Dies ist ein Beitrag zum Thema Noterieller Kaufvertrag im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen,
erst noch mal vielen Dank, es tut gut mal mit jemanden darüber zu reden.
Ich bin mir noch ...
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25.11.2014, 22:35 | #11 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.04.2014
Beiträge: 5
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Hallo Zusammen,
erst noch mal vielen Dank, es tut gut mal mit jemanden darüber zu reden. Ich bin mir noch nicht ganz sicher ob ich mit dem Anwalt die richtige Wahl getroffen habe. Meine Mutter wohnt in einer sehr kleinen Stadt in der sich jeder kennt. Den Anwalt hatte ich von dort gewählt, da er das Umfeld, Wohnlage, Marktlage etc kennt.Der Anwalt äußert sich leider nicht klar genug, werde ich ggf. noch mal wechseln. Beim Gericht hat der Anwalt Akteneinsicht beantragt, hat aber über das Telefonat schon erfahren, das der Betreuer in allen finanziellen Dingen der Betreuer ist, Sie nicht für geschäftsunfähig erklärt worden ist und die Häuser, bzw auch restliche Vermögenswerte sind nicht angegeben worden sind. Ich bin davon aus gegangen, dass ein Betreuer in der Form generell eine Genehmigung einholen muss. Geschäftsunfähig ist Sie wohl nicht auf dem Papier, aber wer Sie kennt, z.B Ihre Haushaltshilfen, Freunde, Nachbarn, etc...beurteilen das Anders. Meine Mutter hat heute Ihren Hausarzt von seiner Schweigepflicht gegenüber unserem Anwalt befreit. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu Ihr und möchte einfach, dass Sie von Ihrem Vermögen noch was hat und Sie wird es evt. noch brauchen. Auf mein Erbe kommt es mir dabei nicht an, hatte es nur erwähnt, da Sie befreite Vorerbin ist, dass heißt Sie durfte das Haus verkaufen. Ich bin Ihre Alleinerbin. Sie hat sich mit dem von Ihr unterschrieben Kaufvertrag, für das von Ihr bewohnte Haus, das Wegerecht abschneiden lassen. Das heißt wenn das Haus in dem Sie jetzt noch lebt verkaufen möchte, dann ist das Haus nicht mehr so viel Wert, da es dort keine Wegerecht (Zugang zur Haustür) mehr gibt. |
26.11.2014, 00:54 | #12 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 5
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@Lotte - Du hattest noch kurz nach der Vorgeschichte gefragt.
Es gibt keinen weiteren Erbberechtigten. Der richtige Vater ist vor 25 Jahren gestorben, da waren die Beiden aber schon lange geschieden. Ohne das Sie noch gegenseitige Ansprüche hätten. Die Häuser hat meiner Mutter als befreite Vorerbin geerbt und ich bin die Nacherbin. Sie ist die alleinige Eigentümerin. |
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