Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel zur ehrenamtlicher Betreuung... im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Ich habe mich schon vorgestellt komme aber leider alleine nicht weiter....
Ich bin 57 Jahre alt, verheiratet, Sekretärin, aber ...
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05.11.2014, 06:03 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.11.2014
Ort: Magdeburg
Beiträge: 3
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Wechsel zur ehrenamtlicher Betreuung...
Hallo
Ich habe mich schon vorgestellt komme aber leider alleine nicht weiter.... Ich bin 57 Jahre alt, verheiratet, Sekretärin, aber in Frührente und mit einer Zusatzausbildung als Suchtkrankenpflegerin. Ich kenne schon seit längerem einen jungen Mann (30) der mir sehr ans Herz gewachsen ist.... Er hat nur in schlechten Verhältnissen leben müssen seit Kindheit, von Heim zu Heim, obdachlos, zuletzt im Wohnheim für betreutes Wohnen, ist seit vier Jahren trockener Alkoholiker. Die Zustände in diesem Heim waren katastrophal, aber das ist hier vielleicht eine andere Sache... Ich habe mich dann für ihn eingesetzt, dass er in eine eigene Wohnung ziehen darf, weil er meines Erachtens, einen sehr guten Charakter hat, dort im Heim aber gar nicht gefördert wird, weder einen Schulabschluss nachholen, ein Praktikum etc, oder sonstiges.... und die gesetzliche Betreuung sich so gut wie nie meldet.. und ich für ihn Verantwortung übernehmen will bei allen anfallenden Angelegenheiten.. Er wohnt in einem Landkreis Stendal also 50 km von Magdeburg, dort wo ich wohne, entfernt....in einem Getto, wo soziale Kontakte eher schlecht wären und auch sind... Da der junge Mann bei uns auch familiär integriert wird, also oft in unserem Haus ist, mit dem Hund geht, gute Gespräche mit meinem Mann führt etc. würde ich sehr gerne, auch auf unbedingtem Wunsch des jungen Mannes hin, die ehrenamtliche Betreuung übernehmen. Erkundigt habe ich mich schon und so haben wir einen Betreuerwechsel schriftlich beim zuständigen Amtsgericht gestellt und er wollte das ich die Vollmacht übernehme habe dieses Formular auch ausgefüllt und habe mich diesbezüglich auch beim Register einschreiben lassen. Die Unterlagen sind jetzt auch seit zwei Tagen raus... Der junge Mann ist seit 3 Monaten von dem Heim Nähe Stendal in eine kleine Wohnung gezogen ist umgemeldet worden beim Einwohnermeldeamt und bezieht Arbeitslosengeld II jetzt. Man hatte ihm mitgeteilt, dass er beim Auszug eine einmalige Zahlung zur Erstausstattung der neuen Wohnung bekäme.??? Dies ist nun 6 Wochen her... Ich habe ihm von Bekannten nur notdürftig Einrichtungsgegenstände besorgt, dessen Geld ich auch verauslagt habe, wobei ich nichts dafür wieder bekommen möchte... Aber ich doch der Meinung bin, dass dem jungen Mann beim Auszug vom betreuten Wohnen diese einmalige Zuwendung zusteht... Ich habe mehrmals versucht mit der gesetzlichen Betreuerin zu telefonieren, aber auf die Frage, wann er denn nun das Geld bekäme, wurde mir nur mitgeteilt, keine Ahnung und wenn könnten es nur 100 Euro ca sein. Ich habe mich aber erkundigt, dass auch in seinem Einzugsgebiet ihm wenigstens 800 Euro zustehen würde... Es wäre wohl auf seinem Konto etwas eingegangen und es würde am nächsten Tag auch ein Scheck im Briefkasten liegen, nach drei Tage aber im Beisein beim Öffnen des Briefkastens nach 7 Wochen immer noch nichts, auch ist die Betreuerin telefonisch nicht erreichbar... Dann bekommt er pro Woche 70 Euro als Bankscheck, die er bei seiner Bank vor Ort einlösen darf. Als wir da waren, wollte man uns dies nicht auszahlen, weil er von der Betreuerin wohl vom Wohnheim noch nicht umgemeldet worden ist... Gott sei Dank aber seinen Personalausweis vorlegen konnte. Daraufhin, als die 70 Euro in der Woche nicht mehr reichten, bekam er zur Antwort von seiner Betreuerin,dann müsse er eben mit Wasser und Brot