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Vergütung Betreuung auf Wunsch Betreuter nicht gefordert. Nachrforderbar?

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Hallo, ich habe folgendes "Problem". Mein Bruder ist als Betreuer unserer Mutter benannt. Er wohnt ca. 200km von ihrem Heim ...


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Alt 05.01.2015, 10:57   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 02.12.2014
Beiträge: 2
Standard Vergütung Betreuung auf Wunsch Betreuter nicht gefordert. Nachrforderbar?

Hallo,

ich habe folgendes "Problem". Mein Bruder ist als Betreuer unserer Mutter benannt. Er wohnt ca. 200km von ihrem Heim weg, ich ca. 20km. Da ich mich ebenfalls um die Mutter kümmere und wesentlich öfter Besuche, hat meine Mutter meinen Bruder gebeten die Betreuer Pauschale nicht einzufordern. Das macht er nun seit 2 Jahren auch nicht. Da ich kein gutes Verhältnis zum Bruder habe, befürchte ich nun das er nach dem eines Tages wohl stattfindenden Ableben meiner Mutter die Pauschale für all die Jahre nachfordert/einbehält.
Wäre das Rechtens und gibt es eine Möglichkeit für mich sicherzustellen das dies nicht passiert?

Gruß und ein schönes neues Jahr.
chefffe
chefffe ist offline  
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Alt 05.01.2015, 15:48   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
Standard

Hallo cheffe,

dein Bruder hat natürlich einen Anspruch auf die Aufwandsentschädigung, wenn er darauf verzichtet ist es seine eigene Entscheidung.

Eine nachträgliche Forderung geht nur seeeeehr begrenzt. am 1.4 des Folgejahres erlischt der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung.

Siehe auch:Aufwandspauschale ? Betreuungsrecht-Lexikon

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 06.01.2015, 09:50   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 02.12.2014
Beiträge: 2
Standard

Das wollte ich wissen, das ist ja prima!
Vielen Dank und einen schönen Feiertag.
chefffe ist offline  
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