Dies ist ein Beitrag zum Thema ärztliches Zeugnis für Gericht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wir haben (Familie) beim Amtsgericht die Erweiterung der Betreuung für meinen Bruder angeregt. Dies hat nun ein ärztliches Zeugnis ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
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Hallo,
wir haben (Familie) beim Amtsgericht die Erweiterung der Betreuung für meinen Bruder angeregt. Dies hat nun ein ärztliches Zeugnis von den Ärzten verlangt. Haben die Ärzte, wenn auch in der Geschwindigkeit einer Wanderdüne, problemlos gemacht. Allerdings soll die Familie jetzt die Rechnung für die Ausstellung des Zeugnisses zahlen. Ist das korrekt? Müssen wir das zahlen, oder evtl. das Amtsgericht? |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Hallo,
hier fordert das Gericht auch immer ein Attest über den Betreuer an, die Rechnung kann jedoch immer direkt zur Begleichung zum Gericht geschickt werden. Diese wird dann aus dér Staatskasse gezahlt und lediglich bei Vermögen über 25000 € wieder zurückgefordert. Gruß, Andreas
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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ist das wie Andreas schildert!
Voraussetzungen prüfen, ggf. auf Erstattung bestehen... Gruß blindfisch
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"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen" |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
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Dann bin ich ja mal gespannt, wenn ich die Rechnung beim Gericht einreiche.
Vielen Dank für Eure Antwort ![]() LG Bella Pride |
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