Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Eigenheim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Eigenheim im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet. Ich stelle einfach mal meine Frage: Ich und meine Lebensgefährtin leben ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 07.01.2015, 10:45   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.01.2015
Beiträge: 4
Standard Eigenheim

Hallo,

ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet. Ich stelle einfach mal meine Frage:


Ich und meine Lebensgefährtin leben zusammen mit ihrer geistig und körperlich behinderten Tochter derzeit in einer Wohnung die wir vor knapp einem Jahr neu bezogen haben u.a. um der Tochter ein schöneres Umfeld zu bieten.

Nun wird die Betreuung der Tochter mit fortschreitendem Alter problematischer - alleine die Körperpflege (duschen/baden) ist ein körperlicher Kraftakt - dies hat sich nachdem Umzug leider verschlechtert. Ein Umbau der Wohnung würde die Betreuung vereinfachen. Soweit ich weiß darf ein Vermieter diesen Umbaumaßnahmen nicht widersprechen. Die Kosten trägt dabei der Mieter. Alleine ein Badezimmer umbauen zu lassen verschlingt ein kleines Vermögen.

Darum haben wir uns überlegt, dass ich einen Kredit für einen Hauskauf in Anspruch nehmen könnte. Das erworbene Haus könnte man ebenso behindertengerecht umbauen. Und somit umgeht man den Ärger den man mit einem Vermieter haben könnte sofern man irgendwann die Wohnung wieder verlassen möchte. Allerdings reicht mein Netto-Einkommen vermutlich nicht aus um den Kredit alleine zu tragen. Wenn die Bank eine Kreditrate von ca. 500 ansetzt und alle Nebenkosten (wirklich alle nicht nur Wasser, Strom etc. auch Internet/Telefon) durch mein Nettogehalt abgedeckt werden hätte ich ein monatliches Kapital von ca. 350 Euro für Lebenshaltungskosten (Essen, Kleidung etc.). Darum sehe ich einer Kreditvergabe nur für mich "alleine" eher negativ entgegen.

Meine Lebensgefährtin und ich haben daher überlegt die Betreute Tochter als 2. Kreditnehmerin einsetzen zu lassen. Damit ihr Einkommen ebenfalls mit in das Haushaltsnettoeinkommen (ca. 900 Euro) einbezogen wird. Somit gehört ihr das Haus ebenfalls. So könnte man zusätzlich noch entsprechendes Geld für den Umbau mitaufnehmen (ggf. Förderkredite) und das Eigenheim komplett herrichten.

Nun stellt sich uns die frage, ob so etwas überhaupt möglich ist. Hat hier jemand Erfahrungen oder kann Aussagen zu diesem Vorhaben machen?

Viele Grüße
Hyvin
Hyvin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2015, 13:31   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Meine Lebensgefährtin und ich haben daher überlegt die Betreute Tochter als 2. Kreditnehmerin einsetzen zu lassen.
Das geht prinzipiell schon, wird aber relativ kompliziert werden. Ich gehe davon aus das du bei Betreuung von einer rechtlichen Betreuung nach §1896 BGB ff. sprichst.

Wer ist denn vom Betreuungsgericht zum Betreuer für die Tochter bestellt worden?

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2015, 13:40   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.04.2013
Beiträge: 10
Standard Eigenheim

wir pflegen unsere Tochter auch , haben günstig ein Reihenhaus gekauft und behindertengerecht umgebaut mit zuschüssen aus der Pflegekasse . Zu der Finanzierung des Hauses haben wir das Einkommen unsere Tochter nicht eingesetzt ,wir werden demnächst das Behindertentestament v Notar verfassen lassen . Grundgedanke war bei uns das unsere Tochter später abgesichert ist und eventuell in diesem Haus weiter leben und versorgt werden kann.Für die behindertengerechteWohnumfeldverbsserung gibt es ja jetzt bis zu 4000 e von der Pflegekasse . Ich würde mich da genaustens informieren was hilft ein Eigenheim wenn der Tochter später noch Kredite bedienen muß es fallen ja auch Nebenkosten und Versicherungen an.
Kieselstein ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2015, 14:12   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.01.2015
Beiträge: 4
Standard

Hallo,

danke für die Antworten.

