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Viele Fragen nach Ende der einstweiligen Betreuerbestellung (Finanzen, Wohnung usw.)

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Hallo! In meinem Vorstellungsthread habe ich ja schon erwähnt, dass ich euch mit vielen vielen Fragen nerven will. Fangen wir ...


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Alt 03.10.2014, 23:57   #1
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Frage Viele Fragen nach Ende der einstweiligen Betreuerbestellung (Finanzen, Wohnung usw.)

Hallo!

In meinem Vorstellungsthread habe ich ja schon erwähnt, dass ich euch mit vielen vielen Fragen nerven will. Fangen wir mal an.

Zur Vereinfachung:
Seniorin - X
Söhne - S1, S2, S3
Schwiegertöchter - ST1, (ST2 gibts nicht mehr, da S2 geschieden ist), ST3
Tochter - T
Enkelinnen - E1 und E2
Familien - F-T, F-S1, F-S2, F-S3, F-E1
(Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich )


Folgende Hintergrundinformationen:
- Betreute Person (X) ist über 90, hat 4 Kinder (T, S1, S2, S3), Mann seit 15 Jahren bereits verstorben
- Wohnsituation ist verzwickt: Hat eingetragenes, lebenslanges Wohnrecht durch übergabevertrag im Haus des S1 (Gebäude wurde vor über 30 Jahren überschrieben.)
- X wird/wurde permanent von S1 und Familie (F-S1) psychisch unter Druck gesetzt (stetiges anschreien, soziale Isolierung, abstellen von Strom und Heizung), ebenso mehrfach bereits auch physisch Gewalt (Würgen, auf der Treppe schubsen)
- Briefe die an die Wohnadresse zugestellt werden, kommen bei X nicht an. Sie richtete ein Postfach ein, übertrug die Aufsicht darüber E2. Sendungen privater Postdienstleister kommen jedoch nicht an (dabei ist auch die Gerichtspost)
- T mit E2, E1+Familie und S2 helfen, können sie aber nicht bei sich aufnehmen, leiden mit
- S3 intressiert sich nicht, hält eher zu S1 ("Ich wohne am weitesten - 30km - entfernt, mich geht das nix an, soll sich mit S1 irgendwie arangieren)
- X wurde bis Jahresanfang immer von E1 unterstützt, diese putzte wöchentlich und kaufte ein, erledigte Behördengänge und Bankgeschäfte
- E1 fand sie an einem Freitag, später Nachmittag, nach nächtlichem Sturz unterkühlt, eingenässt und vollkommen verwirrt
- Gericht und Polizei sind Hände gebunden, was das Verhalten von S1 und Familie betrifft, weil X aus Angst nicht zum Arzt/Polizei ging, sondern immer nur runterschluckte
- X lebte immer sehr Sparsam, hatte einen Bestattungssockel von ~4000€ angespart, erhält ~800€ Rente.
- S1 schließt grundsätzlich die Haustüre von Omas Seiteneingang von innen ab/steckt Schlüssel von innen, wenn sie länger aus dem Haus ist.
- Sobald Nachschlüssel gemacht werden, setzt er (S1) neues Schloss (bereits mehrfach geschehen)
Kleiner Geschichtlicher Ex-Kurs des letzten halben Jahres:
Nach dem nächtlichen Sturz am Jahresanfang und dem desolaten Zustand wurde sie ins Krankenhaus eingeliefert. Da es anfänglich den Anschein erweckte, dass X bleibende Schäden zurück behalten würde, wurde per Eilantrag eine Betreuung bei Gericht durch das KH angeregt. Um innerfamilären Problemen aus dem Weg zugehen, haben sowohl die Tochter, als auch E1 die Betreuung abgelehnt und um einen außenstehenden Betreuer gebeten.
Ein Berufsbetreuer wurde bestellt, dieser stellte sich kurz telefonisch vor, teilte mit, dass er Heimplatz suchen würde. T1 war perplex, sagte, dass Mutter nie ins Heim wollte und sie auch dagegen sei.
Betreuer: Er hätte das Aufenhaltsbestimmungsrecht und sage, wo sie hinsolle. (Betreuer erhielt Aufgabenbereiche Finanzen, Behörden, Heimvertrag, Gesundheitsfürsorge, Aufenhaltsbestimmungsrecht)

X erholte sich im laufe des Krankenhausaufenthaltes jedoch, Heimplatz war nicht mehr notwendig. Nach Hinweis auf nicht-vorhandene Barrierefreiheit, holte sich der Betreuer zwecks Wohnungsbesichtigung den Schlüssel. T verwies darauf, dass X sehr starke Probleme mit S1 und dessen Familie habe, der Verdacht bestehe, dass diese Ihre Post unterschlagen und Papiere aus Ihrer Wohnung entwenden, daher sie nicht wünschte, dass F-S1 Ihre Wohnung betreten.

