Forum Betreuung

Forum Betreuung (https://www.forum-betreuung.de/)
-   Forum für Angehörige und betreute Menschen (https://www.forum-betreuung.de/forum-angehoerige-betreute-menschen/)
-   -   Betreuerin nicht immer erreichbar / Betreuung selber übernehmen? (https://www.forum-betreuung.de/forum-angehoerige-betreute-menschen/10913-betreuerin-nicht-immer-erreichbar-betreuung-selber-uebernehmen.html)

Anja1209 13.09.2014 14:31

Betreuerin nicht immer erreichbar / Betreuung selber übernehmen?
 
Hallo zusammen,

seit März diesen Jahres werden meine Eltern (Vater ist dement und per Gutachten für geschäftsunfähig erklärt, Mutter hat MS, ist aber geschäftsfähig) von einer Mitarbeiterin eines Betreuungsvereins betreut. Ich selbst hatte damals die Betreuung angeregt, war aber der Meinung, dass ich die Betreuung nicht selbst übernehmen kann, weil meine Eltern und ich über 500 km auseinander wohnen. Mit der Betreuerin (von einem Betreuungsverein), die das Gericht dann einsetzte, war ich bisher sehr zufrieden und ich empfand, dass sie ihren Job gut machte. Wir hatten auch regelmäßig Kontakt per Email, ab und zu auch telefonisch. Sie hat die Sorge für sämtliche Lebensbereiche inne, also Vermögen, Gesundheit, Aufenthalt etc.
Seit gut einer Woche habe ich aber meine Zweifel an ihr. Es geschahen mehrere Notfälle hintereinander mit meinen Eltern und die Betreuerin war weder für mich noch für den Pflegedienst, der täglich meinen Eltern morgens und abends die Medikamente bringt, erreichbar, was die ganze Situation enorm erschwerte. Wir konnten keinerlei Entscheidungen treffen, z. B., meine Mutter in eine Kurzzeitpflege bringen zu lassen, solange mein Vater im Krankenhaus lag, weil ja eine Betreuung eingerichtet ist. Somit war meine Mutter das ganze Wochenende alleine zu Hause und ich in ständiger Sorge, dass ihr was passiert, da sie schon sehr oft gefallen ist. Am Montagvormittag hab ich die Betreuerin nach mehreren Versuchen endlich in einer anderen Niederlassung des Betreuungsvereins erreicht und sie hat sich auch sofort um alles gekümmert. Aber am Freitag (vorgestern) sollte meine Mutter aus der Kurzzeitpflege von einem Fahrdienst, den die Betreuerin angeblich beauftragt hatte, abgeholt und wieder nach Hause gebracht werden, das funktionierte aber auch nicht. Das Pflegeheim war sehr empört darüber, dass die Betreuerin nicht erreichbar war, um das zu klären. Sie sagten, dass eine Betreuerin normalerweise zumindest tagsüber immer erreichbar sein müsse. Auch der Pflegedienst, der täglich zu meinen Eltern kommt, hat mir später in einem Telefonat seine Unzufriedenheit über die schlechte Erreichbarkeit der Betreuerin bekundet. Sie hatten sich sogar schon an den Vorgesetzten der Betreuerin gewendet, aber von ihm kein Verständnis erfahren und auch keine Handy-Nummer der Betreuerin bekommen.
Nun muß ich zugeben, dass mir das bekannt war, dass die Betreuerin nur in Teilzeit beschäftigt und immer nur Montag, Dienstag und Donnerstag im Büro erreichbar ist. Ich habe, das muß ich leider gestehen, selber nicht genauer darüber nachgedacht, was ist, wenn am Wochenende etwas passiert. In den letzten Tagen habe ich mich bei der Betreuerin in zwei E-Mails über ihre schlechte Erreichbarkeit beklagt, und dass sie mir Lösungsvorschläge für die Zukunft machen soll. Sie hatte mir zwischendurch mal kurz geantwortet und mir aktuelle Infos zu meinen Eltern gegeben, aber auf das Thema Erreichbarkeit ist sie nicht eingegangen. Ich will sie nächste Woche auf jeden Fall anrufen und mit dem Thema konfrontieren. Kann mir aber schon mal jemand sagen, wie und wo die Erreichbarkeit von Betreuern festgelegt ist?
Gleichzeitig beschäftigt mich der Gedanke, evtl. zu versuchen, die Betreuung jetzt doch selber zu übernehmen, da insbesondere mein Vater einfach kein Vertrauen zu der Betreuerin hat (was sicherlich zum großen Teil seiner Demenz geschuldet ist) und weil ich mich selber schlecht dabei fühle, in solchen Notfällen wie zuletzt nicht in der Lage zu sein, einzugreifen und Entscheidungen für meine Eltern zu treffen. Kann mir jemand sagen, ob es möglich ist, dass ich die Betreuung selbst übernehme und wie ich vorgehen muß? Sollte ich mich direkt an das Betreuungsgericht wenden? Und kann es passieren, dass man mir die Überlassung der Betreuung verweigert, weil ich ursprünglich die große Entfernung als Grund angegeben hatte, die Betreuung selbst nicht übernehmen zu können?
Ich wäre für Eure Meinungen und Ratschläge sehr dankbar.

michaela mohr 13.09.2014 16:16

Zitat:

Kann mir aber schon mal jemand sagen, wie und wo die Erreichbarkeit von Betreuern festgelegt ist?
nur mal zu diesem Punkt. Das Gesetz lautet:.....bereit und geeignet ist die Betoffene in erforderlichem Mass zu betreuen.
Und damit treten wir ein in die endlose Diskussion über die Erforderlichkeit.

