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gesetzliche Betreuung

 

wie weit geht die Kompetenz eines Betreuers/Betreuerin?

Dies ist ein Beitrag zum Thema wie weit geht die Kompetenz eines Betreuers/Betreuerin? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe mich wegen eines ernsten Problems hier in diesem Forum angemeldet und möchte erst einmal Hallo sagen. Nun zum Sachverhalt: ...


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Alt 18.01.2015, 20:51   #1
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Registriert seit: 15.01.2015
Beiträge: 7
Standard wie weit geht die Kompetenz eines Betreuers/Betreuerin?

Habe mich wegen eines ernsten Problems hier in diesem Forum angemeldet und möchte erst einmal Hallo sagen.

Nun zum Sachverhalt:
Mein Vater erlitt 2009 einen ersten Schlaganfall, von dem er sich nur einigermaßen erholte. Ein völlig selbstbestimmtes Leben war aber nicht mehr möglich. Einzig der Umstand, dass er nach der REha in sein Haus zurückkehren konnte, war ihm gegeben. Nach eingehenden Gesprächen mit meiner Schwester einigten wir uns darauf, dass sie die Betreuung (Vormundschaft) übernimmt und ich mich um alles technische kümmern werde.
Ich muss der Vollständigkeit halber erwähnen, dass mein Sohn schon ca. 8 Jahre vorher, von unserem Vater als alleiniger Erbe seines Grundstückes und Hauses bei einem Notar testamentarisch eingesetzt wurde. Dies geschah unter Zustimmung meiner Schwester, die notariel auf ihren Pflichtteil verzichtet hatte. Es gab vorher einen Grundstückstausch zwischen ihr und mir, also alles korrekt.
Schon während der Zeit nach dem ersten Schlaganfall veränderte sich meine Schwester charakterlich sehr. Absprachen waren schwer zu tätigen. Sie agierte, ich würde es als "Oberlehrerhaft" bezeichnen.
Ende 2011 erlitt unser Vater einen zweiten schwereren Schlaganfall. Es war nun eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim unabwendbar. Seine Rente und das Pflegegeld reichen bei weitem aus, um den Pflegeplatz zu bezahlen. So weit so "gut".

Nun ging es um die Pflege des Grundstückes und die technische Betreuung des Wohngebäudes. Meine Schwester agierte als Betreuerin meines Vaters so, als wäre sie die Eigentümerin seines Grundstückes. Es kam sogar so weit, dass sie hinter meinem und dem Rücken meines Sohnes mit einer Immobilienmaklerin auf dem Grundstück zu Gange war.
Letztlich kam es dann dazu, dass sie mit meinem Sohn einen "Nutzungsvertrag" abschloss. Dieser Vertrag datiert im Juni 2012.
Nachdem mein Sohn im März 2013 begonnen hatte, das sehr marode Gebäude mit Garage baulich zu sanieren, erhielt er jetzt einen Brief meiner schwester mit einer "fristlosen Kündigung" des Vertrages wegen baulicher Veränderungen ohne vorherige Absprachen. Ich muss noch hinzufügen, dass "Absprachen" mit ihr und ihrem Ton angebenden Ehemann ohne hin nicht möglich gewesen wären.

Wir fühlen uns der Willkür meiner Schwester hilflos ausgesetzt und fragen nun, wie weit darf sie agieren, welche Macht und Möglichkeiten hat sie, uns hier zu schaden?

Vielen Dank!
Horst63 ist offline  
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Alt 19.01.2015, 08:20   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Puh. Schwierige Frage. Wichtig wäre hier folgendes: wurde der Sohn als Erbe für das Grundstück eingesetzt oder war es damals eine Schenkung?

Falls Erbe gehört es noch der Betreuten umd somit zu deren Vermögen. Dieses mzss sofern möglich von der Betreuerin veräußert werden, falls dies zum Lebensunterhalt (heimkosten) notwendig ist.

Falls Schenkung: ist diese länger als 10 jahre her?
Boomer ist offline  
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Alt 19.01.2015, 10:06   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
Standard

HAllo Horts63,

um deine Frage beantworten zu können müsste erst einmal bekannt sein welche Aufgabenkreise der Betreuerin überhaupt übertragen wurden?
Desweiteren wäre zu klären inwieweit der Betreute selber noch Verfügungen treffen kann und dies evtl. auch tut.

Zitat:
dass sie die Betreuung (Vormundschaft) übernimmt und ich mich um alles technische kümmern werde.
Eine Vormundschaft für Erwachsene gibt es eben nicht mehr (seit 1992), von daher kann der Betreute natürlich seine Angelegenheiten weiterhin selber regeln wenn ihm dies möglich ist.