Nach Wohnungsbesichtigung übergab der Betreuer den Schlüssel an S1, dieser wurde beauftragt, diese zu Renovieren und das Bad Seniorengerecht umzubauen. Zeitfenster: 4 Wochen (Kurzzeitpflege)

Der Betreuer erkundigte sich bei T, wie den vorher die "Betreuungsverhältnisse" waren, sie teilte ihm mit, dass E1 dieses erledigte und von Ihr (T) und Familie im Hintergrund unterstützt werde. Er kündigte an, dieses fortführen zuwollen. 2 Tage später teilte er mit, dass er die Pflege an die Schwiegertochter übertragen hätte. Erneut wurde auf das Verhältniss X ./. Familie S1 hingewiesen. Betreuer intressierte dieses nicht.

Beginn der extremen Probleme am Ende der Kurzzeitpflege:
- T und E1 hatten am Tag des Auffindens eingenässte Wäsche und Oberbett zwecks Reinigung an sich genommen. T wollte dies an jenem Tage zurück bringen. Mit dabei: Kind von E1
- S1 bedrohte X und T mit Gehstock von X, schloss beide in der Wohnung ein. Kind stand außen und war total aufgelöst. Betreuer wurde telefonisch Informiert, intressierte sich jedoch nicht dafür, er fahre jetzt in den Urlaub. Polizei und E1 wurden informiert, E1 sammelte ihr Kind ein und wartete mit auf Polizei.
- Situation wurde von Polizisten de-eskaliert. S1 griff Polizisten an, wollte sie des Grundstückes verweisen, beleidigte diese. Polizisten nahmen Anzeige auf und ermittelten von Amtswegen. Weiterer ausgang unbekannt.
- X wünschte mehrfach dass sie selbst (bzw. E1) wieder einkaufen dürfe, sie wünschte die auszahlung von Bargeld. Einmalig überwies der Betreuer Geld an T, die es an X übergab. Weitere Auszahlungen verweigerte er: "X wird von ST-1 versorgt, sie benötigt kein Bargeld. Und solange Ich die Vermögenssorge habe, erhält sie auch keines, da ich nicht weiß, was damit geschieht." (Anmerkung: Na was macht ihr so mit eurem Einkommen/Rente? Warscheinlich das was jeder macht: leben! - Anmerkung 2: Es gab kein Einwilligungsvorbehalt seitens Gericht)
etc.
- Nach erneuter Verweigerung von Bargeld beantragte X die Aufhebung der Betreuung bzw. Entlassung des Betreuers.

Kam Zeit, kam Überprüfungstermin:
- Richterliche Anhörung: X total verwahrlost, ungepflegt
- X beklagte sich über den Betreuer, wies auf die Verweigerung ihrer Rente hin.
- Richterin fragte, ob das stimme. Betreuer bejahte, wiederholte, dass er keine notwendigkeit gesehen habe, X bargeld zugeben, weil sie ja von ST-1 versorgt werde.
- Betreuer wurde von Richterin zurecht gewiesen, musste X im Anschluss an das Gespräch Bargeld holen.
- Richterin sah notwendigkeit für Betreuung gegeben, fragte nach Wunsch
- X wünschte E1 als Ihre Betreuerin
- E1 nahm das Amt auch an, teilte aber gleich mit, dass sie es nicht alleine sondern sich bei E2 (meine Person) Unterstützung holen wird. Rechtspfleger stimmte dem zu. E2 ist jedoch nicht zum offiziellen Betreuer bestellt, da in Ausbildung und nur Abends Zeit (Übernehme dann eben das was liegen bleibt - Post usw., Postvollmacht habe ich schon seit langem von Oma direkt, besitze den Zugang zum Postfach).

Wer bis hierin mitgelesen hat, wow, danke schonmal!

