Dies ist ein Beitrag zum Thema Gerade angeregtes Verfahren - Rechte der Angehörigen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
für unsere Mutter ist ein Betreuungsverfahren angeregt worden. Wir Geschwister sind ca. 2, 4 und 6 Fahrtstunden entfernt und ...
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29.11.2014, 12:34 | #1 |
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Beiträge: 6
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Gerade angeregtes Verfahren - Rechte der Angehörigen
Hallo,
für unsere Mutter ist ein Betreuungsverfahren angeregt worden. Wir Geschwister sind ca. 2, 4 und 6 Fahrtstunden entfernt und haben seltenen Besuchs- und gelegentlichen bis regelmäßigen Telefonkontakt zu ihr. Anlass der Anregung ist ein bisher noch nicht abgebrochener Telefonkontakt von Gewinnspiel-Ganoven, die mit ihrem Agieren unter verschiedenen Rollen bisher offenbar erfolgreich immer wieder Geld abziehen konnten. Da sie bisher trotz der Belastung durch den bekannten immensen Druck recht uneinsichtig schien, hat eine damit befasste Stelle das Verfahren angeregt. Welche Informations- und Beteiligungsrechte stehen nun uns Kindern gleich zu, auch wenn wir angesichts der Entfernung als Betreuer eher nicht in Frage kämen (unabhänggi davon, ob es sinnvoll wäre)? Inwieweit können wir uns in der Frühphase beim Gericht einbringen, so dass es vielleicht auch eine andere Lösung als die von ihr so gesehene "Einstufung als dement"/"Entmündigung" (wie es sich aus ihrer Sicht darstellt) zu finden ist? Ich will jetzt das Gericht anschreiben und möchte eben wissen, was ich dabei wünschen, anregen, verlangen kann und/oder soll. Betreuung bzw. hier sicher vor allem Einwilligungsvorbehalt sollen ja erst gewählt werden, wenn anderes nicht mehr greift. Sie ist mir ihren knapp 80 Jahren imemr noch fit und aktiv und betreibt mit einem Bekannten zusammen recht dynamisch und gut organisiert sogar ein kleines Gewerbe - bei den Gewinnspiel-Typen hat es aber so ausgesetzt, wie das in zahlreichen Leidensgeschichten zu lesen ist. Sie hat inzwischen auch einen Anwalt (uns bisher namentlich noch nicht bekannt, da sie auch uns gegenüber ziemlich blockt und wir erst mal noch nicht den großen Befragungsdruck entwickeln, um nicht auch gleich in der Schublade mit den anderen Bösen und aus ihrer Sicht besserwiserischen Bedrängern von Bank bis Polizei zu landen). Wir bemühen uns, dass sie sich eine neue Telefonnummer nimmt, damit erst mal der direkte Druck weg ist und sie zur Ruhe kommen kann - Aussicht ungewiss, da sie mehrere Beteiligte in dem Geschen dabei als "uneinsichtig" beschreiben. Ich befürchte aber spätestens bei der Aufforderung zur Begutachtung halsstarrige, trotzige und ihre Situation unnötig verschlimmernde Verweigerungshaltung- beleidigt um sich schlagende Gegenoffensive mit Beschwerden usw. nicht ausgeschlossen. Vielen Dank im voraus für alle Anregungen und Informationen ! |
29.11.2014, 15:17 | #2 | ||||||||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Zitat:
Zitat:
https://dejure.org/gesetze/FamFG/7.html werdet ihr beteiligt und auch gehört werden. Dafür sollte das Gericht aber auch von Euch Kenntnis haben - Also schreibt mal was an das Gericht. Zitat:
Ansonsten: Solche Eistufungen wie "dement"/"Entmündigung" schwirren zwar in vielen Köpfen herum und werden gerne als ganz fürchterlich angesehen, aber kaum jemand weiß worum es sich dabei handelt. Kein Wunder, dass die Begriffe Angst machen. Eine Demenz ist eine (meistens altersbedingte) Einschränkung der Hirn- und Erinnerungsleistung - also was medizinisches. Eine "Entmündigung" ist etwas juristisches und gehört zumindest in Deutschland seit 22 Jahren der Vergangenheit an. Deine Mutter wird also nicht entmündigt. Es ist beantragt worden, ihr einen Betreuer zur Seite zu stellen, der ihr den den Bereichen