Dies ist ein Beitrag zum Thema wie weit geht die Kompetenz eines Betreuers/Betreuerin? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Vielen Dank für Eure Antworten. Aber um ehrlich zu sein, verstehe ich den Inhalt nicht, da ich doch alles ziemlich ...
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Beiträge: 7
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Vielen Dank für Eure Antworten. Aber um ehrlich zu sein, verstehe ich den Inhalt nicht, da ich doch alles ziemlich genau erklärt hatte.
Es gibt ein Testament zu Gunsten meines Sohnes, welches bei einem Notar ausgestellt und beglaubigt wurde. Das Erbe betrifft das Grundstück und die Immobilie die darauf steht inkl. Mobiliar im selbigen. Meine Schwester hat vor mehr als 13 Jahren bei einem Notar eine Verzichtserklärung unterschrieben!!! Das Haus mit Grundstück steht überhaupt nicht zur Disposition, da das Pflegegeld verbraucht wird und von der Rente mtl. noch Geld übrig bleibt. Ergo: steigt der Kontostand meines Vaters sogar. Die Frage, die ich stellte war, ob meine Schwester gegen den Willen ihres unseres Vaters als Betreuerin Willkür walten lassen kann. Meine Informationen, die ich bis jetzt habe sagen eher das Gegenteil. Ihre Macht ist nicht so groß wie sie meint Beste Grüße! Geändert von Horst63 (21.01.2015 um 16:38 Uhr) |
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§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,563
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Gegen den Willen des Betreuten sollte kein Betreuer handeln.
Zur Erhaltung der Unterkunft sollte er beitragen. Das Testament ist gut. Aber es entfaltet aktuell keine Wirkung. Dein Sohn hat aktuell nichts zu sagen ...
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Ich bin neu hier
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War beim zuständigen Amtsgericht. Dort wurde mir der Kontakt zur Betreuungsbehörde empfohlen. Habe Mittwoch dort einen Termin. Ich werde definitiv vortragen, dass meine Schwester NICHT im Sinne und Willen unseres Vaters (des Betreuten) handelt. Über evtl. Ergebnisse werde ich hier berichten.
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#14 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.01.2015
Beiträge: 7
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Waren gestern bei der Betreuungsbehörde. Dort wurde uns mitgeteilt, dass meine Schwester als Betreuerin NICHT für die Belange des Grundstückes eingesetzt ist. Der zuständige Mitarbeiter bei der Betreuungsbehörde schlug vor, dass meine Schwester und ich zu einem klärenden Gespräch in sein Büro kommen sollten. Das habe ich sehr begrüßt. Bin gspannt wie meine Schwester reagiert, wenn ich ihr dieses Angebot der Behörde mit Terminvorschlag schriftlich zu kommen lasse. Mir geht es einzig um eine sachliche und friedliche Übereinkunft.
Beste Grüße! Horst |
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#15 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
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Wenn sie die Vermögenssorge hat, gehört das Grundstück (weil immobiles Vermögen) aber dazu ...
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