Den Rest mach ich mal kurz:
Meine Großmutter lebte bis Februar mit ca. 250-300€ monatlich, inscl. Zigaretten, Waschmittel usw., was halt so anfällt. (März-April: Krankenhaus u. KZPfl.-Aufenthalt)

Seit April wurde sie ja durch ihre Schwiegertochter, auf anweisung ihres Betreuers, versorgt. Diese hat massiv hohe Beträge, zwischen 700-800€ für Nahrung und Auslagen sich auszahlen lassen. Betreuer hat dieses wohl ohne belege ausgezahlt (wir warten seit 3 Wochen auf die Abrechnung mit Belegen...).
Auch wurden für 3 Monate 750€ Heizungskosten an sie bezahlt. (45m² Wohnung, 1 Heizbarer raum von ca. 15m², Duschen war trotz umbau nicht möglich gewesen, also keine erklärung für diese Hohen Kosten - früher, bis Februar, waren das 50€/mtl.)

Mittlerweile ist ja ein Betreuerwechsel eingetreten.
Wir haben diesen Sachverhalt auch dem Gericht geschildert und zwar in der Begründung warum der vorgehende Betreuer nicht entlastet wird. Aber die Gerichsmühlen mahlen ja für gewöhnlich ein wenig langsamer.

Gehen wir also tatsächlich davon aus, dass Betreuer hat gutgläubig gehandelt und diese Beträge ohne Belege ausbezahlt, also fahrlässig(?) gehandelt. Wer haftet dann für den entstandenen finanziellen Schaden? Von ihren Ersparnissen ist nichts mehr da, es ist lediglich die Rente für August u. September noch da. Alles zusammen gerechnet fehlen gut und gerne 4.500€

Oma selbst weiß davon noch gar nichts...
Man hat es geschaft, sie so weit einzuschüchtern und zur Verzweiflung zu bringen, dass sie sich das Leben nehmen wollte.

Sie ist derzeit zur Behandlung in einer Gerontopsychatrischen Klinik, von dort aus soll sie direkt in ein Pflegeheim einziehen.
(Sie hatte sich vor etwa 4 Wochen ein Pflegeheim angesehen und möchte dort auch mittlerweile selbst einziehen, um die ihr noch verbleibenden Tage in Ruhe verbringen zukönnen).

Die Fragen die sich mir gerade stellen:
- Was können wir also nun tun um hier für aufklärung zu sorgen zum Thema Finanzen? Betrugsanzeige gegen ST-1 in Erwägung ziehen?
- Kann man den Betreuer irgendwie zur rechenschaft ziehen?
- Weiterhin stellt sich die Frage: Wie kommen wir in die Wohnung um z.B. an Wäsche für Oma zukommen oder später die Wohnung räumen zu können? Kann man da auf irgendwen zurück greifen? Justiz? Polizei? Gerichtsvollzieher? Richter? Rechtspfleger?

Mehr fällt mir gerade so nicht ein...
Danke schon mal denen, die sich den Roman durchlesen und Antworten auf meine Fragen haben werden!

FlutiHexal
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Alt 04.10.2014, 12:41   #2
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Moin Fluti

Da hast Du ja eine stramme Tapete geschrieben...

Erst mal vorweg: Bei Eurer Familienkostellation ist es für einen Berufsbetreuer so gut wie unmöglich seine Arbeit ohne Ärger mit der Sippe zu machen. Irgendwer schießt immer quer.
Du wirst bzw. E1 wird das noch merken, was da für Probleme sind.

Zum bisherigen Berufsbetreuer:
Wenn er merkt, dass das Umfeld der Betreuten ziemlich problematisch und die Versorgung dort nicht gewährleistet ist, dann handelt er richtig, wenn er die Betreute erst mal mindestens zur Kurzzeitpflege in einem Heim unterbringt... mindestens zum Prüfen, ob und wie sie ggf. wieder zu Hause versorgt werden kann.
.... und sie auch im Heim läßt, wenn die Versorgung nicht ordentlich sichergestellt werden kann. Selbst wenn T1 oder sonst wer erst mal Kakao schreit.
Und: Die Wohnung im Haus von S1 ist trotz des Wohnrechtes nach Deiner Schilderung nicht gerade eine Traumheimat...
Und die 2te: X will inzwischen wohl selber in ein Pflegeheim.

Ein Betreuer ist nicht dazu verpflichtet, mit den Angehörigen zusammen zu arbeiten oder sie zu informieren. Es ist normalerweise besser, wenn Zusammenarbeit möglich ist, aber das hängt von allen Beteiligten ab. Wenn nicht, dann nicht.