auskommen, aber er soll auf keinen Fall stehen gehen... Da ich aber für den jungen Mann evtl. auch eine geringfügige Beschäftigung habe, allerdings hier in Magdeburg, wäre es von Vorteil wenn er hier in die Gegend zu mir nach Magdeburg ziehen würde, was er auch unbedingt will.... Die Betreuerin sagte, erst dann könnte die Betreuung gewechselt werden...und stellte dann auch noch infrage, ob er überhaupt z.b. 165 Euro dazu verdienen darf, dass weiß ich sogar...was mich zunehmend wütender und machtloser macht... Die Wohnung dort in Stendal wollen wir jetzt kündigen... Aber ich kenne mich rechtlich leider gar nicht aus, wann ich eine neue Wohnung für ihn anmieten darf, im Aussicht hätte ich welche und wie ich am Besten auch beim Arbeitsamt vorgehen soll, bzw. wie wo und wann sich der Betreute abmelden oder anmelden soll.... Dort im Landkreis muss er drei Wohnungen vorschlagen, von dem ihm dann eine bewilligt wird, wenn es den gesetzlichen bestimmungen entspricht... Vom der Grösse und der Miete, hätte ich wohl eine... Um es ja aber mal auf den Punkt zu bringen, wäre mir wichtig, was können wir denn nun schnellstmöglich tun, um einen Betreuerwechsel bzw. Auflösung voranzutreiben...so dass ich die Unterlagen die dafür zuständig sind, auch vorliegen habe... Auch wollte sie ihm einen Mietvertrag zuschicken von der jetzt seit 6 Wochen angemieteten Wohnung... der noch nicht vor liegt... Mir wäre wichtig zu wissen, wie ich ihm schnellstmöglich helfen kann, welche noch notwendigen Schritte ich einleiten kann.. Uff, so jetzt habe ich mir alles von der Seele geschrieben. Ich würde mich riesig freuen, wenn ihr uns weiter helfen könntest, oder mir Tipps geben könnt, an wen ich mich jetzt wenden kann... Gerne könnt Ihr noch Fragen stellen, bin wirklich dankbar für jede Antwort. LG Teichlinchen |
05.11.2014, 13:12 | #2 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.10.2013
Beiträge: 66
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Zitat:
Grüsse aus dem Norden........................... |
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05.11.2014, 19:19 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,892
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Moin moin
Achtung !!! Vorsicht!!! Da teile die Meinung von Likedeeler bzgl. der Vollmachtsnutzung nicht! Das ist mir nach er bisherigen Beschreibung viel zu unklar worauf sich die Vollmacht bezieht und in wiefern sie überhaupt rechtskräftig ist. Das hängt u.a. von den Aufgabenbereichen der bisherigen Betreuung ab, ob Einwilligungsvorbehalte bestehen, wie es mit der Geschäftsfähigkeit aussieht etc. Unabhängig davon kann die bisherige Betreuerin auch der Vollamcht widersprechen, sofern sie die erteilten Aufgabenbereiche betrifft - und sie wird es sicherlich auch tun. Dann ist das Haftungsrisiko für Teichlinchen ziemlich hoch. Von daher ist abwarten auf Gerichts- und Betreuerwechsel am ehesten angesagt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
06.11.2014, 06:03 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.11.2014
Ort: Magdeburg
Beiträge: 3
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Vielen Dank...
Schönen guten Morgen...
Erst einmal vielen Dank für die netten Antworten... Ja, ist alles nicht so leicht, aber geschäftsfähig ist der junge Mann, aber um Genaueres zu sagen, müsste ich natürlich alle Unterlagen einsehen können... Aber gut ich werde warten, welche Antworten diesbezüglich auch von der Betreuungsbehörde kommen....und dann handeln, ich denke, dies wird das Beste sein... Weiß denn jemand, wie lange dies im Durchschnitt dauert, bis man eine Antwort von dem Betreuungsgericht bekommt... Ist vermutlich auch sehr unterschiedlich vom Landkreis und Sachbearbeiter, oder.... LG Teichlinchen |
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betreuerwechsel, dringend, finanzielle hilfen |
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