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Betreuung für zwei Söhne

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Guten Morgen, dem Himmel sei Dank dass ich dieses Forum gefunden habe. Aber vielleicht stelle ich mich erstmal kurz vor. ...


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Alt 16.08.2007, 10:31   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.08.2007
Ort: am Rande der Schwäbischen Alb
Beiträge: 3
Standard Betreuung für zwei Söhne

Guten Morgen,
dem Himmel sei Dank dass ich dieses Forum gefunden habe.
Aber vielleicht stelle ich mich erstmal kurz vor.
Ich bin 43 Jahre alt und seit 18 Jahren Mutter von Drillingskindern.
Zwei meiner Söhne sind als Folge der Frühgeburtlichkeit schwerbehindert und pflegebedürftig. Sie sind beide körper- und geistigbehindert, ein Kind ist außerhalb der Wohnung auf einen Rollstuhl angewiesen. Beide Kinder können weder lesen noch schreiben, kennen keine Zahlen, keine Jahreszahlen, keine Monate, keine Tage, keine Uhrzeit. Sie bewegen sich auf dem geistigen Stand von ca. 3 1/2 jährigen Kleinkindern. Immer wieder treten als Folge der Schädigungen schwere gesundheitliche Probleme auf, die oft genug in der Uniklinik enden.
Die ganzen Jahre habe ich meine Söhne selber gepflegt und erzogen.
Nun werden meine Jungs nächste Woche volljährig und ich muss wohl oder übel die Betreuung beantragen und diese Prozedur über uns ergehen lassen.
Meine Begeisterung darüber hält sich in Grenzen, nachdem ich bereits mit anderen betroffenen Eltern darüber gesprochen habe. Eltern, die das Ganze schon hinter sich haben oder mitten drin stecken.
Ich möchte meine Kinder auf keinen Fall verlieren, aber leider sind meine eigenen Voraussetzungen auch nicht die Besten. Den ich bin selber gesundheitlich schwer angeschlagen, mit einer schweren chronischen Krankheit gesegnet (Morbus Crohn), bin schon oft operiert und trage seit 6 Jahren ein Ileostoma.
Und habe unbeschreibliche Angst dass dieser Umstand das Vormundschaftsgericht dazu verleiten könnte, mir die Betreuung zu verweigern und mir und den Jungs einen Berufsbetreuer vor die Nase zu setzen. 18 Jahre wollten die Behörden nix von uns wissen und nachdem ich mehrfach nach Hilfe gesucht habe, regelmässig freundlich-kühl abgewunken wurde, habe ich aufgegeben und trotz allem sind wir sehr zufrieden, glücklich und kommen wunderbar zurecht.
Und jetzt plötzlich soll ich nachweisen was die Kleidung der Kinder für einen Barwert hat, nachweisen ob wir im Kino oder im Zoo waren und nachweisen dass meine Söhne ganz bestimmt kein Containerschiff und auch kein Flugzeug besitzen.
Ehrlich gesagt bin ich davon ausgegangen dass dieser Vorgang mit Antrag und Bewilligung wesentlich einfacher vonstatten geht.
Das ich als Betreuerin sehr viele Pflichten haben werde weiss ich inzwischen. Aber habe ich auch Rechte?
Darf ich dem Vormundschaftsgericht meine eigene gesundheitliche Situation und die Berentung wegen Erwerbsunfähigkeit verschweigen?
Mir kommen jetzt schon wieder die Tränen vor Angst sie könnten mir dafür meine Kinder wegnehmen.
Für Ihre Hilfe, Unterstützung und Erfahrung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Momentan bin ich ziemlich panisch und muss mich zum Ruhebewahren zwingen.

Liebe Grüße - Sian
Sian ist offline  
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Alt 16.08.2007, 15:35   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Sian,

im Dunklen erschrickt man sich vor Bäumen. Sicherlich oder glücklicherweise unterscheiden sich Gerichte von Stadt zu Stadt und auch Richter an ein und demselben Gericht und auch die Rechtspflegerinnen. Jeder hat seine eigene Biographie und berufliche Erfahrungen. Mit deiner Angst kannst du es aber auch so schlimm machen, wie du es befürchtest. Soll heißen, hol dir Rat z.B. bei Dienstleistern wie Pflegeberatung oder Betreutes Wohnen oder auch BetreuerInnen der Caritas oder Diakonie, die ehrenamtliche BetreuerInnen beraten und begleiten.

Das heißt, du suchst dir die Anbieter raus und fragst nach der Möglichkeit, sich über die Betreuung von Angehörigen zu informieren. Die Vereine sind vom Gesetzt verpflichtet, Ehrenamtliche auszubilden und zu unterstützen. Es gibt regelmäßig Informationsveranstaltungen. Vielleicht bekommst du ja auch einen Termin zu Einzelberatung.