Zitat:
dass mein Sohn schon ca. 8 Jahre vorher, von unserem Vater als alleiniger Erbe seines Grundstückes und Hauses bei einem Notar testamentarisch eingesetzt wurde.
Dazu fällt mir als erstes Faras Lieblingsspruch ein:
Erst Sterben macht Erben.

Zitat:
Letztlich kam es dann dazu, dass sie mit meinem Sohn einen "Nutzungsvertrag" abschloss.
Das ist durchaus sinnvoll um die Nutzung der Immobilie ordentlich zu regeln.

Wenn die Kündigung des Vertrages unrechtmäßig erfolgt ist dies kein betreuungsrechtliches Problem sondern ein Mietrechtliches.

Derzeit gehört das Haus dem Vater und da kann er erst einmal damit machen was er möchte, inwieweit die Betreuerin ihn bei der Umsetzung seines Willens vertritt wäre zu klären.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 19.01.2015, 15:42   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Entscheidende Fragen...

wurden schon gestellt, sollten aber vor weiteren Spekulationen geklärt werden:
1. Handelt es sich um eine rechtliche Betreuung?
dann erst:
2. Welche Aufgabenkreise?

Solltet Ihr lediglich eine bestehende Vollmacht gehabt und diese dann so aufgeteilt haben, wie Du es geschildert hast, dann ergeben sich hieraus andere Möglichkeiten als dies bei einer eingerichteten rechtlichen Betreuung der Fall ist.

Sollte es sich um eine rechtliche Betreuung handeln, dann ist Deine Schwester zwar gefordert, so zu handeln wie es Wohl und Wille des Betreuten erfordern würden, was allerdings in der Praxis einige Spielräume für Deine Schwester eröffnet. Z.B. sollte Sie sich zwar um einen angemessenen Austausch mit dem Sohn des Betroffenen kümmern, aber wie sie dies anstellt und wie sie die ihr gestellten Aufgaben ausführt bleibt ihr - bei Wahrung der Interessen des Betroffenen - selbst überlassen. Im Klartext: Sie brauch Euch an dieser Stelle nicht zu fragen, denn sie hat "den Hut auf"...

Also, Du siehst, alle weiteren Äusserungen von Seiten der anderen Forumteilnehmer sind ein stochern im Nebel, solange die ersten Fragen nicht beantwortet sind...

Mit freundlichem Gruß
blindfisch
__________________
"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen"
der blindfisch ist offline  
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Alt 19.01.2015, 16:05   #5
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Registriert seit: 15.01.2015
Beiträge: 7
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Erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Melde mich noch mal, wenn es mir die Zeit erlaubt.

Beste Grüße!
Horst63 ist offline  
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Alt 20.01.2015, 17:08   #6
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Registriert seit: 15.01.2015
Beiträge: 7
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erste Frage, rechtliche Betreuung?

Ich gehe davon aus, dass es eine rechtliche Betreuung ist.
2009 war ich mit ihr gemeinsam in der Reha-Klinik bei einer, ich glaube, Sozialmedizinerin (?) Ich erklärte als Sohn des zu Betreuenden mit meiner Unterschrift meine Zustimmung. Ich hätte nie gedacht, dass sie es dann auf so üble Weise gegen mich uns verwenden würde.
In der Zeit beschwerte sie sich auch ständig über die "Arbeit", die sie leisten würde. Fakt ist, dass sie in den ersten zwei Jahren, von einigen Gesprächen mit der Hausärztin und der ERgo-Therapeutin abgesehen, lediglich ein paar Einkäufe tetigte und ihm seine Medikamente in die Box legte. Ich muss es so hart sagen, in dieser Zeit wurde unser Vater von ihr vor allem was die Körper-Hygiene und auch die Ernährung (nur süßes wie Kuchen Honig Nutella und Eistee) betrifft vernachlässigt. Ich hatte sie damals in einem ruhigen Ton angesprochen, dass es notwendig wäre zusätzlich Pflegepersonal anzufordern. Ein sachliches Gespräch war aber schon damals nicht möglich. Nun ist dieser Grund eh Geschichte, da Vater seit 3 Jahren stationär untergebracht ist.
Unabhängig davon hatte mein Sohn sie angesprochen, dass er ihr gerne den Arbeitsaufwand abnehen würde und als Betreuer zur Verfügung stehen würde. Das lehnte sie ab, mit den Worten:"jetzt habe ich mich eingefuchst" Der wahre Grund ist uns nun bekannt.

zweite Frage, Erbe?

