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Einweisung ins Pflegeheim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einweisung ins Pflegeheim im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe eine Betreute die immer dementer wird, aber nicht ins Heim möchte. Der Pflegedienst ist bei ihr jeden ...


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Alt 14.01.2015, 20:07   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.10.2012
Beiträge: 22
Standard Einweisung ins Pflegeheim

Hallo, ich habe eine Betreute die immer dementer wird, aber nicht ins Heim möchte. Der Pflegedienst ist bei ihr jeden Tag Stunden im Einsatz, dadurch entstehen hohe Zusatzkosten, was finanziell nicht mehr lange möglich ist. Arzt sollte sie ins Krankenhaus einweisen, um dann evtl. mit Gutachten einen Antrag auf Heimunterbringung beim Gericht zu stellen. Arzt sagt, er kann sie nicht gegen Willen einweisen. Betreute räumt Schränke ständig aus, Pflegedienst räumt ständig neu ein. Bett muss meistens 4x täglich bezogen werden, sie macht überall hin, was auch alles Pflegedienst reinigt. Lebensmittel können nicht in der Wohnung gelagert werden, da Betreute sofort Kühlschrank leert (Lebensmittel lagert Pflegedienst jetzt und es wird jede Mahlzeit gebracht). Was kann man hier am Besten tun? Pflegedienst macht Druck, können so viel Zusatzarbeit nicht leisten und Betreute ist total uneinsichtig. Sie hat Pflegestufe II ist aber sehr mobil und sobald Arzt kommt, kann sie sich auch noch relativ gut äußern. Wie bekomme ich die Betreute ins Heim?
Sommer4321 ist offline  
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Alt 15.01.2015, 16:12   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Ich würde versuchen, über das Gericht ein ärztliches bzw. psychatrisches Gutachten in Auftrag zu geben zum Thema Heimunterbringung und dann dem Betreuungsgericht mitteilen, dass Du als Betreuer die Unterbringung befürwortest. Gleichzeitig sollte auch mit einem eventuellen Kostenträger der Heimaufenthalt abgesprochen werden wegen der Finanzierung und ein entsprechender Heimplatz gesucht werden.

Ich denke man muss sich zwar am Willen der betreuten Person orientieren, aber hier stellt sich die Frage, ob der Wille noch frei ist oder Folge der Krankheit.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 16.01.2015, 19:05   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
Standard

Moin Sommer

Das Gericht wird nicht unbedingt der Auftraggeber für ein Gutachten sein wollen (dann müßte es ja auch dafür zahlen).
Es wird einfacher sein das Gesundheitsamt / SpsD anzusprechen und den dortigen Arzt um eine Stellungahme zum Thema Wohnfähigkeit und ggf. Heimunterbringung zu bitten.
Damit hast Du erst mal kostenfrei etwas zur Hand, womit Du Deine weitere Vorgehensweise begründen kannst.
Wenn Du zu dem Ergebnis kommst, dass Deine Betreute in einem Heim untergebracht werden muss, weil die Versorgung zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann und deshalb Gefahr für die Betreute besteht, kannst Du enen Antrag auf Unterbringung (vielleicht sogar zunächst in einem Krankenhaus und zur Klärung des weiteren Unterbringungsbedarfes auf Dauer) beantragen.
Die Stellungnahme hast Du schon.
Bei dem Antrag hat das Gericht auch guten Grund für die Dauerunterbringung selber ein Gutachten in Auftrag zu geben, weil hierfür eine Stellungahme nicht ausreicht.

Meinen Formulierungswust habe ich aus gutem Grund losgelassen:
Der Wunsch der Betreuten ist zwar schön und auch zu beachten, aber wenn der Wunsch mit dem Wohl nicht mehr zu vereinbaren ist (weil sie sich z.B. zu Hause gefährden würde) musst Du Dich nach dem Wohl richten.
Das gemeinsame Zuckerschlecken mit der Betreuten fällt dann nicht mehr so harmonisch aus - und Du bist dann mal die Böse.
Das ist der Job.
Wie lange Du die Böse bleiben wirst, wird auch durch die Demenz bestimmt...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.01.2015, 18:25   #4
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

solang bei dem Betreuten die Voraussetzungen für ne geschlossene UNterbringung nach § 1906 BGB nicht vorliegen, kann man auch einen Antrag auf Genehmigung der Kündigung der Mietwohnung und Auflösung des Haushaltes stellen, da je die Notwendigkeit einer stationären versorgung besteht.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 18.01.2015, 09:17   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.10.2012
Beiträge: 22
Standard

Danke für eure Tips, werde es mit dem Gesundheitsamt versuchen.
Hausarzt war da, meine Betreute war zufällig den Tag ganz gut drauf und konnte auch gut antworten, daher sah der Hausarzt (5min. da) keinen Anlass für eine Krankenhauseinweisung, da Betreute nicht wollte. Pflegedienst hat eigentlich besten Einblick, da mehrmals vor Ort, sie drängen sehr, da manche Tage totale Chaos ist. Pflegedienst hat auch mit dem Hausarzt gesprochen, nur der reagiert nicht.
Sommer4321 ist offline  
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Alt 08.02.2015, 09:33   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.10.2012
Beiträge: 22
Standard

Bekomme meine Betreute nächste Woche ins PH. Der MDK war zur Begutachtung da, wegen Pflegestufe erhöhen. Da hat der Pflegedienst die Wohnung mehrere Tage nicht aufgräumt und es sah ziermlich schlimm aus. MDK hat sofort Pflegestufe erhöht und meiner Betreuten die Lage erklärt, dass PH sinnvoll ( reden wir schon Wochen). Sie war den Tag einsichtig und hat dem PH zugestimmt, der MDk hat es sofort notiert und ich habe zuständigen Rechtspfleger angerufen. Sie meinte, wenn sie einverstanden und es so abgelaufen ist, bräuchte keine weitere Zustimmung. Manchmal geht es besser als man denkt.
Sommer4321 ist offline  
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