zu helfen hat, die in den Aufgabenkreisen der Betreuung beschrieben werden. In diesen Aufgabenkreisen hat sich der Betreuer nach Wunsch und Wohl der Betreuten zu richten und in anderen Bereichen hat er nichts zu sagen. Unabhängig davon kann und darf Deine Mutter nach wie vor alles auch selber machen - soweit sie es voreinander kriegt. Erst, wenn sie etwas tun will, bei dem ihr Wunsch und ihr Wohl in Konflikt geraten, wird sie Ärger mit dem Betreuer haben. Der wird sich dann eher nach ihrem Wohl richten wollen. Entmündigung hieße, dass sie nichts mehr tun dürfte, ohne ihren Betreuer zu fragen. Das gibt es im Betreuungsrecht nicht mehr. Erst, wenn ein Einwilligungsvorbehalt im Bereich der Vermögenssorge ausgesprochen würde, müßte sie zuerst den Betreuer fragen, wenn es z.B. um Verträge geht. Zitat:
Einen Einwilligungsvorbehalt bekommt man nicht geschenkt, da erst dieser die Rechte der Betreuten einschränkt. Deshalb wird er üblicherweise auch sehr sparsam vergeben. Zitat:
Im Falle eines Einwilligungsvorbehaltes wird wohl kaum ein Betreuer zulassen, dass sie sich an dem Gewerbe weiter beteiligt. Zitat:
Anwälte, die noch eine Kanzlei führen, halte ich nur bedingt als Betreuer geeignet. Die müssen sich nicht nur in den §§ sondern auch mit Menschen gut auskennen, und das gehört nicht in deren Ausbildung. Zitat:
Zitat:
MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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30.11.2014, 13:00 | #3 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.11.2014
Beiträge: 6
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Hallo und danke,
Zitat:
Das einzige - zumindest für uns so erkennbare - Problem ist um es mit einem Vergleich zu sagen ein Verhalten wie bei einem sonst so selbstbestimmten "Alphatier" in den besten Jahren, der bar jeder "normalen" Vernunft am grauen Kapitalmarkt verlorenem Geld noch vorhandenes gutes Geld hinterherwirft. Aus dem Beziehungsleben sind ähnliche Fälle von Wahrnehmungstrübung und Realitätsverweigerung doch auch reichlich bekannt. Eine der zahllosen Beschreibungen dazu: Münchnerin verliert 20.000 Euro - So legten mich die Betrüger rein | Stadt Unsere Befürchtung ist, dass das jetzt angelaufene Verfahren genau dem widerspricht dass sie sich also außer von als solchen noch nicht wirklich gesehenen Ganoven sowie von Bank und Polizei nun auch noch von Gericht und Gutachter bedrängt und attackiert fühlt. Wir hoffen deshalb darauf und bemühen uns darum, dass sie noch Vertrauen in die Hilfsbereiten fasst, Rufnummer ändert und vielleicht über Weißer Ring etc. ein verständnisvolles "Auffangnetz" gebildet werden kann, um es so zu sagen. Beim förmlichen Weg ins Betreuungsverfahren befürchte ich angesichts der bisherigen Uneinsichtigkeit gegenüber allen "Offiziellen" Trotz, Widerstand und mehr, schon lange bevor es überhaupt einen Betreuer gibt, spätestens bei der Aufforderung zur Begutachtung :-( Die bisherige Selbstschädigung besteht ja "nur" in der von Dir so treffend bezeichneten "Entreicherung" jenseits der Verschuldung und der extremen psychischen Belastung durch den Druck von außen. Mit Blick auf die "Entreicherung" sehe ich als Laie jetzt auf Anhieb keine andere Bremse als den Einwilligungsvorbehalt - wenn rein gesprächsweise Überzeugungsversuche scheitern, wird ein Betreuer ohne "Sperrvollmacht" doch auch nicht weiterkommen, oder? Wenn es natürlich bei totaler Uneinsichtigkeit bleibt, läuft es sowieso leider auf irgendeinen Kulminationspunkt hinaus (mir fiel zuerst "Showdown" ein, aber das klingt so brutal wie es dann wäre). Vielen Dank und schönes Restwochenende ! |
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02.12.2014, 18:57 | #4 | |
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Zitat:
Lieben Gruß, Janina |
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