Dort kannst du fragen, ob und unter welchen Umständen du die Betreuung für deine Kinder bekommst. Wichtig ist hier, dass das Gericht erstens Angehörige anhören und sofern geeignete vorhanden sind, auch benennen soll. Wer kann sich um seine Kinder besser kümmern, als die Mutter, es sei denn, sie ist beruflich oder durch Krankheit gehindert. Das Gericht wird sich von dir ein Bild machen. Es liegt an dir, welches du ihm vermittelst, ob du vor Angst zitterst wie Espenlaub oder du den Eindruck vermittelst, dass du zwar, wie wir alle unsere Probleme haben, aber du über die Jahre mit deinen und denen deiner Kinder fertig geworden bist. Das soll dir erst mal jemand nachmachen. Du kannst stolz auf dich sein und auch selbstsicher dem Richter oder der Richterin gegenüber treten. Denkst du aber, was mag da alles auf mich zu kommen und ob ich das alles schaffe oder allen gerecht werde oder ob der Himmel mir auf den Kopf fallen würde, dann wird der Richter, die Richterin annehmen, dass du vor dem ersten behördlichen Schreiben vor Angst zusammenklappst und sie werden annehmen, du seist du schwach dafür.

Du kannst auch bei den caritativen Einrichtungen fragen, ob es jemanden gibt, der evtl. als Ergänzungsbetreuer dich unterstützen würde. Wenn du dann dem Gericht mitteilst, wo du dich schon informiert hast, dass du weißt, wo du dir zur Not Hilfe holen kannst, dann wird das Gericht deiner Erkrankung wenig Bedeutung beimessen. Warum, du scheinst ja alles im Griff zu haben. Also leg dir nicht selbst die Karten und mal dir nicht den eigenen Popanz an die Wand.

Und dann frag das Gericht, ob du als Mutter deiner Kinder nicht befreit werden könntest von der Rechnungslegung, da deine Kinder ja wohl von dir unterhalten werden und weitere Hilfen erhalten. Diese Möglichkeit kann Angehörigen eingeräumt werden. Dann hast du lediglich die Pflicht, einmal im Jahr dem Gericht einen Vordruck als Bericht zu geben. Darin steht dann drin, ob sie noch bei dir leben und wie es ihnen geht. Und einen Vermögensbericht, ob sie nicht zwischenzeitlich zu Lottomillionären geworden sind. Das wars. Du darfst dann sogar für deine Kinder noch einmal im Jahr eine Pauschale pro Kind bei Gericht beantragen, wenn sie keinerlei Vermögen, Sparbücher oder dergleichen haben. Das wären dann gut 1000 Euro für dich.

In diesem Sinne sei stolz auf dich, hab Mut und vergiss nicht, was du für deine Kinder und dich geleistet hast, mach dir so schnell von denen bei Gericht keiner nach. Vielleicht würden sie es auch, wenn sie wie du es müssten. Doch wissen tust nur du es. Es gab oder gibt einen Reklamespot, wo eine Nur-Hausfrau und mehrfache Mutter auf einer Stehparty gefragt wird, was sie denn beruflich mache. Dann wird gezeigt, wie sie sich um ihre Kinder kümmert und die Termine verwaltet und kocht und wäscht und einkauft und und und. Und dann sagt sie, sie führe schon seit Jahren erfolgreich ein familiäres Kleinunternehmen und schon war ihr die Bewunderung all der anderen sicher.

Also, weshalb solltest du die Betreuung deiner Kinder nicht bekommen?
Alles Gute
Heinz
 
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Alt 16.08.2007, 18:20   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Sian,

eine kleine Ergänzung bzw. Richtigstellung, nachdem ich nochmals deine Anfrage gelesen habe. Es geht wohl nur um zwei deiner Söhne. Das heißt, würdest du deren Betreuerin, könntest du nur ca 700 Euro im Jahr an Entschädigungspauschale geltend machen.

Des Weiteren wäre zu klären, wer könnte dich evtl. vertreten; wie sieht es mit dem Vater aus? Oder wäre dein ebenfalls volljähriger Sohn willens und in der Lage, evtl. dich gegenüber seinen Brüdern zu vertreten, wenn du mal gesundheitlich verhindert bist?

Das heißt, bei der Prüfung, ob du vom Gericht als Betreuerin deiner Kinder benannt wirst, wird natürlich die gesamte Situation betrachtet. Ich vermute mal, dass du dich all die Jahre nicht alleine um deine behinderten Söhne gekümmert hast. Und wenn ihr dem Gericht den Eindruck einer funktionierenden und sich arrangierenden Familie vermittelt, dürfte deiner Ernennung nicht viel entgegenstehen. Wie gesagt, ob und in wie weit du krank bist, ist sicherlich nicht unwichtig. Doch ausschlaggebend ist, ob ihr als Familie eure Situation meistern könnt.

