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Mithilfe des Betreuers bei Auskunft des Einkommens des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mithilfe des Betreuers bei Auskunft des Einkommens des Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute, Ich melde mich mal wieder, mit einer Frage und einem nicht so tollen Eindruck. Der Vater meines Kindes ...


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Alt 20.12.2014, 01:29   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
Standard Mithilfe des Betreuers bei Auskunft des Einkommens des Betreuten

Hallo Leute,

Ich melde mich mal wieder, mit einer Frage und einem nicht so tollen Eindruck.
Der Vater meines Kindes steht unter gesetzlicher Betreuung, welche Aufgabenkreise keine Ahnung.
Ich habe den Vater meines Kindes schriftlich aufgefordert mir seine Einkünfte offen zulegen. Zur Geburt wusste ich es -ohne Nachweise- Nach einigen Veränderungen und der 2-Jahres Frist, versuchte ich mein Recht durchzusetzen.
Herr Ex gab mir lediglich die Handynummer seines Betreuers, mit einem süffisantem Unterton, dass ich ihm dann berichten solle.

Gut, den Betreuer angerufen -.-' Als erstes wurde ich gefragt von welchem Amt ich wäre- hatte aber eingangs schon erwähnt ich wäre die Mutter des Kindes. Nächste Frage, warum ich die Unterlagen denn haben wollte, es würde doch alles über das Amt laufen (es besteht nur der Unterhaltsvorschuss, keine Beistandschaft). Nach diesem Hinweis wurde die Stimmung mir gegenüber relativ unfreundlich. Am Ende wurde mir mitgeteilt, man würde das mit meinem Ex besprechen und nach seiner Freigabe mir über senden. Ja, super, warum habe ich dann überhaupt mir dieses Gespräch angetan?

Wie muss ich denn mich verhalten? -der Ex schreibt mir, wende dich an den Betreuer der hat alles.- Dann werde ich wieder zurück verwiesen.
An wen muss ich mich denn wenden, wenn die Unterlagen nicht rausgerückt werden? Muss ich erst einen Anwalt einschalten? Beistandschaft will ich nicht, es kann mich ja keiner zu zwingen.

LG

Noel
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Alt 20.12.2014, 13:09   #2
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 660
Standard

Das Amt, das Dir den Unterhalt im Rahmen der Unterhaltssicherung zahlt, erfragt doch in regelmäßigen Abständen die Einkommensverhältnisse Deines Ex. Und wenn er einen Betreuer hat, kannst Du davon ausgehen, dass hier nicht gemogelt wird. Kein Betreuer würde wegen eines Betreuten falsche Angaben bei Ämtern machen und seinen Beruf und seine Existenz damit aufs Spiel setzen.

Oder habe ich Deine Frage völlig falsch verstanden?

LG
efb
EFB ist offline  
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Alt 20.12.2014, 13:53   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
Standard

Mag vielleicht so sein, dennoch entbindet mich der UHV-Bezug nicht von der Pflicht und dem Recht regelmäßig selbst zu prüfen. Zumal wir bald wieder im Bezug von weiteren Sozialleistungen stehen werden, da interessiert es keinen wann die UHV-Kasse prüft, da muss ich selbst ran.
Noel ist offline  
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Alt 20.12.2014, 18:29   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Noel

Du bist Deiner Pflicht selber nachzuprüfen doch nachgekommen.
Das Ergebnis war: Du hast keinerlei Antworten erhalten, weil man sie Dir verweigert hat. ...und Du hast keinerlei rechtliche Handhabe die Antwort einzufordern.
Das reicht, falls Dich mal jemand daraufhin ansprechen sollte.
Eben noch den Verweis dazu, dass Dein Ex bzw. sein Betreuer die Informationen dem unterhaltzahlenden Amt die Informationen herausgeben muss und tut, und dass man sich doch bitte an dieses Amt wenden möge.
Du kannst nicht mehr tun - und Du brauchst das dann auch nicht.

Betreuer werden auch gelegentlich von Behörden aufgefordert Informationen beizubringen, die auf die sie keinerlei Anspruch haben.
Da bleibt dann nichts anderes übrig, als die Behörde auch ihre Möglichkeit der Amtsermittlung hinzuweisen. Dann dürfen sie selber nachhaken.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.12.2014, 00:21   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
Standard

Danke Imre,

das kann heiter werden. Denn nach der Geburt waren wir auf Sozialleistungen (H4) angewiesen. Erst hieß es, kannst das geht "intern" doch, dann kam eine Minderung der Leistung wegen mangelnder Mithilfe
Ich hätte Herrn Ex nicht aufgefordert zur Einkommensprüfung, der Mist lag schon bei der UHV-Kasse. Natürlich hatte ich nichts als Nachweis. Erst die nächst höhere Instanz hat die Minderung aufgehoben, das hat mich Nerven gekostet und gefühlte viele graue Haare gebracht.
Daher fürchte ich aufgrund der ggf. fehlenden schriftlichen Verweigerung wieder einen Nachteil zu erleiden.
Ebenfalls hab ich Angst dadurch den Unterhaltsvorschuss zu verlieren, da in dem Formular ausgefüllt werden muss, wer sich um die Eintreibung des Unterhals kümmert bzw. was man bisher alles unternommen hat.
Per Telefon stellte mir die zuständige neue Mitarbeiterin so dar-also kann ich nur hoffen dass alles auch so geht.
Noel ist offline  
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Alt 21.12.2014, 06:14   #6
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 660
Standard

Hallo Noel,

um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich den Betreuer anschreiben...

lg efb
EFB ist offline  
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Alt 22.12.2014, 11:04   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
Standard

Das hätte ich gern, doch ohne Adresse ist es recht schwierig.
Daher habe ich schriftlich eine Beistandschaft beantragt, wird das nichts gehts zum Anwalt.

Habe vorhin erfahren, mündlich, vom KV, dass er zu 90% in eine Umschulung gehen wird. Der Beruf ist hier ein totaler Reinfall was Jobaussichten und Bezahlung angeht.

Nunja, jetzt werden sich andere drum kümmern, was wird.

Geändert von Noel (22.12.2014 um 11:08 Uhr)
Noel ist offline  
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