Dies ist ein Beitrag zum Thema berufsbetreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
das ein betreuer beim wechsel wen der betreute es möchte das es seine mutter übernehmen inder mutter ihrer vergangenheit spionieren ...
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27.09.2014, 15:36 | #1 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 59
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berufsbetreuer
das ein betreuer beim wechsel wen der betreute es möchte das es seine mutter übernehmen inder mutter ihrer vergangenheit spionieren und das dem gericht mitteilen so das die mutter es nicht bekommt so mal es verganegheit zehn jahre zurück liegt und darf er auch das innegeband zwischen kind und mutter unertbiden lassenn das kind ist in einer einrichtung
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27.09.2014, 15:46 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,880
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Hääääää
Ich versteh nur Bahnhof. Vielleicht probierst du es mal mit einer lesbaren Schriftweise, wenn du Antworten auf deine threads haben möchtest. Gruß, Andreas
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27.09.2014, 15:59 | #3 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 59
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berufsbetreuer
also der betreuer verungipflicht die mutter mit falsch aussagen und mit vor zehn jahren älter beiträgen aus akten die da zu fürten das der betreute in ein heim kamm was er jetz aber verlasen muss der betreute hat ein antrag gestellt das seine mutter die betreung bekommen soll da er jetz weis spioniert er der mutter ihr privat leben und tut falsches sachen den betreugsgericht schreiben weil er die betreung behalten möchte
Geändert von fabian (27.09.2014 um 16:21 Uhr) |
28.09.2014, 14:45 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,892
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Moin Fabian
Wenn ein Betreuerwechsel beantragt wird, wird der aktuelle Betreuer um eine Stellungnahme gebeten. Er kann, aber er muss dazu nichts sagen oder schreiben. Wenn der Betreuer aber meint, dass die vorgeschlagene Person (in Deinem Fall die Mutter) nicht geeignet ist und kann das auch noch begründen, dann sollte er das auch tun. Natürlich muss er auch Butter bei die Fische geben. In einem ähnlichen Fall, bei dem die Mutter extrem hartnäckig war/ist, habe ich deren Leben mehr als die letzten 50 Jahre zurück durchgeforstet - und kann jetzt wenigstens ganz klar sagen: Die Mutter ist hier die eigentlich kranke Person und darf nicht Betreuerin werden, weil sie maßgeblich der Grund für die seelische Erkrankung des Kindes ist und alles tut, dass das Kind nicht gesünder werden kann. Ich hoffe, bei Dir ist das nicht ganz so schlimm. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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