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Noterieller Kaufvertrag

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Hallo Zusammen, ich wende mich an Euch, da ich nicht mehr weiter komme. Und Ihr vielleicht Erfahrung habt und wir ...


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Alt 25.11.2014, 00:04   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.04.2014
Beiträge: 5
Standard Noterieller Kaufvertrag

Hallo Zusammen,

ich wende mich an Euch, da ich nicht mehr weiter komme.
Und Ihr vielleicht Erfahrung habt und wir uns ausstauschen können.
Mein Anwalt sagt, dass die Sache aussichtslos ist.
Meine Mutter ist die Betreute und wird von meinem Stiefvater betreut. Ihm ist die komplette Betreuung zugesprochen worden, einschlieslich der finanziellen Belange.
Meine Mutter ist Demenz krank, hat aber auch noch viele helle Momente in denen Sie ganz klar ist.
Sie ist nicht geschäftsunfähig.
Mein Stiefvater hat bei Gericht nicht Ihre Vermögensgegnstände angegeben.
Es wurde vor 2 Monaten ein Haus von Ihr verkauft, in der Sie von Ihrem Wegerecht für Ihr Haus beschnitten wurde, Das Haus wurde weit unter Preis verkauft ohne Not. Wurde vom Anwalt bestätigt.
Der Kaufvertrag ist seiner Meinung nicht anfechtbar, da meine Mutter nicht geschäftsunfähig ist. Aber wie sieht es mit der Pflicht des Betreues aus? Er hätte die Sache doch durch das Gericht bzw. durch Anmeldung bei Gericht prüfen lassen müssen?
Habt Ihr Erfahrung damit? Soll ich den Anwalt lieber noch mal wechseln?
Gruß Ilor
Ilor ist offline  
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Alt 25.11.2014, 10:14   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Die normale Vorgehensweise ist den Verkauf bei Gericht anmelden. Von Seiten des Gerichts wird dann meist ein Gutachten zu dem Anwesen verlangt, das macht z.B. der Gutachterauschuss des Kreises. Liegt das Gutachten mit Wert vor, wird ein Ergänzungspfleger, meist ein Anwalt bestellt, der den Verkauf überwacht und dem Gericht mitteilt, dass er den Kaufpreis für korrekt ansieht. Dieser kann durchaus unter dem Gutachterwert liegen. Beispiel: Ich habe ein Haus verkauft. Gutachterwert 140.000 Euro, da aber für den Preis kein Käufer zu finden war, ging das Haus letztlich für 103.000 weg.

Für den notariellen Kaufvertrag ist eine rechtliche Genehmigung notwendig, dh. das Gericht weiß vorab den Kaufpreis. Erst wenn diese Genehmigung rechtskräftig ist, darf der Betreuer beim Notar den Kaufvertrag unterzeichnen.

Ob an dem Kaufvertrag noch was zu machen ist, kann ich nicht beurteilen, ich vermute aber mal nein, da der Käufer nichts für den Werdegang kann. Es wäre zu überlegen, einen anderen Anwalt die Sache überprüfen zu lassen, das geschieht aber auf Dein Kostenrisiko und die Frage ist, ob Du überhaupt klageberechtigt bist. Dies sollte ein guter Anwalt vorher mitteilen.

Wichtig wären auch die Eigentumsverhältnisse zuvor, war die Mutter alleinige Eigentümerin? Oder hat es zuvor beiden Elternteilen gehört, eventuell auch dem Stiefvater? Gab es eventuel einen Erbfall z.B. richtigen Vater? Wie war in letzterem Fall das Testament. Bist du als Kind eventuell erberechtigt gewesen?

Das Thema ist sehr komplex, es ist auf jeden Fall mehr Hintergrundinformation nötig.

Mein Beitrag stellt keinerlei Rechtsberatung dar.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 25.11.2014, 10:43   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Der Kaufvertrag ist seiner Meinung nicht anfechtbar, da meine Mutter nicht geschäftsunfähig ist. Aber wie sieht es mit der Pflicht des Betreues aus?
Moin,

bei all dem ist mir immer noch unklar wer denn jetzt das Haus verkauft hat. Lotte hat ja bereits den Ablauf bei Betreuungen skizziert in denen die Betreute nicht mehr selber angehört werden kann und auch nicht selber handeln kann.

