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Behindertentestament

Dies ist ein Beitrag zum Thema Behindertentestament im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo! Ich bin Grundsicherungsempfänger da dauerhaft voll berentet ohne Rentenbezug. GDB 100 mit Merkzeichen B, G, und aG. Desweiteren habe ...


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Alt 08.11.2014, 14:18   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard Behindertentestament

Hallo!

Ich bin Grundsicherungsempfänger da dauerhaft voll berentet ohne Rentenbezug.

GDB 100 mit Merkzeichen B, G, und aG. Desweiteren habe ich seit 10 Jahren eine gesetzliche Betreuerin. AK alles ausser Vermögen, EiWi und Aufenthalt.

Ich möchte später möglichst viel von meinem Erbe "retten".

Was gibt es bei einem sog. Behindertentestament zu beachten?

Es ist bei uns etwas kompliziert, da meine Mum 2 leibliche Kinder hat, mein Vater aber 4. Zudem gibt es Auslandsimmobilien.

Bislang haben meine Eltern keinerlei Nachlassverfügungen verfasst.

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 08.11.2014, 14:52   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Hallo Murphy

Da geht schon eine ganze Menge, aber dafür benötigst Du einen versierten Juristen, der sich damit auskennt.
Frage mal bei deiner örtlichen Lebenshilfe nach, ob da ein solcher Jurist bekannt ist. Die Chancenstehen sehr gut, weil auch Juristen behinderte Kinder und deshalb die Lebenshilfen mit erfunden haben.

Auf Deine Frage hier im Forum eine vernünftige Antwort zu geben überschreitet die Grenze zur Rechtsberatung.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.11.2014, 19:00   #3
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo Imre,

vielen Dank für den Tipp mit der Lebenshilfe!

Ich habe nicht bedacht, dass meine Frage zu sehr Rechtsberatung betreffen könnte.

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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