Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer geht zu weit im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
ein Herr X. (40) hat eine Betreuerin (seine Schwester(46) ).
Laut Beschluss ist die Betreuung eingerichtet für die Aufgabenkreise
-Vermögenssorge ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.09.2014
Beiträge: 21
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ein Herr X. (40) hat eine Betreuerin (seine Schwester(46) ).
Laut Beschluss ist die Betreuung eingerichtet für die Aufgabenkreise -Vermögenssorge einschl. Renten-und Versicherungsangelegenheiten -Behördenangelegenheiten Es besteht kein Einwilligungvorbehalt. Was genau umfasst denn das? Darf die Betreuerin dem X nun z.Bsp. die Geldkarte abnehmen? Er hatte sich ab und zu mal etwas Geld geholt von seinem Girokonto. Nicht viel, vielleicht in einem Jahr in Summe 600 Euro. Auf das Konto gehen seine Rente ein und ein kleines Erwerbseinkommen. Das Konto ist auch nie überzogen worden und soweit notwendige Zahlungen davon beglichen werden musste, war auch das nie gefährdet. Irgendwie empfinde ich das Verhalten der Frau als übergriffig- im praktischen, alltäglichen Umgang "entmündigt" sie ihren Bruder- obwohl eben die Betreungsaufgaben eigentlich begrenzt sind. Der Bruder wehrt sich nicht wirklich dagegen, weil er vieles gar nicht erfährt bzw. weil ihm von ihr irgendwelche Märchen aufgetischt werden, die er in seiner Dussligkeit auch glaubt bzw. er meint, er sei ja von seiner Schwester und ihrem Wohlwollen abhängig (so stellt sie es auch dar). Ich würde gern mit dem X sprechen, aber die Betreuerin tut alles, damit kein Treffen zustande kommt. Mir hat sie es geradezu verboten, mit dem X Kontakt aufzunehmen. Es liegen bedauerlicherweise einige hundert Kilometer zwischen unseren Wohnorten. Was kann ich nur machen? Ach so.....woher ich dann das oben geschriebene weiß? Habe Kontakt zu Familienangehörigen, die vor Ort wohnen und die inzwischen einige Ungereimtheiten beobachtet und erfahren haben. (So z.Bsp., dass die Schwester plötzlich- ohne eigenes Einkommen- auf recht großem Fuß lebt, angeblich hat der von ihr betreute Bruder ihr ein Auto geschenkt und anderes mehr) Sorry, wenn das alles etwas wirr erscheint. Ich mache mir nur ein paar Sorgen. War mit dem X zusammen in der Schule, viele Jahre darüber hinaus gut befreundet......dann hat mich der Beruf an andere Orte verschlagen. Aber wir waren immer im Kontakt. Seit aber diese Schwester die Betreuung hat.......nun ja.....ich kannte sie ja eigentlich .......es hat mich doch sehr gewundert, dass diese unzuverlässige und raffgierige Frau die Betreuung übernommen hat, nach dem Tod der Mutter. Wer weiß, der Bruder hat (erspart von den Eltern) doch einiges an Vermögen....vielleicht ist das ihr Beweggrund. |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
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Hallo Pirella,
eine rechtliche Betreuung in diesem Umfang rechtfertigt natürlich keinesfalls ein solches Handeln. Die Betreuerin hat natürlich auch keinerlei Rechte den Umgang des Bruders zu regeln. Auch Schenkungen an die Betreuerin wären höchst kritisch. Die Schwester ist jedoch sowieso verpflichtet eine Rechnungslegung einzureichen. Wenn die von dir beschriebenen Entgleisungen so sind kannst du dies dem zuständigen Betreuungsgericht mitteilen. Dies wird die Betreuerin ggfls. zur Stellungnahme auffordern und über weitere Maßnahmen entscheiden. Gruß, Andreas
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.09.2014
Beiträge: 21
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Danke für deine Antwort.
Ich überlege hin und her..... aber ich werde ein paar Urlaubstage nutzen und doch mal hinfahren. vielleicht kann ich mit X reden. Telefonisch erreiche ich ihn leider nicht (mehr). Post wird- so scheint es mir- abgefangen. Er hätte sich sonst gemeldet. Naja...ich fahre hin, mal sehen, ob es mir gelingt, mit ihm zu sprechen. Sollten sich genannte Bedenken bewahrheiten.....ich kann gar nicht ausdrücken, wie mies und ekelhaft ich diese Frau dann finden würde. Absolut unterste Schublade....... |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
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Moin Pirella
So was kommt (leider reichlich häufig) in den besten Familien vor. Deshalb wünsche ich Dir bei Deinem BEsuch viel Glück, dass Du Deinen alten Freund auch triffst. Wenn Du am eruieren bist, immer dran denken: Höflichkeit und auf dem Teppich bleiben. Das selbe, wenn Du dem Gericht schreiben solltest. sonst wird da nix. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.09.2014
Beiträge: 21
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ja, Danke.
Ich hoffe , dass ich meinen Freund allein treffen kann. Mal schauen, wie ich das anstellen werde. Zunächst habe ich auch nicht vor, mich an das Gericht zu wenden. Denn dafür weiß ich wirklich zu wenig- und das, was ich nun weiß, wurde mir nur erzählt. Ich hatte ja die Angehörigen vor Ort gefragt, warum sie nicht ihrerseits etwas unternehmen und vielleicht ihre Beobachtungen mal dem Gericht vortragen. Aber ich erhielt (nachvollziehbar, weil ich die Schlichtheit dieser Leute kenne) die Antwort, sie könnten eh nichts machen und wollen mit der Schwester bzw. "mit dem Gesetz" keinen Ärger. Sind letztlich auch immer eher passive Menschen gewesen.....3m vom Milchbock weg ist die Welt für sie zu Ende ....ich kann das zwar nicht verstehen, muss es aber akzeptieren. |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
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Moin Pirella
Dein Vorgehen ist soweit OK. Wenn Du allerdings mit eigenen Augen mitbekommst, dass (und was) da schief läuft, dann geht allerdings kein Weg am Gericht vorbei, wenn Du etwas bewirken willst. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.09.2014
Beiträge: 21
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Zitat:
Für den X würde ich aber eher wünschen, dass alles in Ordnung ist. |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.09.2014
Beiträge: 4
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Für den X würde ich auch sehr wünschen, dass alles in Ordnung ist. Er lebt womöglich im Gefühl, von seiner Schwester abhängig zu sein und will sie "günstig stimmen", in dem er ihr ein Auto schenkt.
Wenn er nur eine kleine Rente hat und nebenher noch erwerbstätig ist, ist ein Auto ein ungewöhnlich großes Geschenk. Eigentlich ein unangemessen großes. Viele Grüße von Corinna |
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