Was das Geld angeht, hat der Richter recht und der Betreuer nicht gerade geschickt gehandelt:
Er hätte der Betreuten durchaus etwas Bargeld geben sollen, wenn auch nur um ihr das Gefühl zu vermitteln etwas Geld zu haben - und nicht so entmündigt zu sein (hier passt der Begriff mal zur Abwechslung).
Wenn der Betreuer bzgl. seiner Vermögensverwaltung keine Belege für die Ausgaben beibringen kann, dann steht der erst einmal gegenüber dem Gericht (dass ihn zu kontrollieren hat) in der Verantwortung.
Du/ihr könntet als Verwandte dem Gericht ggf. mitteilen, an welchen Stellen möglicherweise Geld weggekommen ist oder Belege genauer geprüft werden sollten, aber dann ist auch schon Ende.
Als Nachfolgende Betreuerin könnte E1 dem Betreuer mehr (zivilrechtlich) auf die Füße treten. Aber dafür muss sie schon Butter bei die Fische bringen. (Wer hat das Ersparte abgehoben, was ist damit passiert etc.)

Ein Hinweis noch zum Wohnrecht:
Schaut noch mal in den Vertrag bzgl. des Wohnrechtes:
Gilt das nur so lange sie in dem Haus wohnt oder auch darüber hinaus.
Im letzteren Fall steht vielleicht auch was von einer geldlichen Bewertung im Vertrag (z.B. als Wert des Rechtes werden 300,00 € pro Monat angenommen o.ä.)

Wenn X in ein Pflegeheim umzieht, dann wird die Rente wohl kaum reichen und Hilfe zur Pflege (Landkreis) beantragt werden müssen. Dann muss S1 entsprechend des Wertes des Wohnrechts zu den Heimkosten dazu bezahlen. Vielleicht reicht es dann ja sogar auch schon zusammen mit Pflegewohngeld (Gemeinde)

MfG

Imre
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Alt 04.10.2014, 18:15   #3
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Hallo Imre,

vielen Dank für deine Einschätzung und Antworten. Hiermit bin ich etwas schlauer. Das mit dem eventuellen Zivilrecht werde ich E1 natürlich mitteilen.

Bzgl. des Übergabevertrages ist dort tatsächlich ein passus vorhanden, dass derjenige, der das Gemeinschaftsverhältnis (nennt man dass so? Hab gerade den Vertrag nicht in der Hand, müsste nachsehen) stört, dem anderen die Kosten eine gleichwertigen Unterkunft zahlen muss.

Ich weiß, als damals unsere andere Oma zur Pflege musste, wurde das Wohnrecht zurück gekauft.

Die Hilfe zum Heimaufenthalt muss in Bayern beim zuständigen Bezirk gestellt werden, dass habe ich aus meinem Praktikum mitnehmen können.

Soweit danke ich dir erst mal, die nächsten Fragen kommen bestimmt

lg
Fluti
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Alt 07.10.2014, 12:53   #4
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Huhu

heute ist das Schreiben von unserem Vorgänger gekommen.
Er teilt mit, dass er für die Überweisungen an den Sohn, keine Rechnungen/Belege hätte, nur Mitteilungen der Schwiegertochter über die Höhe der Auslagen.

Dem Gericht haben wir natürlich in unserem Brief, wir sollten erklären warum er nicht entlastet wird, die stritigen Posten mitgeteilt. Wie nun weiter? Den Rechtspfleger wieder mal behelligen? Auf erneute Antwort des Gerichtes warten? Oder gar einstweilen schonmal rechtliche Auskunft einholen und ggf. Zivilrechtliche Schritte prüfen?

lg
Fluti
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Alt 07.10.2014, 21:57   #5
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Zitat:
Zitat von FlutiHexal Beitrag anzeigen
Huhu

heute ist das Schreiben von unserem Vorgänger gekommen.
Er teilt mit, dass er für die Überweisungen an den Sohn, keine Rechnungen/Belege hätte, nur Mitteilungen der Schwiegertochter über die Höhe der Auslagen.

lg
Fluti
Dann soll er sich doch die Aussagen von der Schwiegertochter noch mal schriftlich von ihr bestätigen lassen.

MfG

Imre
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Alt 07.10.2014, 23:56   #6
fwu
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Der Vorbetreuer hat nach § 1890 BGB nach Beendigung seiner Tätigkeit dem Betreuter, bzw dem dann existierenden nachfolger die Unterlagen herauszugeben und über die Verwaltung Rechenschaft abzulegen. Bitte die Bestimmung ganz und die Kommentierung lesen.