Niemand, auch nicht ein Betreuer, "muss" wochentags tagsüber ständig erreichbar sein.
Das ginge auch gar nicht, weil es auch in allen anderen Berufen Zeiten gibt wo die sofortige Erreichbarkeit auf Grund anderer Termine, (Arzt)gespräche, Gerichtsverhandlungen, Teambesprechungen. Hausbesuche usw. auf keinen Fall gewährleistet ist. Selbst Ärzte gehen zum Mittagessen und sind dann eine 3/4 Stunde einfach nicht erreichbar.

Zitat:

Das Pflegeheim war sehr empört darüber, dass die Betreuerin nicht erreichbar war, um das zu klären.
Klar, man ist immer sauer wenn man selbst was machen soll. d.h. aber nicht, dass sowas nicht auch vorkommen kann. Selbst Betreuer sind keine Hellseher und können vorhersehen, dass bei organisierten Angelegenheiten mit anderen was schief geht.
Wieso greift das Heim in solch einem Fall nicht selbst zum Hörer? Das ist ja wohl kein Hexenwerk sondern letztendlich Pillepalle, ein anderes Auto zu schicken.

Grundsätzlich gilt ja auch, Betreuung vor oder zurück, wenn ein Notfall eintritt dann kann, darf und sollte jeder selbst handeln. Dieses beliebte "Abwarten" auf den abwesenden Betreuer ist mir in solchen Situationen unverständlich.

Ich glaube, wenn man sich von der Idee verabschieden kann- gedanklich- dass Betreuung ein 24 Stunden Dienst, rund um die Uhr, und das Ganze dann auch noch 365 Tage im Jahr ist, dann nähert man sich der Beantwortung der Frage über die Erreichbarkeit sehr an.

Die sog. Empörung von anderen möchte ich mal sehen wenn Heimkosten nicht mehr bezahlt werden weil der Betreuer anderweitig so viel zu tun hatte und so eifrig erreichbar war, dass er seiner Arbeit am Schreibtisch nicht mehr nachkommen konnte und der Antrag liegen blieb. Denn auch die ungestörte Schreibtischarbeit ist fester und wichtiger Bestandteil unserer Arbeit die nicht vernachlässigt werden soll.

Wir arbeiten immer mehr, und hören auch nicht wenn etwas brennt, aber man sollte sich klarmachen dass der Gesetzgeber festgelegt hat, dass für einen Heimbewohner 2 Stunden Tätigkeit im Monat ausreichend sind.

Pflegedienste und Heime beschweren sich gerne schnell und fast standardmässig über Betreuer und deren angebliche Nichterreichbarkeit was manchmal dazu führt, dass das Heim am Sonntag mittag bei mir anruft um mir zu sagen, der Rasierer von Herrn X ist defekt. Ich bin froh dass ich dann nicht erreichbar bin.
Wichtige Dinge kann man auf Band sprechen, dazu muss nicht unbedingt ein persönliches Gespräch geführt werden.

Die Situation von Vereinsbetreuern ist noch seltsamer, da haben die normalen BB`s mehr Probleme sich abzugrenzen, Vereinsbetreuer sind beim Verein mit einem festen Stundenkontingent angestellt. Da wird soviel gearbeitet wie vertragtraglich vereinbart ist und danach ist einfach Schluss. Eigentlich wie bei allen anderen Angestellten auf der Welt auch.

Gruss Michaela

fwu 13.09.2014 19:06

Hallo Anja,

prinzipiell gilt im Betreuungsrecht das Subsidiaritätsprinzip :

Vorrang haben als Betreuer Angehörige,
Personen die sich freiwillig als ehrenamtliche Betreuer zur Verfügung stellen,

wenn es solche nicht gibt, werden Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer bestellt

und bei ganz "harten" Fällen gibts noch die Behördenbetreuer.


Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer haben für die Justiz ohnehin den Nachteil, daß sie bei vermögenslosen Betreuten wesentlich mehr kosten , als Berufs- und Vereinsbetreuer.

Du kannst dem Gericht jederzeit Deine Bereitschaft erklären , die Betreuungen zu übernehmen. Außerdem sollten Deine Eltern den Wunsch äußern , daß Du die Betreuung übernimmst.

Mit der Frage der Entfernung sind wir mal wieder bei einem anderen Aspekt der ständigen Kritik an Berufsbetreuern .