Zitat:
Erst wenn diese Genehmigung rechtskräftig ist, darf der Betreuer beim Notar den Kaufvertrag unterzeichnen.
Das sehe ich so nicht, denn es wird nicht die Verkaufsabsicht genehmigt sondern der notarielle Vertrag, daher muss erst unterschrieben werden und dann holt (üblicherweise) der Notar die Genehmigung ein.

Zitat:
Er hätte die Sache doch durch das Gericht bzw. durch Anmeldung bei Gericht prüfen lassen müssen?
Wenn die geschäftsfähige Betreute selber verkauft hat gibt es für das Gericht auch nichts zu genehmigen oder zu prüfen. Nur wenn der Betreuer verkauft hat dann wäre das Gericht im Boot.

Also wie immer, ein klarerer Sachverhalt wäre sinnvoll.
Aber da du ja bereits einen Anwalt konsultiert hast ist es wenig wahrscheinlich das du jetzt hier viel neues erfährst.

Zitat:
Mein Stiefvater hat bei Gericht nicht Ihre Vermögensgegnstände angegeben.
Falls dies so ist kannst du dies natürlich dem Betreuungsgericht mitteilen. Zu beginn der Betreuung ist auch von befreiten Betreuern ein Vermögensverzeichnis einzureichen.

Wenn der Verdacht besteht das Vermögen der Betreuten "verschoben" wird gibt es immer die Möglichkeit sich damit an das zuständige Betreuungsgericht zu wenden welches die Angelegenheit dann prüfen muss.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 25.11.2014, 14:42   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.04.2014
Beiträge: 5
Daumen hoch

Hallo Ihr Lieben,

danke für Eure schnellen Antworten, das ist mir eine Hilfe.

- das Haus hat de iure meine Mutter verkauft, da sie unterschrieben hat, der Betreuer, mein Stiefvater war dabei.
- Meine Mutter ist befreite Vorerbin des besagten Hauses, ich bin Nacherbin.
- der Wille zum Verkauf in dieser Form lag de facto bei meinem Stiefvater, meine Mutter hatte vorher öfter geäußert, dass sie dem so nicht zustimmt.
- Tatsache ist, dass meine Mutter kaum in vollem Besitz Ihrer geistigen Kräfte ist und den Vertrag um den es hier geht mit Sicherheit nicht gelesen und bestimmt nicht verstanden hat.
- sie ist jetzt froh, dass ich mich der Sache annehme, ist aber ein zu stolzer Mensch, als dass sie vorher um meine Hilfe gebeten hätte.
- der Zusammenhang zwischen viel zu geringer Verkaufssumme und einer stark gesunkenen finanziellen Sicherheit und möglicherweise Mauschelei mit unter der Hand gezahlten Beträgen an wen auch immer, ist ihr bei Vertragsabschluss ganz sicher nicht klar gewesen.
- es ist auffallend, dass mein Stiefvater meine mehrfach geschickte E-Mail ignoriert, in der ich ihn um eine Kopie der Betreuungsurkunde bitte.
- Wer meine Mutter kennt, z.B. die Nachbarn, die Haushaltshilfen, ihr Hausarzt (und eigentlich auch der besagte Notar!) weiß, wie es um sie steht. Man sieht ihr nicht zu jeder Zeit das fehlende Urteilsvermögen an, aber sie ist kaum in der Lage einen handelsüblichen Vertragstext zu lesen, geschweige denn ihn richtig zu beurteilen.
- Der Betreuer hätte doch auf jeden Fall die Vertragsunterzeichnung bei Gericht anmelden müssen...
Ilor ist offline  
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Alt 25.11.2014, 14:57   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
- Der Betreuer hätte doch auf jeden Fall die Vertragsunterzeichnung bei Gericht anmelden müssen...
Nein, wieso sollte er das tun müssen. Handlungen eines geschäftsfähigen Betreuten sind niemals genehmigungsbedürftig.. Lediglich wenn der Betreuer gehandelt hätte dann wäre ein Genehmigungserforderniss vorhanden gewesen. Hat er aber nicht.
Lediglich im Jahresbericht muss er den Verkauf mitteilen.