Kann der Vorbetreuer die Verwendung der Mittel für den Betreuten nicht belegen, ist er ersatzpflichtig und kann entsprechend verklagt werden.

Wenn der Vorbetreuer für die sachgerechte Verwendung möglicherweise doch Zeugen hat, könnte es prozessual und in der Auskunftsphase vorher etwas komplizierter werden, so daß wohl anwaltschaftliche Vertretung geboten ist.


fwu
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Alt 08.10.2014, 21:08   #7
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Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
Wenn der Vorbetreuer für die sachgerechte Verwendung möglicherweise doch Zeugen hat, könnte es prozessual und in der Auskunftsphase vorher etwas komplizierter werden, so daß wohl anwaltschaftliche Vertretung geboten ist.
fwu
Bösartig gesagt: wenn er nicht nachweisen kann, dass eine alte frau plötzlich riesenhunger hat und fast ihre ganze monatliche Rente verfrisst (sorry), hat er ein Problem? Nice!

Der Paragraph ist intressant, hatte heut nachmittag mal überflogen. Muss ich aber in Ruhe lesen. (Wo am besten eigentlich? Dejure.org? Bundesanzeiger?)
FlutiHexal ist offline  
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Alt 05.11.2014, 14:30   #8
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Update zur Sache:

- Betreuungsgericht/Rechtspfleger ins Boot geholt, der zuständige Rechtspfleger hat dem Vorbetreuer klar gemacht, dass er verpflichtet ist, Handakte u. Belege weiter zugeben.
- Nachdem die Belege ankamen und gesichtet waren, kam das große Kopfschütteln -> Vorbetreuer hat einfach alles gezahlt, was ihm an Summe mitgeteilt wurde. Unter den Belegen fanden sich div. Apothekenzuzahlungsrechnungen auf anderen Namen, Kosten für Bewirtung von 4 Personen in Gaststätte, mehrfache Tankrechnungen, Einkäufe in Großhandel, Dessous, Sportschuhe und und und... Riesige NK-Abrechnungen (über 2000€ Nachforderung/Jahr) wurden einfach blind gezahlt, ohne Kontrolle.
- Auf den Termin zur Räumung der Wohnung wurde mit Rechtsanwalt geantwortet
- Auf Anraten des Gerichts, Kontakt mit Vorbetreuer zwecks gemeinsamer Kontrolle der Belge aufgenommen, dieser weigert sich, soll man mit der Familie machen
- Rechtspfleger schüttelt nur den Kopf, hat an Rechtsantragsstelle verwiesen, damit hier "Ordnung" reinkommt.
- Rechtsantragsstelle hat 2! Beratungsscheine ausgestellt: Einmal Wohnungsangelegenheit vs. Sohn, sowie Schadensersatz gegen Vorbetreuer

Es wird also noch "lustig". Eigentlich traurig, dass ein jurist (der vorbetreuer ist Diplom-Jurist) so fahrlässig gehandelt hat... Jemand der eigentlich zum Wohle und zur Sicherheit der Ersparnisse handeln soll, geht so fahrlässig damit um...
FlutiHexal ist offline  
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Alt 05.11.2014, 18:07   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin Fluti

mit Deiner Kritik an dem Vorbetreuer muss ich Dir leider Recht geben. In letzter Zeit habe ich mehrere Betreuungen von Juristen als Vorbetreuern übernommen, die sich als absolute Nieten geoutet haben.
Aber 1) in der Ausbildung lernen Juristen eben Paragraphen und keinen Umgang mit Menschen kennen und 2) Wenn Juristen eine Kanzlei haben und nebenher zwischen 50 - 100 Betreuungen führen, kann man auch keine korrekte Betreuerarbeit erwarten. Ärgerlich ist nur, dass sie schon allein für ihren Nebenjob zwischen 1800 (das ist eigentlich eine Vollzeitstelle) und 3600 Stunden Betreuungszeit pro Jahr vergütet bekommen.

Mit JuristInnen, die nur Betreuungen und keine Kanzlei führen habe ich allerdings überwiegend gute Erfahrungen gemacht. Diesen ging es auch viel mehr um die Menschen, da kamen die juristischen Kenntnisse zu der guten Arbeit noch dazu.

MfG

Imre
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Geändert von Imre Holocher (05.11.2014 um 18:10 Uhr)
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