Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachfrage im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo. Meine erste Frage hier.
Warum wird der Grundsatz " Dem Willen des Betreuten kommt im Betreuungsrecht eine zentrale Bedeutung
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Neuer Gast
Registriert seit: 11.01.2015
Beiträge: 2
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Hallo. Meine erste Frage hier.
Warum wird der Grundsatz " Dem Willen des Betreuten kommt im Betreuungsrecht eine zentrale Bedeutung zu." keine Beachtung gegeben? Ich habe vor einem Jahr der Verlängerung widersprochen. Alles war nur noch eine Farce bei Gericht. Was ich vorbrachte, wurde ignoriert. Aber was meine Betreuung vorbrachte wurde augenblicklich gut geheißen und beschlossen. ( Absprache) Und das wegen ein paar Tausend Schulden noch.Ich empfinde jeden einzelnen Tag wie einen Leibeigner . Sind ja die selben Voraussetzungen. Ich muß meinen Lohn abgeben. Bekomme seit gut einem Jahr ein bisschen mehr als Hartz 4. Wo meine Ex noch da war sollten wir von 50 € die Woche leben. Und dabei noch 120 km am Tag zur Arbeit fahren. Meine Ex hat mich unter Vorsatz ruiniert. Was man sagt und was man denkt ist unter Strafe gestellt. Darum darf man nichts sagen. Wurde zu 6 Wochen verurteilt. 6 Wochen im AMEOS. Ich finde ja gut das jeder Langfinger das Recht auf einen Anwalt hat. Aber ohne Rechte verliert man auch das Recht. Und wem ist eigendlich ein Anwalt verpflichtet? Dem Mandanten oder dem Betreuer? ( Scheidung). Bei der ersten wurde ich faktisch Übergangen. Erst beim zweiten wurde ich etwas ernst genommen. Und darf ein Anwalt seinen Mandanten verunglimpfen? Oder nicht vollständig informieren? Wegen Steuerklasse durfte ich zusehen wie 1,5 Monate kein Gehalt kam und ich ohne Geld da stand. Und niemand sich dafür interessierte. Ich darf eigendlich keinen Kontakt zu Behörden haben. Mußte aber fast alles selber machen wie ummelden und so. Wenn man davon absieht vor Gericht vor einem Jahr hatte ich keinen Kontakt mehr seit über 1,5 Jahre. Hätte noch was zu schreiben aber muß früh raus . |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
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Hallo,
bei mir kommt die Nachfrage so an: "Ich habe ja nun schon Streit mit dem Gericht gehabt und nicht das bekommen, was ich will, nun versuche ich es mal in diesem Forum." Ich verstehe ja, dass jemand Frust hat und gerne seine Meinung bestätigt haben will. Aber dafür ist das Forum nicht gedacht. Niemand kennt den Sachverhalt, alle Schilderungen sind einseitig, und ändern kann und will von hier aus auch kein Mensch etwas. Also: Frust von der Seele geschrieben ist ok. Helfen kann keiner. Daher mein Vorschlag: Thema schließen. Gruss Andreas |
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| //betreungsrecht, anwalt |
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