Uns ist völlig klar, dass ein Erbe erst nach dem Tode des (in diesem Falle) Vaters bzw. Opas wirksam wird. Es ist uns auch absolut klar, dass alle Arbeiten und von uns getätigten Investitionen am Hause meines Vaters automatisch zu seinem Eigentum werden. Was die finanzielle Situation anbelangt, hüllt sich meine Schwester im Schweigen. Ich weiß allerdings, dass die Rente meines Vaters und das Pflegegeld (Stufe 3) ausreichen und etwas (ich weiß nicht wie viel) Geld noch übrig bleibt.

dritte Frage, Handeln im Sinne und Willen des Betreuten?

mein Vater ist nicht mehr in der Lage seinen Willen zu äußern, da nach dem letzten Schlaganfall seine Sprache völlig versagte. Er kann auch nichts mehr zu Papier bringen. Ich kann seinen Geisteszustand auch nicht real einschätzen.
Fakt ist aber, dass es sein fester Wille war, dass sein Enkelsohn, den er als Erben eingesetzt hatte, sich um sein Haus und Grundstück kümmern soll. Seine Worte waren, dass er sich schon alles selber gestalten könne. Meine Schwester negiert dies alles und agiert feindlich eingestellt gegen uns.

Bestünde die Möglichkeit, wenn man anhand von Zeugen nachweisen könnte, dass es im Sinne unseres Vaters ist, dass sein Enkel das Haus und Grundstück nutzen, pflegen instandhalten und sanieren soll?
Habe ich das Recht sie zur Offenlegung der Finazen über den gesamten Zeitraum ihrer Betreuertätigkeit aufzufordern?
Bestünde die Möglichkeit, ihre Betreuertätigkeit anzufechten?

Vielen Dank schon jetzt für die eine oder andere hilfreiche Antwort.

Beste Grüße
Horst
Horst63 ist offline  
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Alt 20.01.2015, 19:16   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Standard

Zitat:
Zitat von Horst63 Beitrag anzeigen
erste Frage, rechtliche Betreuung?

Ich gehe davon aus, dass es eine rechtliche Betreuung ist.
2009 war ich mit ihr gemeinsam in der Reha-Klinik bei einer, ich glaube, Sozialmedizinerin (?) Ich erklärte als Sohn des zu Betreuenden mit meiner Unterschrift meine Zustimmung.
Eine rechtliche Betreuung wird ausschließlich vom Gericht beschlossen. Da gibt es im Vorlauf ein Verfahren dazu und dann einen Beschluss und einen Betreuerausweis.
Wenn Du ohne gerichtlichen Betreuungsbeschluss da irgendwas unterschrieben hast, dann hat die "Sozialmedizinerin" sich vielleicht sozial, aber nicht rechtlich korrekt verhalten. Zumidest ist es durchaus möglich, dass das, was Du unterschrieben hast keine Rechtskraft hat (sprich: nicht gültig ist).

Zitat:
Zitat von Horst63 Beitrag anzeigen
zweite Frage, Erbe?

Uns ist völlig klar, dass ein Erbe erst nach dem Tode des (in diesem Falle) Vaters bzw. Opas wirksam wird. Es ist uns auch absolut klar, dass alle Arbeiten und von uns getätigten Investitionen am Hause meines Vaters automatisch zu seinem Eigentum werden. Was die finanzielle Situation anbelangt, hüllt sich meine Schwester im Schweigen. Ich weiß allerdings, dass die Rente meines Vaters und das Pflegegeld (Stufe 3) ausreichen und etwas (ich weiß nicht wie viel) Geld noch übrig bleibt.
Hat Deine Schwester irgendwelche Rechte? bzw. ist sie vom Gericht zur Betreuerin bestellt? Oder macht sie das Ganze nur so?
Gibt es ein Testament?

Zitat:
Zitat von Horst63 Beitrag anzeigen
dritte Frage, Handeln im Sinne und Willen des Betreuten?

mein Vater ist nicht mehr in der Lage seinen Willen zu äußern, da nach dem letzten Schlaganfall seine Sprache völlig versagte. Er kann auch nichts mehr zu Papier bringen. Ich kann seinen Geisteszustand auch nicht real einschätzen.
Auch wenn Dein Vater einen Schlaganfall hatte und deshalb nicht mehr sprechen kann, so hat er immer noch einen Willen. Den muss man dann eben ohne Worte herusfinden.
Über seine Vorstellung, was er in seinem Leben mag oder was er nicht mag, werdet ihr sicherlich schon früher mal geredet haben.
Warum sollte das nicht mehr gelten.
Und wenn ihr ihn besucht, dann schweigt ihr nicht nur (hoffentlich). Der Vater wird auf Euch und das, was ihr sagt, reagieren. Erfreut, sauer, traurig, beruhigt, erregt.
Über die Reaktionen könnt ihr auch heute noch den Willen herausfinden.


