Dies ist ein Beitrag zum Thema ''Möchte gern Lebensgefährtin'' im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an Alle,
hab da mal 'ne Frage.
Mein Bruder hat derzeit einen Betreuer, der Krankenfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
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Hallo an Alle,
hab da mal 'ne Frage. Mein Bruder hat derzeit einen Betreuer, der Krankenfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Mehr nicht. Die Familie hat bei Gericht die Betreuung für alle Angelegenheiten angeregt, was der derzeitige Betreuer ebenfalls so sieht. Eilantrag läuft. Nun haben wir es mit einer angeblichen ''Lebensgefährtin'' zu tun, die definitiv nicht die Lebensgefährtin meines Bruders ist. Zumal mein Bruder das selbst geäußert hat. Zwischenzeitlich hat die Dame sich auch noch an seinem ganzen Hab und Gut vergriffen. Strafanzeige wurde bereits gestellt. Das Krankenhaus, in dem mein Bruder liegt, kann angeblich kein Besuchsverbot für die Dame aussprechen, ebenfalls nicht der Betreuer. Unseres ignoriert die Dame komplett. Wenn sie meinen Bruder besucht, dann liegt sie mehr auf ihm, als das sie an seinem Krankenbett liegt. Wie bekommt man so ein Besuchsverbot durchgesetzt. Es kann doch nicht sein, dass jemand einen total bestiehlt und trotzdem weiter zu Besuch kommen darf. Mein Bruder kann sich diesbezüglich nämlich derzeit nicht äußern. Dem Amtsgericht wurde übrigens vom Betreuer ebenfalls mitgeteilt, dass es sich bei der Dame nicht um die Lebensgefährtin handelt. Ich könnte Hörner kriegen ![]() Gibt es einen Tipp, was man tun kann?
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,628
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Moin Bella
Kann Dein Bruder schreiben? Wenn er keinen Besuch von der Dame wünscht, dann kann er dies schriftlich kundtun - auch un am besten in Begleitung von Krankenhauspersonal oder Verwandten /Betreuer. Sofern sich die Dame nicht daran hält, kann er eine Strafanzeige stellen - bzw seinen Betreuer oder Verwandte in seinem Namen beauftragen. Das ist zwar nervig und man muss mit Polizei und evtl. Anwälten zusammenarbeiten, aber jedes Mal wenn die Dame aufläuft, wird die Liste länger und die Knolle dicker. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
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Hallo Imre,
mein Bruder kann nicht schreine - erkennt meistens niemanden. Weder Mutter, noch Geschwister. Dere Betreuer fragte seinerzeit, ob die Dame ihn beuchen dürfe, worauf er mit ja geantwortet hatte. Na klar, der freut sich über jeden Besuch und natürlich üner jeder körperliche Nähe. da tut er sogar bei mir, und möchte immer ein Küsschen haben Der Betruer hat meinen Bruder zwar danach gefragt, ob die Dame ihn weiter besuchen darf, mein Bruder weiss allerdings nichts davon, dass dies Frau ihm die ganze Wohnung leer geräumt hat Der hat nichts mehr. Noch nicht einml einen Perso oder Führerschein.![]() Haben mittlerweile Anwälte eingeschaltet. Aber das dauert und dauert . Betreuer hat mich mittlerweile als Betreuer für alle Angelegenheiten beim Gericht angeräumt, da der echt die Nase voll hat. Näheres berichte ich gerne direkt.LG Bella Pride |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
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sorry mwegen der vielen Rechtschreinfehler, glaube meine Tastatur will nicht so wie ich es will.
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