Wichtig ist natürlich in dem Fall auch, dass der Arzt deiner Kinder das attestiert. Oder sollte ein Gutachter vom Gericht beauftragt werden, zu prüfen, ob und in wie weit eine Betreuung erforderlich ist, dass du dann bereits dem Gutachter, in der Regel ein Psychologe, die Umstände schilderst, wie gut ihr bislang eure Situation gemeistert habt. Sollte nämlich der Gutachter in seiner Stellungnahme an das Gericht schreiben, dass die Versorgung deiner Kinder durch dich oder deren Bruder oder deren Vater oder durch wen auch immer nicht gewährleistet ist, wirst du es schwer haben, das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen. In diesem Sinne sei wachsam und misstrauisch, doch stelle dich und deine Familie so dar, dass das Gericht dir bzw. euch es zu traut und sei zuversichtlich.
in diesem Sinn viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 16.08.2007, 21:02   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.08.2007
Ort: am Rande der Schwäbischen Alb
Beiträge: 3
Standard

Guten Abend,
erstmal herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten.
Da ich heute Besuch habe, kann ich Ihnen erst morgen nochmal ausführlich antworten.

Einen schönen Abend noch und liebe Grüße - Sian

P.S. ich fühle mich jetzt schon besser und gestärkt.
Sian ist offline  
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Alt 18.08.2007, 22:36   #5
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: Betreuung für zwei Söhne

Zitat:
Zitat von Sian
Guten Morgen,
dem Himmel sei Dank dass ich dieses Forum gefunden habe.
Aber vielleicht stelle ich mich erstmal kurz vor.
Ich bin 43 Jahre alt und seit 18 Jahren Mutter von Drillingskindern.
Zwei meiner Söhne sind als Folge der Frühgeburtlichkeit schwerbehindert und pflegebedürftig. Sie sind beide körper- und geistigbehindert, ein Kind ist außerhalb der Wohnung auf einen Rollstuhl angewiesen. Beide Kinder können weder lesen noch schreiben, kennen keine Zahlen, keine Jahreszahlen, keine Monate, keine Tage, keine Uhrzeit. Sie bewegen sich auf dem geistigen Stand von ca. 3 1/2 jährigen Kleinkindern. Immer wieder treten als Folge der Schädigungen schwere gesundheitliche Probleme auf, die oft genug in der Uniklinik enden.
Die ganzen Jahre habe ich meine Söhne selber gepflegt und erzogen.
Nun werden meine Jungs nächste Woche volljährig und ich muss wohl oder übel die Betreuung beantragen und diese Prozedur über uns ergehen lassen.
Meine Begeisterung darüber hält sich in Grenzen, nachdem ich bereits mit anderen betroffenen Eltern darüber gesprochen habe. Eltern, die das Ganze schon hinter sich haben oder mitten drin stecken.
Ich möchte meine Kinder auf keinen Fall verlieren, aber leider sind meine eigenen Voraussetzungen auch nicht die Besten. Den ich bin selber gesundheitlich schwer angeschlagen, mit einer schweren chronischen Krankheit gesegnet (Morbus Crohn), bin schon oft operiert und trage seit 6 Jahren ein Ileostoma.
Und habe unbeschreibliche Angst dass dieser Umstand das Vormundschaftsgericht dazu verleiten könnte, mir die Betreuung zu verweigern und mir und den Jungs einen Berufsbetreuer vor die Nase zu setzen. 18 Jahre wollten die Behörden nix von uns wissen und nachdem ich mehrfach nach Hilfe gesucht habe, regelmässig freundlich-kühl abgewunken wurde, habe ich aufgegeben und trotz allem sind wir sehr zufrieden, glücklich und kommen wunderbar zurecht.
Und jetzt plötzlich soll ich nachweisen was die Kleidung der Kinder für einen Barwert hat, nachweisen ob wir im Kino oder im Zoo waren und nachweisen dass meine Söhne ganz bestimmt kein Containerschiff und auch kein Flugzeug besitzen.
Ehrlich gesagt bin ich davon ausgegangen dass dieser Vorgang mit Antrag und Bewilligung wesentlich einfacher vonstatten geht.
Das ich als Betreuerin sehr viele Pflichten haben werde weiss ich inzwischen. Aber habe ich auch Rechte?
Darf ich dem Vormundschaftsgericht meine eigene gesundheitliche Situation und die Berentung wegen Erwerbsunfähigkeit verschweigen?
Mir kommen jetzt schon wieder die Tränen vor Angst sie könnten mir dafür meine Kinder wegnehmen.
Für Ihre Hilfe, Unterstützung und Erfahrung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Momentan bin ich ziemlich panisch und muss mich zum Ruhebewahren zwingen.