Zitat:
Zitat von Horst63 Beitrag anzeigen
Fakt ist aber, dass es sein fester Wille war, dass sein Enkelsohn, den er als Erben eingesetzt hatte, sich um sein Haus und Grundstück kümmern soll. Seine Worte waren, dass er sich schon alles selber gestalten könne. Meine Schwester negiert dies alles und agiert feindlich eingestellt gegen uns.
Noch mal: Gibt es ein Testament, in dem das steht?
Wenn nein, dann ist das ganz schön wackelig...

Zitat:
Zitat von Horst63 Beitrag anzeigen
Bestünde die Möglichkeit, wenn man anhand von Zeugen nachweisen könnte, dass es im Sinne unseres Vaters ist, dass sein Enkel das Haus und Grundstück nutzen, pflegen instandhalten und sanieren soll?
Habe ich das Recht sie zur Offenlegung der Finazen über den gesamten Zeitraum ihrer Betreuertätigkeit aufzufordern?
Bestünde die Möglichkeit, ihre Betreuertätigkeit anzufechten?

Vielen Dank schon jetzt für die eine oder andere hilfreiche Antwort.

Beste Grüße
Horst
Hier liest es sich so, als wäre die Schwester vom Gericht zur Betreuerin bestellt.
Ist sie?

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.01.2015, 21:19   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.01.2015
Beiträge: 7
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sie ist definitiv rechtlich eingesetzte Betreuerin,
es gibt ein notariel gefasstes Testament zu Gunsten meines Sohnes,
es war und ist der feste Wille meines Vaters, dass sein Enkel das Grundstück inkl. Haus nutzt, instandhält und ggf. auch saniert,
(er kann dies heute nicht mehr erklären, es gibt aber Zeugen, denen er das genau so gesagt hat)

Sollte meine Schwester darauf beharren, den Nutzungsvertrag mit meinem Sohn zu kündigen, würde sie definitiv gegen das Interesse und den Willen meines Vaters verstoßen. Sie würde sogar Kosten produzieren, die dann auch zu Lasten meines Vaters gingen.

Beste Grüße
Horst
Horst63 ist offline  
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Alt 20.01.2015, 23:50   #9
fwu
Routinier
 
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Beiträge: 1,393
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@Horst

ich sehe da einen gewissen Interessenkonflikt, wenn Dein Sohn im Erbfall nur das Grundstück bekommen soll, ist das möglicherweise keine Erbeinsetzung, sondern nur ein Vermächtnis.
Vermächtnis läuft erbrechtlich allerdings ins Leere, wenn der vermachte Zeitpunkt zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr da ist.

Verkauft die Betreuerin das Haus, was im übrigen nur mit gerichtlicher Genehmigung möglich ist , tritt an Stelle des Grundstücks der Kaufpreis in Geld, der angelegt wird. Das Geld ist wahrscheinlich nicht der Ersatzgegenstand für das vermachte Grundstück.

Beinhaltet das Testament jetzt außer dem Vermächtnis keine konkrete Erbeinsetzung, so gilt die gesetzliche Erfolge, so daß die Kinder erben - da ist dann Deine Schwester beteiligt.

Ich würde diesen Umstand dem Betreuungsgericht mitteilen, und anregen, zu prüfen, ob hier keine Interessenkollision vorliegt und es nicht sinnvoller wäre , einen neutralen Betreuer, zB einen Berufsbetreuer zB für den Bereich Vermögenssorge zu bestellen.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 21.01.2015, 08:15   #10
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Selbst wenn es sich nicht nur um ein Vermächtnis, sondern um eine Erbeinsetzung (ggfs. im Wege der Auslegung) handelt:

Nur Sterben bringt Erben. Und man kann auch nur erben, was noch vorhanden ist.
Und wer weiß - vielleicht ist das nur ein Testament von anno knips und Opi hat zwischenzeitlich ein neues gemacht, in welchem er den Verein zum Schutze der Kobolde und Feen e.V. eingesetzt hat ... und hat's noch nicht verraten.


Selbst wenn es der erklärte, ausgesprochene, geschriebene und getanzte Willen des Betreuten war und ist:
Wenn das Haus zur Finanzierung und Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Unterkunft des Betreuten dient, ist das so. Soll der Betreute auf einen Heimplatz und entsprechende Pflege verzichten? Das Sozialamt zahlt nur, wenn kein! Vermögen über 2.600,00 EUR vorhanden ist. Ist ein Grundstück da, gibt das Sozialamt evtl. darlehnsweise Geld.
Aber versilbern muss man das Haus dennoch.
__________________
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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