Zitat:
Wer ist denn vom Betreuungsgericht zum Betreuer für die Tochter bestellt worden?
Die Betreuerin nach §1896 ist meine Lebensgefährtin. Das dies bei Gericht beantragt werden müsste haben wir bereits in Erfahrung gebracht. Die Frage hier stelle ich nur, da ich das mit der Bank besprechen möchte und dies natürlich nur sinn macht wenn auch Aussicht auf Erfolg besteht.

Zitat:
was hilft ein Eigenheim wenn der Tochter später noch Kredite bedienen muß.
Das wird nicht der Fall sein. Es sei denn ich verunglücke. Aber höhere Gewalt kann man nicht einplanen. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und arbeite bei einem milliardenschweren größerem Medienkonzern als kleiner Angestellter. Eine Pleite ist daher auch nicht zu erwarten. Allerdings ist das auch nicht sicher. Damit möchte ich nun nur sagen, dass ein viel sichererer Arbeitsplatz kaum möglich ist.

Viele Grüße
Hyvin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2015, 14:19   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Die Betreuerin nach §1896 ist meine Lebensgefährtin.
Dann kann ich nur empfehlen sich bereits im Vorfeld mit dem zuständigen Rechtspfleger am Betreuungsgericht zusammenzusetzen und die Angelegenheit vorher zu besprechen. Dieser wird ihr dann mitteilen welche Unterlagen etc. er für eine evtl. Genehmigung benötigt.

Dann gibt es auch kein böses Erwachen wen ihr dies dem Gericht erst später mitteilt und es dann Probleme macht.

Prinzipiell ist das von euch geplante Vorhaben schon möglich, ob es im Einzelfall problemlos zu bewerkstelligen ist kommt auf die konkreten Umstände an und ist daher nur vor Ort mit Einsicht in alle Unterlagen möglich.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2015, 14:40   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.01.2015
Beiträge: 4
Standard

Okay. Ich spreche erst mal mit der Bank natürlich ohne irgendetwas verbindlich festzuhalten und falls ich keinen Kredit "alleine" bekomme dann mit der Rechtspflegerin. Grundsätzlich ist eine Finanzierung auch für mich alleine möglich. Allerdings schwierig.

Danke für die Hilfe. Falls wer noch Ratschläge hat bitte posten.
Hyvin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2015, 11:15   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.01.2015
Beiträge: 4
Standard

Da mir die Bank als alleiniger Kreditnehmer einen Kredit in Aussicht gestellt hat hat sich meine Anfrage erledigt - eine 100%ige Entscheidung kann die Bank allerdings erst treffen wenn wir ein Objekt vorgelegt haben. Sollte sich daran was ändern und wir beantragen bei Gericht doch eine Zustimmung berichte ich hier noch mal um ggf. anderen Leuten helfen zu können.
Hyvin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2015, 19:37   #8
Ich bin neu hier
 
Benutzerbild von meins
 
Registriert seit: 28.07.2015
Beiträge: 7
Standard

Und, was hat sich da mittlerweile ergeben? Meine Frau und ich standen neulich vor ähnlichem Problem. Das Beste ist, wenn du da einen kompetenten Finanzberater zu Rate ziehst. So haben wir das auch gemacht. Der Kredit wurde schlussendlich auch genehmigt. Vorab gibt es zudem auch Hypothekenrechner, wie z. B. auf https://moneypark.ch/hypothek/hypothekenrechner/, mit denen man anhand verschiedener Kriterien analysiert, ob eine Hypothek machbar wäre.
__________________
An eye for an eye will only make the whole world blind.
meins ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39