Dies ist ein Beitrag zum Thema Gutachten zur Anordnung einer Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Genau das war das Problem.
Wir haben insgesamt dreimal (!) eine Bankvollmacht
eingerichtet, die meine Mutter im Laufe der Zeit ...
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16.09.2014, 07:31 | #21 |
Forums-Azubi-Anwärter
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Ort: Hamburg
Beiträge: 26
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Genau das war das Problem.
Wir haben insgesamt dreimal (!) eine Bankvollmacht eingerichtet, die meine Mutter im Laufe der Zeit immer widerrufen hat. Dazu möchte ich betonen daß dies anscheinend bei ihr zum Krankheitsbild gehört, denn auch Telefon, Wohnung, Pflegedienst, Essen auf Rädern etc. werden laufend von ihr "gekündigt". |
16.09.2014, 10:05 | #22 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.08.2014
Beiträge: 11
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sorry- ich hatte es so verstanden, dass unabhängig von der Vorsorgevollmacht (auch für Vermögenssorge) die Bankvollmacht existiert und nur diese gekündigt wurde.
Ansonsten denke ich, dass hier Geduld gefragt ist. Bei uns dauert es schon mal mehrere Monate, bis die AO der Betreuung durch ist. Neben dem Gutachten wird ja noch die Stellungnahme der Betreuungsbehörde angefordert und einAnhörungstermin findet statt. Eilbedürftigkeit sehe ich hier auch nicht. Geändert von nomi (16.09.2014 um 10:07 Uhr) |
16.09.2014, 12:38 | #23 |
Forums-Azubi-Anwärter
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Ort: Hamburg
Beiträge: 26
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Naja, ich finde es schon eilig, wenn seit ca. 8 Wochen keine Bankgeschäfte getätigt und keine Rechnungen beglichen werden
können... |
16.09.2014, 12:58 | #24 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.08.2014
Beiträge: 11
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ich kann mir nicht vorstellen, dass man von der Mutter keine Unterschrift auf Überweisungsträger bekommt für die notwendigen Überweisungen und Geld abheben geht doch auch mittels Karte, kann sie doch vielleicht noch selbst mit Begleitung, das meinte ich mit : keine Eilbedürftigkeit
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16.09.2014, 13:49 | #25 |
Forums-Azubi-Anwärter
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Ort: Hamburg
Beiträge: 26
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Sicherlich gibt es eiligere Fälle, das stimmt schon.
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