wenn es so wäre muss meine Mutter oder ich als ihr Betreuer darüber informiert werden. Zudem da jeden Monat € 103,00 vom Sozialamt auf das Taschengeldkonto eingezahlt wird.
mrbecks ist offline  
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Alt 18.08.2014, 17:21   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Beiträge: 4,958
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Hallo mrbecks,

mir wird das immer unklarer:

Zitat:
Zu 2: Es sind keine Vormonate offen.
passt nicht damit zusammen das der Rentenanteil abgezogen wurde.

Also grundsätzlich ergibt sich das einzusetzende Einkommen bei Ehepaaren ja aus dem Bescheid der Sozialbehörde. Da deine Eltern ja wohl nicht getrennt gelebt haben müsste ihr gemeinsames Einkommen berücksichtigt werden. Nach Abzug aller Kosten etc. ergibt sich dann ein zu zahlender Eigenanteil.
Liegt dir ein solcher Bescheid vor ( Jan. - März + April -jetzt)

Zitat:
Ab Mai geht die Rente meiner Mutter direkt an das Heim. Vorher wurde damit ein Kredit bei einer Bank getilgt.
Gaaaaanz schlechte Idee,

der Bedarf für die Unterkunft geht der Schuldentilgung vor. Die Allgemeinheit soll ja nicht die Schulden eines Sozialhilfebedürftigen finanzieren.

Gruß,

Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 19.08.2014, 08:14   #6
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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ich kann das auch nicht verstehen.
Zitat:
meine Mutter ist seit Januar und mein Vater seit April in einem Heim. Die Kosten werden von Ihrer Rente bzw. vom Amt gedeckt. Allerdings erst seit Mai.
Wenn die Rente ab Januar nicht an das Heim ging, das Amt erst seit Mai zahlt, wer hat dann die Kosten gedeckt weil du ja schreibst:
Zitat:
Zu 2: Es sind keine Vormonate offen.
und gleichzeitig auch noch mitteilst dass von der Rente Kreditrückzahlungen getätigt wurden ???

Wie das denn? Und damit beziehe ich mich nur erst mal auf die Zeit als die Mutter alleine im Heim war.

Zitat:
Selbst wenn es so wäre muss meine Mutter oder ich als ihr Betreuer darüber informiert werden.
Das ist sicher richtig. Allerdings sind Betreuer dafür zuständig, dass die Heimkosten durchgängig gedeckt sind und deshalb werden die Heimkostenrechnungen an uns verschickt. Daraus müssten sich die Beträge doch ergeben?

Fragen über Fragen....
Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.08.2014, 09:21   #7
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Hallo,
also nochmal. Es geht mir in erster Linie darum, ob das Heim rechtlich gesehen unbeschränkten Zugriff auf das Taschengeldkonto meiner Eltern hat. Und mich als Betreuer nicht die entsprechenden Entnahmen vom Konto informiert hat.
mrbecks ist offline  
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Alt 19.08.2014, 09:33   #8
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Beiträge: 14,097
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Wenn Schulden beim Heim bestehen, ohne sichtbare Regulierungsbemühungen, dürfen diese einem vorhandenen Guthaben entnommen werden.

Die Betreuertätigkeit ist keine "Einbahnstrasse" deren Verkehrsregeln so lauten: ich muss bei allem gefragt werden, wenn ich auf der anderen Seite vielleicht kein ordnungsgemässes Handeln, bei dem keine Partei zu Schaden kommt, pflege.

Betreuer erhalten meistens monatlich Barbetragsauzüge in denen Entnahmen und Geldeingänge verbucht sind.
michaela mohr ist offline  
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heimkosten, taschengeldkonto

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