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Gutachten zur Anordnung einer Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gutachten zur Anordnung einer Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe eine Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht die mir meine Mutter vor mehreren Jahren ausgestellt hat. Inzwischen ist sie pflegebedürftig ...


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Alt 10.09.2014, 12:34   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 10.09.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 26
Standard Gutachten zur Anordnung einer Betreuung

Hallo,

ich habe eine Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht die mir meine Mutter vor mehreren Jahren ausgestellt hat.

Inzwischen ist sie pflegebedürftig und Dement. Ich hatte bereits vor einem Jahr bei Gericht eine Betreuung angeregt, dieses wurde
jedoch mit der Begründung abgelehnt daß die erteilten Vollmachten ausreichen.

Inzwischen hat meine Mutter aufgrund ihrer Demenz bereits mehrfach die mir erteilten Bankvollmachten widerrufen und die Bank besteht auf einen Betreuer-Ausweis.

Also habe ich jetzt erneut eine Betreuung angeregt und ein Schreiben bekommen daß ein Medizinisches Gutachten beauftragt
wurde.

Seit dem Schreiben sind jetzt zwei Wochen vergangen und ich habe nichts weiter gehört. Zwischenzeitlich hat meine Mutter zweimal ihren Telefonanschluss gekündigt, Zahlt keine Rechnungen mehr und hat ihren Rententräger informiert daß sie kein Geld mehr will

Hat jemand Erfahrung wie lange der Prozess jetzt dauert, ich bin jetzt echt etwas in Zugzwang Schaden abzuwenden, allerdings scheint sich keiner wirklich für meine Vorsorgevollmacht zu interessieren, und das Gericht lässt sich Zeit.
Sparr ist offline  
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Alt 10.09.2014, 13:33   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
Standard

Hallo,

bitte kontaktiere das zuständige Betreuungsgericht, sowie Behörde und schildere die Dringlichkeit. Dann sollte schnellstens was passieren, bspw. so geartet dass Du als Betreuer/-in in Form einer Eilbestellung eingesetzt wird.

Gruß
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 10.09.2014, 13:36   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 03.09.2014
Beiträge: 1
Standard

Hallo Sparr!


Wie lange es tatsächlich dauert, bis die Betreuung eingerichtet wird, kann man pauschal nicht sagen. Am hiesigen Gerichts sind es 6 bis 8 Wochen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass eine Betreuung zunächst vorläufig eingerichtet wird. Du solltest Dich nochmal an das Gericht wenden und die Dringlichkeit der Einrichtung erklären.


(Sicherlich wäre auch bei Deinen Schilderungen angeraten, einen Einwilligungsvorbehalt bzgl. der Vermögenssorge zu beantragen)


Liebe Grüße
Solan ist offline  
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Alt 10.09.2014, 13:42   #4
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 10.09.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 26
Standard

Der Einwilligungsvorbehalt ist im Beschluß erwähnt.

Kann ich generell von ihr jetzt noch abgeschlossene Rechtsgeschäfte sicherlich wohl erst ab dem Zeitpunkt der
Betreuung rückgängig machen,oder ?
Sparr ist offline  
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Alt 10.09.2014, 13:49   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
Standard

Hallo!

Wenn der Eiwi drin ist, dann kannst Du seit Tag der "Antragstellung" die Verträge rückabwickeln. Natürlich würde ich alles versuchen , auch wenn es über den Zeitraum hinausgeht
der_andre ist offline  
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Alt 10.09.2014, 14:17   #6
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 10.09.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 26
Standard

Ich werde morgen mal beim Gericht anrufen und fragen ob es zu beschleunigen ist.

Ich habe halt nur immer die Befürchtung daß es unangenehm aufstößt wenn man sich so schnell um finanzielle Dinge kümmern will
Sparr ist offline  
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Alt 10.09.2014, 14:21   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
Standard

Das kommt immer drauf an wie Du Dich verkaufst, und als wichtigste Anmerkung, Betreuung bedeutet immer Pflichten neben Rechten (EiWi) zu übernehmen. Darunter fällt auch der Nachweis was Du machst ggü. dem Betreuungsgericht!
der_andre ist offline  
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Alt 10.09.2014, 14:32   #8
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 10.09.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 26
Standard

Gibt es dann ggf. mit dem Betreuer-Ausweis noch eine Infomappe wo das alles drin steht, was ich zu belegen habe ?!
Sparr ist offline  
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Alt 10.09.2014, 15:09   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Für ehrenamtliche Betreuer gibt es ein Verpflichtungsgespräch mit dem Rechtspfleger in welchem du über deine Pflichten aufgeklärt wirst und den Betreuerausweis erhältst. Da kannst du auch noch einmal deine Fragen persönlich klären.
Dieser Rechtspfleger ist dann auch zuständig für viele weitere Angelegenheiten im Rahmen der Betreuung.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 10.09.2014, 15:32   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Kann ich generell von ihr jetzt noch abgeschlossene Rechtsgeschäfte sicherlich wohl erst ab dem Zeitpunkt der
Betreuung rückgängig machen,oder ?
Du kannst natürlich, bei Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit, auch die davor geschlossenen Verträge angreifen. Da liegt jedoch der Beweis der Geschäftsunfähigkeit bei dir.

Je nach Qualität des nun erstellten Gutachtens lässt sich sicher auch damit schon vieles belegen.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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