Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung Betreuung auf Wunsch Betreuter nicht gefordert. Nachrforderbar? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe folgendes "Problem". Mein Bruder ist als Betreuer unserer Mutter benannt. Er wohnt ca. 200km von ihrem Heim ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 02.12.2014
Beiträge: 2
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Hallo,
ich habe folgendes "Problem". Mein Bruder ist als Betreuer unserer Mutter benannt. Er wohnt ca. 200km von ihrem Heim weg, ich ca. 20km. Da ich mich ebenfalls um die Mutter kümmere und wesentlich öfter Besuche, hat meine Mutter meinen Bruder gebeten die Betreuer Pauschale nicht einzufordern. Das macht er nun seit 2 Jahren auch nicht. Da ich kein gutes Verhältnis zum Bruder habe, befürchte ich nun das er nach dem eines Tages wohl stattfindenden Ableben meiner Mutter die Pauschale für all die Jahre nachfordert/einbehält. Wäre das Rechtens und gibt es eine Möglichkeit für mich sicherzustellen das dies nicht passiert? Gruß und ein schönes neues Jahr. chefffe |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Hallo cheffe,
dein Bruder hat natürlich einen Anspruch auf die Aufwandsentschädigung, wenn er darauf verzichtet ist es seine eigene Entscheidung. Eine nachträgliche Forderung geht nur seeeeehr begrenzt. am 1.4 des Folgejahres erlischt der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung. Siehe auch:Aufwandspauschale ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruß, Andreas
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#3 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 02.12.2014
Beiträge: 2
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Das wollte ich wissen, das ist ja prima!
![]() Vielen Dank und einen schönen Feiertag. |
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