Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf in Erbengemeinschaft im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ersteinmal ein paar Informationen zur Situation:
1997: Pachtvertrag zwischen meinen Großeltern und meinem Vater über die Landwirschaftlichen Nutzfläschen ...
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05.11.2014, 13:09 | #1 |
Neuer Gast
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Beiträge: 1
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Hausverkauf in Erbengemeinschaft
Hallo zusammen,
ersteinmal ein paar Informationen zur Situation: 1997: Pachtvertrag zwischen meinen Großeltern und meinem Vater über die Landwirschaftlichen Nutzfläschen meiner Großeltern 2001: Bebauung einer Nutzfläsche mit einem Stall durch meinen Vater (er ist der Bauherr und hat das Bauvorhaben bezahlt) 2011: Tod meines Opas, dadurch Entstehung einer Erbengemeinschaft (bestehend aus meiner Oma, meinem Vater und seinen 3 Geschwistern) 2011 - Sommer 2014: Betreuung und Pflege meiner Oma in Ihrem eigenen Haus durch meine Mutter ohne Betreuerurkunde Sommer 2014: Ein Betreuer für meine Oma wird gerichtlich bestellt August 2014: Oma wird in einem Altenheim mit Pfelgestufe 2 untergebracht Aktuell: Die Barmittel meiner Oma sind weitestgehend aufgebraucht nun sollen Ihre Grundstücke veräußert werden, mit dabei auch das Grundstück, auf dem mein Vater 2001 seinen Stall gebaut hat. Mein Vater wäre jetzt bereit die Grundstücke meiner Oma zu kaufen, ein Bruder ist jedoch dagegen, laut Aussage der Betreuerin kann sie die Grundstücke nun nicht an meinen Vater verkaufen, weil der Bruder, der ja zur Erbengemeinschaft gehört nicht zustimmt. Außerdem sollen die Grundstücke samt Gebäude durch die nicht Zustimmung nun Zwangsversteigert werden. Jetzt meine Fragen: 1. Ist 2011 durch den Tod meines Opas überhaupt eine Erbengemeinschaft entstanden ? 2. Hat mein Vater nicht durch den gültigen Pachtvertrag ein Vorkaufsrecht, somal auch seine Existzenz davon abhängt ? 3. Ist das mit der Zwangsversteigerung richtig und wie läuft eine solche ab ? 4. Gibt es sonst noch einen Ansatz den man wählen kann, damit mein Vater die Grundstücke erwerben kann ? Ich bedanke mich schonmal im Vorraus und hoffe auf schnelle und aufschlussreiche Antworten. |
05.11.2014, 14:01 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo,
zu 1. Wenn es kein Testament gab gilt die gesetzliche Erbfolge. Ein Blick ins Grundbuch schafft auch Klarheit über die Eigentumsverhältnisse am Grundstück. zu 2. Das kommt sicher auf den Vertragsinhalt an und dazu kann hier keine Rechtsberatung erfolgen. Bitte ggfls. anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Zu 3. Natürlich kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft einen Antrag auf Zwangsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft stellen, wenn sich die Erben nicht einig sind. Zur Zwangsversteigerung siehe z.B. Teilungsversteigerung ? Wikipedia Zu 4. Siehe 2 Gruß, Andreas
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