Der Notar muss sich bei der Beurkundung von der Geschäftsfähigkeit überzeugen.

Das wird dir aber dein Anwalt wahrscheinlich schon erzählt haben.

Ich bin etwas verwirrt. erst schreibst du :
Zitat:
Sie ist nicht geschäftsunfähig.
dann wieder
Zitat:
Tatsache ist, dass meine Mutter kaum in vollem Besitz Ihrer geistigen Kräfte ist und den Vertrag um den es hier geht mit Sicherheit nicht gelesen und bestimmt nicht verstanden hat.
Das widerspricht sich ziemlich und sollte erst einmal aufgeklärt werden.

Wenn du jedoch Nacherbe bist solltest du dich vielleicht noch einmal mit einem Erbrechtsanwalt unterhalten wegen des Hauserlöses.


Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 25.11.2014, 19:41   #6
Stammgastanwärter
 
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Hallo Ilor,
da Sie sich in dieser Angelegenheit bereits rechtlichen Rat geholt haben, sollten Sie die hier von Ihnen vorgetragenen Punkte nochmals mit Ihrem Anwalt besprechen.
Ihr Stiefvater ist Ihnen gegenüber nicht verpflichtet, Ihnen eine Kopie seiner Bestellungsurkunde zukommen zu lassen, Sie haben aber die Möglichkeit über Ihren Anwalt Einsicht in die Betreuungsakte zu erhalten.
Da werden Sie dann auch ein ärztliches Gutachten finden, das etwas zu dem Gesundheitszustand Ihrer Mutter aussagt.
Wäre der Notar der Meinung gewesen, Ihre Mutter sei nicht geschäftsfähig, hätte er den Vertrag nicht beurkunden dürfen. Ob es sinnvoll sein kann, dem Betreuungsgericht Ihre Zweifel an der Geschäftsfähigkeit Ihrer Mutter mitzuteilen, müssen Sie für sich beantworten.
Ich gehe nicht davon aus, dass die von Ihnen unterstellte Geschäftsunfähigkeit tatsächlich vorliegt.
Schnieder ist offline  
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Alt 25.11.2014, 19:57   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin Ilor

Wenn Du dem Gericht den Verdacht mitteilst, dass der Betreuer Vermögenswerte nicht korrekt angegeben hat, kannst Du ja auch gleich dazuschreiben, dass die Betreute das Haus verkauft hat.
Die Info, dass sie dement und ihre Geschäftsfähigkeit nicht unbedingt gesichert ist, kannst Du genauso mitteilen, wie den Umstand, dass sie sich Dir gegenüber immer so geäussert hat, dass sie das Haus nicht verkaufen wollte.
Davon wird ein Rechtspfleger gerne hellhörig.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.11.2014, 20:09   #8
Stammgastanwärter
 
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Hallo Imre,
da die Betreuung nicht den Aufgabenbereich der "Vermögenssorge" umfasst, kann der Betreuer auch keine falschen Angaben gemacht haben.
Wahrscheinlich war für diesen Bereich keine Betreuung erforderlich, da der Ehemann/Stiefvater/Betreuer die erforderlichen Vollmachten hatte.
Erste Aufgabe sollte es sein, über den Anwalt Akteneinsicht zu erhalten.
Schnieder ist offline  
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Alt 25.11.2014, 20:23   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Schnieder

Wenn ich Ilor's ersten Beitrag richtig gelesen habe, dann hat ist die Betreuung inklusive der Vermögenssorge beschlossen worden.
Aber dazu kann er besser was schreiben.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.11.2014, 20:31   #10
Stammgastanwärter
 
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Lächeln

Moin Imre,
habe ich wohl überlesen.
Schnieder ist offline  
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