Liebe Grüße - Sian
Hallo,

warum sich das Amt hier so anstellt ist mir unbegreiflich. Die Behörden haben grundsätzlich weniger Rechte als bei Kindern. Am besten die Kinder schlagen Sie als Betreuer vor, dann müssen Sie genommen werden.

Zitat:
Zitat von Sian
Aber habe ich auch Rechte?
Ja, Sie können zum Beispiel gegen Entscheidungen des Gerichts Beschwerde einlegenund haben dann auch ein berechtigtes Interesse die Betreuungsakte einzusehen.

Grüße - Roy
Roy ist offline  
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Alt 20.08.2007, 12:46   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.08.2007
Ort: am Rande der Schwäbischen Alb
Beiträge: 3
Standard

Guten Morgen,

inzwischen sieht die Welt wieder ein wenig rosiger aus.
Und nachdem ich einige Telefonate geführt habe, liegen jetzt die Anträge vom Notariat hier vor mir und ich habe durch Zufall in Erfahrung gebracht dass die Schule, die meine beiden Söhne besuchen, ebenfalls eine Beratung und Hilfestellung zur Betreuung anbieten.

Den überwiegenden Anteil der letzten Jahre habe ich die Kinder alleine großgezogen und betreut.
Die Ehe wurde vor 11 Jahren geschieden, die treibende Kraft dabei war ich.
Der Vater kümmert sich zwar in regelmäßigen Abständen, hat aber bisher in Krisenzeiten doch eher von Hilfe und Unterstützung Abstand genommen.
Wenn man sich auf ihn verlässt, ist man verlassen.

Meine Eltern sind noch recht agil und rüstig und sind auch diejenigen, die mir viel Unterstützung bieten.
Vor allem in den schwierigen Zeiten meiner eigenen Krankheit mit Operationen, Krankenhausaufenthalten waren die Kinder bei den Großeltern stets in guter Obhut und ich kann mich immer darauf verlassen.
Nur fürchte ich, wird sich das im Lauf der nächsten Jahre auch ändern ... die Eltern werden nicht jünger und es machen sich auch schon gesundheitliche Probleme bemerkbar, die man auf keinen Fall unterschätzen darf.
Der dritte Sohn hat mich am Wochenende auf die Betreuung angesprochen und mir auch angeboten für seine Brüder einzustehen. Er hängt sehr an den Beiden und möchte sich auch später um sie kümmern wenn die Beiden nicht mehr bei mir leben und in Werkstatt und betreutem Wohnen eine zweite Heimat gefunden haben.
Aber andererseits wird mein dritter Sohn auch eine Familie gründen wollen und ich möchte natürlich nicht, dass er seine Zukunftspläne zurückstellt um seine Brüder zu pflegen und zu betreuen.
Alles in allem haben wir alle zusammen diese Jahre sehr gut gemeistert und ich bin sehr stolz auf meine Kinder und diese 18 Jahre.

Die beiden Jungs haben nun noch zwei Schuljahre vor sich und während dieser Zeit werden sie langsam an den Übergang in eine beschützende Werkstatt und das Leben dort herangeführt. Zeitgleich mit dem Wechsel in zwei Jahren werden sie dann bei mir ausziehen und dann auch ein Leben weg von Mamas Schürzenzipfel beginnen. Ich bin mir sicher, die Beiden werden dadurch selbstständiger und etwas "erwachsener", sicher auch selbstbewusster und lernen sich besser durchzusetzen.
Und für mich wird dann auch eine neue Ära beginnen und wenn mein gesundheitlicher Zustand es erlaubt, möchte ich noch einiges nachholen was bisher eben zurückstehen musste.

Da wir vier sozusagen alle aus einem Geldtopf leben ... nämlich meinem Einkommen aus verschiedenen Quellen (Rente, Kindergeld, Pflegegeld...), wäre die Befreiung der Rechungslegung sicher eine erhebliche Entlastung für mich.
Wenn die Kinder dann in zwei Jahren in der Werkstatt arbeiten und sich ihr Taschengeld verdienen, sieht die Sache wieder anders aus.

Und da ich jetzt weiss wo ich schnell und unkompliziert kompetente Hilfe und Unterstützung bekommen kann ... herzlichen Dank ans Forum .... bin ich jetzt auch schon wesentlich ruhiger, zuversichtlicher und werde diesen Weg gehen.
Und werde Euch natürlich auf dem Laufenden halten.

Viele liebe Grüße - Sian
Sian ist offline  
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