Dies ist ein Beitrag zum Thema Ärger mit Bruder im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein Bruder ist der Betreuer Meiner Mutti die seit einen Schlaganfall im Heim ist. Seit einiger Zeit unterstellt mir mein ...
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Umfrageergebnis anzeigen: Darf die Frau meines Bruders sich mit in die Betreung meiner Mutti mit einmischen |
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.05.2014
Ort: Bitterfeld
Beiträge: 3
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Mein Bruder ist der Betreuer Meiner Mutti die seit einen Schlaganfall im Heim ist. Seit einiger Zeit unterstellt mir mein Bruder das ich Geld von meiner Mutti,s Konto genommen habe.ich sagte im das ich das Geld von meiner Mutti bekommen habe als sie noch zuhause war ich hatte die Vollmacht von ihren Konto und sie wüste auch über sämtliche Abbuchungen Bescheid.Seit neusten Mischt sich auch noch meine Bruder seine Frau mit ein und durchsucht auch noch ihre Wohnung mit meine Frage ist darf sie das überhaupt?
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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was meinst Du mit dieser Fragestellung?
In vielen Situationen um eine Betreuung mischen sich Menschen ein. Der Betreuer kann - wenn es dem Betroffenen dient - andere Menschen in sein Handeln einbeziehen bzw. zum handeln beauftragen. Er hat "Sorge zu tragen" d.h. er muss nicht alles selber machen, was wiederum heißt, er kann und muss häufig andere beauftragen (Pflegedienst, Hauswirtschaft etc.) Was meinst Du mit: Code:
Seit neusten Mischt sich auch noch meine Bruder seine Frau mit ein und durchsucht auch noch ihre Wohnung mit Deine "Abstimmung" ist deshalb aus meiner Sicht nicht ganz zweckdienlich und kann eigentlich nur zu irreführenden Ergebnissen führen. Schreib`doch mal genauer worum es Dir geht. Mit freundlichem Gruß blindfisch
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"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen" |
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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wenn ein Betreuer bestellt ist muss er dafür Sorge tragen bzw. ist dafür verantwortlich, dass alles mit rechten Dingen zuging, zugeht.
Wenn du eine Vollmacht zur Entnahme von Geld vom Konto deiner Mutter hattest geschah das zunächst mit ihrem Einverständnis und ist soweit in Ordnung. Schwierig wird das wenn jemand z.B. zu alt ist um zu erkennen, dass die Entnahme von der Summe X ihn selbst aber an den Rand seiner eigenen Existenz gebracht hat. Da könnte er noch so oft damit einverstanden gewesen sein, in einem solchen Fall müsste der Betreuer dafür sorgen, dass das entnommene Geld dem Betreuten wieder zur Verfügung steht indem er es evtl. zurückfordert. Manchmal kann sich das bis hin zu einer Strafanzeige wegen Veruntreuung ausweiten.Das wäre dan nicht in Ordnung. Wie man sieht hängt die Beantwortung dieer Frage von den näheren Einzelheiten ab zu denen du hier nichts schreibst. Zitat:
Für besonders klug, gerade bei familären zerstrittenen Betreuungeverhältnissen halte ich das nicht. Was bis jetzt an (scheinbaren) Konflikten besteht kann dadurch nur schlimmer werden, aber soweit denkt kaum einer in dem Moment.Du siehst, auch die Frage ob die Ehefrau des Betreuers mit in die Wohnung darf hängt von den näheren Umständen ab. Mit den wenigen Infos die du hier gibst kann dir keiner wirklich weiter helfen denn es kann sein, dass ja, das ist ok, genauso wie, nein das ist nicht richtig, die Antworten wären. PS: die Umfrage einzustellen ist völlig unsinnig den wir sind hier nicht bei: Wer wird Millionär, oder sonstigen Quizfragen
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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kann mir mal jemand sagen, was ich bei der Antwort (technisch nicht inhaltlich ;-)) falsch gemacht habe, das Zitat ragt so weit raus…
Danke blindfisch
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"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen" |
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