Betreuung bedeutet nach § 1896 BGB Angelegenheiten regeln, rechtlich relevante Entscheidungen treffen , nicht bei konkreten Tätigkeiten vor Ort helfen - da kommts auf die Entfernung in der Tat nicht an .

Und im übrigen macht man es als Berufsbetreuer ständig ohnehin falsch:

Sitzt man am Schreibtisch ist man zwar telefonisch erreichbar,
(wobei mant trotz 2 Leitungen in der regel auch nur mit einem Telefon richtig telefonieren kann) - aber man ist nicht bei den Klienten vor Ort.

Besucht man seine Klienten , ist man telefonisch nicht zu erreichen.

Zumal ich es mir von niemand aufzwingen lasse, während des Autofahrens zu telefonieren und ich es es unhöflich finde, während eines Gesprächs an das Handy zu gehen .


fwu

Anja1209 14.09.2014 12:59

Hallo Michaela,
vielen Dank für deine ausführliche Meinung, die ich jedoch nicht unbedingt teile. Ich habe absolut Verständnis dafür, dass ein Betreuer nicht nur eine oder zwei Klienten zu betreuen hat und demnach auch andere wichtige Aufgaben und Termine wahrzunehmen hat und dass er, wie jeder andere Berufstätige auch, irgendwann mal Mittagspause, Feierabend oder Wochenende haben möchte. Ich kann aber auch nur noch einmal das wiedergeben, was mir die Dame des Pflegedienstes dazu sagte, nämlich dass sie mit einer anderen Dame, die selbst Betreuerin ist, gesprochen habe, und diese habe ihr gesagt, dass es ihr unverständlich sei, dass die Betreuerin meiner Eltern nicht erreichbar ist. Sie selbst kenne es nur so, dass Betreuer ein Handy haben und darüber zumindest in der Woche tagsüber erreichbar sein sollten.
Ich kenne es aus meinem eigenen Berufsalltag (ich arbeite als kfm. Assistentin in einem mittelständischen Industrieunternehmen), dass man natürlich nicht ständig erreichbar ist. Aber es ist selbstverständlich, dass man entweder eine Vertretung hat oder zumindest ein/-e Kollege/-in erreichbar ist, der/die eine Information aufnehmen und weitergeben kann. Und/oder dass man von sich aus, wenn man kurzfristig abwesend war, entgangene Anrufer zurückruft, zumindest dann, wenn ein Rückruf explizit gewünscht ist. Im Falle meiner Mutter hätte ein kurzer Rückruf der Betreuerin, um den sie vom Pflegeheim auf ihrem AB gebeten wurde, die ganzen Irritationen, Warterei und Telefoniererei wegen der Abholung vermeiden können. Aber die misslungene Organisation des Fahrdienstes war sicherlich noch das geringste Problem der letzten Tage.
Grundsätzlich muß ich sagen, es geht hier nicht um einen kaputten Rasierer, um dein Beispiel aufzugreifen! Es geht darum, dass meine Mutter letztes Wochenende mehr oder weniger hilflos alleine in ihrer Wohnung war, der Pflegedienst nur seine üblichen Besuche morgens und abends zwecks Medikamentengabe machte und angeblich nicht befugt war, sie in die Kurzzeitpflege bringen zu lassen. Eine Nachbarin versorgte aus reiner Nächstenliebe meine Mutter mit warmem Essen, weil sie nicht in der Lage gewesen wäre, sich etwas Warmes zu Essen zu machen und der Pflegedienst meinte, das wäre nicht im Budget.
Ich hatte eigentlich damals die Betreuung durch eine andere Person beantragt, weil mir aus der Entfernung alles über den Kopf wuchs und ich schon damals an meine Grenzen kam, ständig Dinge telefonisch regeln zu müssen oder im Notfall mich spontan ins Auto zu setzen und 500 km zu meinen Eltern hinfahren zu müssen, um irgendwelche Probleme zu lösen. Ich hatte die Hoffnung, dass mir dieser nervliche Stress zukünftig erspart bliebe, aber ich merke, dass sich durch die Betreuung daran nicht viel ändert.
Ich werde jedenfalls morgen mit der Dame sprechen, was ich als (einzige) Tochter denn überhaupt noch für Rechte habe, im Notfall Maßnahmen wie Kurzzeitpflege etc. zu veranlassen.

Danke auf jeden Fall für deine Meinung.

Anja1209 14.09.2014 13:08

Hallo fwu,

ich danke auch dir für deine ausführliche Antwort. Der Hinweis auf das sog. Subsidiaritätsprinzip und auf § 1896 BGB ist für mich sehr hilfreich. Werde mich da noch einmal genauer einlesen.

Auch was du zur Erreichbarkeit geschrieben hast, kann ich vollkommen nachvollziehen mit gewissen Einschränkungen, die ich bereits in meiner Anwort an Michaela geschildert habe.
Werde morgen versuchen, die Betreuerin zu erreichen und mit ihr alles zu klären.

Vielen Dank nochmals und einen schönen Sonntag.

Anja


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:25 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.


SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39