Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf das Heim die Unterbringungskosten vom Taschengeld einziehen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine Mutter ist seit Januar und mein Vater seit April in einem Heim. Die Kosten werden von Ihrer Rente ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.08.2014
Beiträge: 3
|
Hallo,
meine Mutter ist seit Januar und mein Vater seit April in einem Heim. Die Kosten werden von Ihrer Rente bzw. vom Amt gedeckt. Allerdings erst seit Mai. Nun hat das Heim die einzusetzende Rente meiner Mutter in Höhe von jeweils € 154,16 für die Monate Februar, März und April vom Taschengeldkonto meiner Mutter entnommen. Nun meine Frage, ist dieses Verhalten rechtens. Hat das Heim diesbezüglich Zugriff auf das Konto. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
|
Das Konto befindet sich im Heim? Dann ist es kein eigenes Konto Deiner Mutter, sondern Geld, das das Heim treuhänderisch für Deine Mutter verwahrt.
Ansonsten habe ich bei Deinem Beitrag mehr Fragen, als ich Dir Antworten geben könnte: 1. Warum zahlt das Amt erst seit Mai? 2. sind denn für die Vormonate noch Heimkosten offen? 3. Wie sind denn die Rentenbeiträge auf das Heimkonto gekommen? Gruß efb |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
der Rente, die wird vom Amt insofern angerechnet als dass der Sozialhilfeträger lediglich die Differenz, also Heimkosten - Rente- Pflegekassebeitrag = Zahlung vom Amt, trägt. Der Barbetrag in Höhe von 103.- irgendwas, wird freigelassen bzw. steht dem Heimbewohner zur Verfügung. Wenn die Rente an das Heim übergeleitet war und beim Kostenträger miteinberechnet wurde, dann hat das Heim auch den Anspruch darauf. Vom Barbetragskonto darf nichts abgezogen werden, aber die Frage lässt sich auch nicht wirklich beantworten da, wie von EFB treffsicher angemerkt, wichtige Infos fehlen. |
|
|
|
|
|
|
#4 | |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.08.2014
Beiträge: 3
|
Zitat:
15.08.2014 11:54 Hallo EFB, Zu 1: Das Amt zahlt nicht erst ab Mai. Ab Mai geht die Rente meiner Mutter direkt an das Heim. Vorher wurde damit ein Kredit bei einer Bank getilgt. Zu 2: Es sind keine Vormonate offen. Zu 3: Das Heim hat im Auftrag meiner Mutter beim Rentenamt beantragt, die Rente auf das Heim umzuleiten. Und Deine Antwort, dass das Taschengeldkonto treuhänderisch vom Heim verwaltet wird und kein eigenes Konto meiner Mutter ist kann ich nicht nach vollziehen. Selbst wenn es so wäre muss meine Mutter oder ich als ihr Betreuer darüber informiert werden. Zudem da jeden Monat € 103,00 vom Sozialamt auf das Taschengeldkonto eingezahlt wird. |
|
|
|
|
|
|
#5 | ||
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
|
Hallo mrbecks,
mir wird das immer unklarer: Zitat:
Also grundsätzlich ergibt sich das einzusetzende Einkommen bei Ehepaaren ja aus dem Bescheid der Sozialbehörde. Da deine Eltern ja wohl nicht getrennt gelebt haben müsste ihr gemeinsames Einkommen berücksichtigt werden. Nach Abzug aller Kosten etc. ergibt sich dann ein zu zahlender Eigenanteil. Liegt dir ein solcher Bescheid vor ( Jan. - März + April -jetzt) Zitat:
der Bedarf für die Unterkunft geht der Schuldentilgung vor. Die Allgemeinheit soll ja nicht die Schulden eines Sozialhilfebedürftigen finanzieren. Gruß, Andreas
__________________
----------------
|
||
|
|
|
|
|
#6 | |||
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
ich kann das auch nicht verstehen.
Zitat:
Zitat:
Wie das denn? Und damit beziehe ich mich nur erst mal auf die Zeit als die Mutter alleine im Heim war. Zitat:
Fragen über Fragen.... Gruss Michaela |
|||
|
|
|
|
|
#7 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.08.2014
Beiträge: 3
|
Hallo,
also nochmal. Es geht mir in erster Linie darum, ob das Heim rechtlich gesehen unbeschränkten Zugriff auf das Taschengeldkonto meiner Eltern hat. Und mich als Betreuer nicht die entsprechenden Entnahmen vom Konto informiert hat. |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Wenn Schulden beim Heim bestehen, ohne sichtbare Regulierungsbemühungen, dürfen diese einem vorhandenen Guthaben entnommen werden.
Die Betreuertätigkeit ist keine "Einbahnstrasse" deren Verkehrsregeln so lauten: ich muss bei allem gefragt werden, wenn ich auf der anderen Seite vielleicht kein ordnungsgemässes Handeln, bei dem keine Partei zu Schaden kommt, pflege. Betreuer erhalten meistens monatlich Barbetragsauzüge in denen Entnahmen und Geldeingänge verbucht sind. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| heimkosten, taschengeldkonto |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|